Aktuell sind keine Einreichungen möglich. Das Ende der Einreichfrist für die formalen Anträge und die verpflichtenden Anhänge war am 23.03.2022, 12:00 Uhr.
Auf Basis einer Ausschreibung werden Inkubatoren, die als Innovationsmittelnde mit dem Fokus auf FTI-basierte Gründungen mit hohem Wachstumspotential im akademischen Umfeld agieren, ausgewählt. Sie mobilisieren potentielle Gründende und begleiten die Gründungsprozesse durch Qualifizierung und konkrete Unterstützung.
Was wird gefördert?
Projektförderung für Inkubatoren in ihrer Funktion als Infrastruktur für FTI-Gründungen mit hohem Wachstumspotential
Branche
-
Zielgruppe
Inkubatoren als Innovationsmittelnde
Förderungsverfahren/-instrument
Call| Zuschuss
Volumen
bis zu EUR 4 Mio.
Projektlaufzeit
5 Jahre
Einreichtermin
Einreichung bis zum 23.03.2022, 12:00
Dauer der Genehmigung
-
Erfolgsquote
- (Letztes Mal: 75 %)
Branchen
Inkubatoren als Innovationsmittelnde
Voraussetzungen
- Antragstellende müssen eine neutrale und unabhängige Anlaufstelle für die Region/das Bundesland sein.
- Hauptzweck und die Haupttätigkeit müssen nichtwirtschaftliche Tätigkeit sein (verankert im Gesellschaftsvertrag)
- Die Organisation darf nicht profitorientiert sein.
- Einzelprojekte: Inkubatoren in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, diese darf keine Mehrheitseigentümer*innen haben und sollte in ihrer Struktur die wichtigsten akademischen Einrichtungen der Region aufweisen. Landesagenturen sind ausgeschlossen. Der Mindestanteil pro akademischer Einrichtung soll 10 % sein. Abweichungen bei großen Gesellschaftsstrukturen sind möglich.
- Konsortialprojekte: Forschungseinrichtungen im Verbund mit Partnerorganisationen.
- Der Inkubator sollte eine nachweisbare Erfolgsbilanz und nachweisbares Know-how in der Betreuung von FTI-Unternehmen haben.
- Entsprechende Infrastruktur muss vorhanden sein.
Art der Finanzierung
Zuschuss
Höhe der Finanzierung
Einzelprojekte: bis zu EUR 4 Mio.
Konsortialprojekte: bis zu EUR 1,5 Mio.
Konsortialprojekte bundesländerübergreifend: bis zu EUR 1 Mio. zusätzlich je zusätzlichem Partnerbundesland
Laufzeit
5 Jahre
Förderbare Kosten
- Stimulierungs- und Vernetzungsmaßnahmen (auch im internationalen Bereich)
- Veranstaltungs- und Trainingskosten
- allgemeine Beratungsleistungen
- Leistungen, die vom Inkubator direkt für Gründungsprojekte erbracht werden (z. B. Personalleistungen, Infrastruktur)
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Tranchen.
Rückzahlung
Zuschuss
Kosten
Keine
In jedem Bundesland kann nur ein Inkubator unterstützt werden.
Ablauf
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
- Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien.
- Sie präsentieren Ihr Projekt dem externen Bewertungsgremium (Pitch).
- Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung.
Aktuell sind keine Einreichungen möglich.
Folgende Fristen und Regelungen galten für die Anträge AplusB (2022-2027) mit Einreichfrist 23.03.22:
Das Ende der Einreichfrist für die formalen Anträge und die verpflichtenden Anhänge ist am 23.03.2022, 12:00 Uhr.
Für die folgenden verpflichtenden Dokumente
- Finanzierungszusage
- Konsortialvertrag und
- Solidarhaftung
ist folgende Regelung vorgesehen:
Mit den anderen Projektbeteiligten inhaltlich abgestimmte Unterlagen müssen bis zum 23.03.2022, 12:00 Uhr (Ende der Einreichfrist) eingereicht werden.
Rechtsgültig unterzeichnete Dokumente können bis 05.04.2022 nachgereicht werden, nach vorheriger Abstimmung mit der aws auch später. Diese Dokumente müssen jedenfalls vor der Erstellung eines Förderungsvertrages unterzeichnet vorliegen.
Die Jurysitzung wird am 07.04.2022 und 08.04.2022 stattfinden.