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Ziel der aws Building(s) Tomorrow Initiative ist es, österreichische Innovationspotentiale in der technischen Entwicklung und in den ersten Phasen der wirtschaftlichen Umsetzung zu erkennen und zu fördern. Mit Maßnahmen zu Bewusstseinsbildung, Vernetzung und Know-how-Austausch sowie monetärer Förderung sollen disruptive Innovationschancen im Gebäudesektor gezielt adressiert werden. Damit will die aws einen Beitrag zur Transformation zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial gerecht(er)en Gebäudesektor leisten und proaktiv unterstützen.
Challenge des Calls:
Radikale Innovationen zur Umsetzung von Kreislaufwirtschaft im Gebäudesektor
- Das bedeutet, wir streben danach, geschlossene Ressourcen-Kreisläufe zu etablieren und die Verwendung von nachhaltigeren Materialien in der Bauwirtschaft zu fördern. Es können Projekte eingereicht werden, die nicht nur die Wiederverwertung von Materialien ermöglichen, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette im Bauprozess berücksichtigen – von der Architektur über die Nutzung bis hin zum Abbau und der letztendlichen Wiederverwertung. Wir suchen nach radikal-innovativen Projekten, die das Konzept der Kreislaufwirtschaft in allen Phasen der Bauwirtschaft integrieren und dabei den Unterschied zwischen recyceltem und recycelbarem Material berücksichtigen.
- Es können ebenfalls Projekte eingereicht werden, die dabei unterstützen, Herausforderungen im Gebäudesektor durch disruptive Ansätze zu bewältigen. Solche Herausforderungen sind bspw. Mehrkosten, die durch die Einbindung von Kreislaufwirtschaft entstehen.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kommunikation, da erfolgreiche Kreislaufwirtschaft die Zusammenarbeit verschiedener Stakeholder erfordert. Radikal-innovative Projekten könnten sich folglich auch damit beschäftigen, wie diese Zusammenarbeit strukturiert, digitalisiert oder vereinfacht werden kann.
- Außerdem ist Transparenz entscheidend, um Kreislaufwirtschaft zu realisieren. Projekte, die umfassende Datengrundlagen und den Zugang zu diesen Informationen nutzbar machen, tragen ebenfalls zur Erfüllung der Challenge bei.
Weitere Details finden Sie im Programmdokument. Die häufigsten Fragen haben wir in den FAQs bereits für Sie zusammengefasst.
Was wird gefördert?
Radikale, distruptive Innovationen im Gebäudesektor entlang einer spezifischen Challenge
Branche
Gebäudesektor
Zielgruppe
KMU, Großunternehmen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen
Förderungsverfahren/-instrument
Call | Zuschuss
Volumen
Maximal 80% der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 100.000
Projektlaufzeit
12 Monate
Einreichtermin
Momentan keine Einreichung möglich!
Dauer der Genehmigung
Entscheidung über Förderzusage bis Aug. 2024
Erfolgsquote
-
Unternehmensgröße
(a) Unternehmen in folgenden Rechtsformen und Organisation, die wirtschaftlich tätig sind:
- Start-ups und Unternehmen in Gründung
- KMU aller Rechtsformen
- Großunternehmen
(b) Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen1 Tätigkeit, in Kooperationen mit (a) Unternehmen, dazu gehören:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
- Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
- Die Obergrenze nach AGVO oder De-minimis muss eingehalten werden.
- Es muss ein radikales, disruptives Innovationsvorhaben im Gebäudesektor im Rahmen der ausgeschrieben Challenge umgesetzt werden.
Die Vorhaben müssen sich in der Phase der experimentellen Entwicklung2 befinden. Folgende Projektarten werden unterstützt:
- Validierung von Proof-of-Concept-Projekten: Überprüfung der Machbarkeit und Wirksamkeit einer neuen Idee, Technologie oder Lösung in einer kontrollierten Umgebung.
- Prototyp-Entwicklungen: Entwicklung eines funktionsfähigen Modells eines Produkts oder Services.
- Demonstrationsmaßnahmen: Zeigen der Funktionstüchtigkeit eines Produkts, Verfahrens oder Dienstes in einer realen oder simulierten Umgebung.
- Durchführung von Pilotprojekten: Kleinskalige Umsetzung eines Projekts zur Überprüfung seiner Praktikabilität und Effektivität.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.
1„Nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten“: Tätigkeiten gelten als nicht-wirtschaftlich, wenn die Gewinne aus diesen Tätigkeiten in die primären Aufgaben der Forschungsinstitutionen reinvestiert werden, insbesondere in das öffentliche Bildungswesen, die unabhängige Forschung und Entwicklung oder die weite Verbreitung von Forschungs-ergebnissen auf nicht-ausschließlicher und nicht-diskriminierender Basis. Übt eine Forschungseinrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Auf Verlangen der aws haben die fördernehmen Forschungseinrichtungen geeignete Nachweise für den nicht-wirtschaftlichen Charakter ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Kooperationsvorhaben zu erbringen.
2 „Experimenteller Entwicklung“: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
Radikale, disruptive Innovationen im Gebäudesektor entlang spezifischer Challenge
- Challenge des Calls: "Radikale Innovationen zur Umsetzung von Kreislaufwirtschaft im Gebäudesektor"
Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Finanzierung
Die Förderung im Rahmen von Building(s) Tomorrow erfolgt mittels nicht-rückzahlbaren Zuschusses von bis zu max. EUR 100.000.
Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Förderquoten am Projektvolumen förderbar, und zwar:
- Kleine Unternehmen
Bei Anwendung der De-minimis-VO:
maximal 80% der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 100.000
Bei Anwendung von Art. 25AGVO, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
maximal 45% der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 100.000
Mittlere Unternehmen
Bei Anwendung der De-minimis-VO:
maximal 70% der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 100.000
Bei Anwendung von Art. 25AGVO, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
maximal 35% der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 100.000
GroßunternehmenBei Anwendung von Art. 25AGVO, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
maximal 25% der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 100.000
Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit
maximal 80% der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 100.000
Laufzeit des Projekts
12 Monate
Förderbare Kosten
alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten:
- Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
- Sachkosten – also vorhabensbezogenes Verbrauchsmaterial, geringwertige Wirtschaftsgüter, Lagerentnahmen und anteilige Lizenzgebühren etc.
- Drittkosten z. B. für Auftragsforschung, technisches bzw. wissenschaftliches Know-how, Kosten für technische bzw. wissenschaftliche Beratung, max. 49 % der förderbaren Kosten
Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen gemäß Förderungsvertrag. Die erste Tranche (50%) wird mit Projektstart nach Erhalt des beidseitig unterzeichneten Fördervertrags ausbezahlt.
Die zweite Tranche (50%) erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises (= Endbericht und Endabrechnung). Etwaige Auflagen der Jury müssen erfüllt sein.
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine Bearbeitungskosten
ergänzende Förderungen
Förderungsangebote und Informationen aus dieser Initiative des Wissenschaftsfonds FWF
Förderungsangebote und Informationen aus dieser Initiative der FFG
- Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
- Projekte, die nicht auf die ausgeschriebene Challenge abzielen.
- Projekte, deren Inhalt nur inkrementelle und nicht radikale, disruptive Innovationen sind.
- Projekte, bei die keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil für den Gebäudesektor bringen.
- Projekte, bei denen das Kern-Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
- Projekte, die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
- Projekte, für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.
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- Sie beantragen "aws Building(s) Tomorrow - Funding" über den aws Fördermanager. Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen (siehe Downloads).
- Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expert*innen der aws nach dem best-of-Prinzip.
- Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einer externen Jury. Diese bewertet die Projekte nach dem best-of-Prinzip.
- Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung der Jury.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung
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