aws Building(s) Tomorrow - FAQ

Diese FAQs dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung der Förderung. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend für Sie ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Programmdokumente und Richtlinien, die unter aws Building(s) Tomorrow Downloads zu finden sind.

Muss das eingereichte Projekt final und fixiert sein, oder sind auch Projekte in Umsetzung einreichberechtigt?

Projekte in Umsetzung sind ebenso einreichberechtigt. Wichtig ist, dass nur Kosten, die nach der Einreichung anfallen, förderbar sind. Es kann sich um einen Teilbereich eines größeren, laufenden Projektes handeln, wobei ein disruptiver Ansatz zentral ist.

 

Handelt es sich bei der Förderung um eine De-minimis-Förderung?

Ja, für KMU ist entweder die De-minimis-Verordnung oder Artikel 25 der AGVO relevant. Bei Großunternehmen kommt ausschließlich Artikel 25 der AGVO zur Anwendung.

 

Ist eine Einreichung auch ohne Kooperationspartner möglich, oder ist eine Kooperation erforderlich?

Für die Einreichung ist eine Kooperation nicht erforderlich. Die Einreichung einer Kooperation von maximal zwei Unternehmen oder einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung wird positiv bewertet.

 

Können mehr als zwei Unternehmen ein gemeinsames Projekt einreichen?

Die Einreichung kann von einer Kooperation von maximal zwei Unternehmen oder einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung erfolgen. Das führende Unternehmen muss dabei als Konsortialführer im Förderantrag genannt werden. Es können jedoch mehrere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen am Projekt beteiligt sein, wobei die Förderung sich auf maximal zwei Unternehmen bzw. ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung beschränkt.

 

Muss die beteiligte Forschungseinrichtung in Österreich ansässig sein?

 Das förderungsempfangende Unternehmen muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben. Diese Anforderung gilt jedoch nicht für die beteiligte Forschungseinrichtung.

 

Müssen die Sachkosten in Österreich anfallen?

Nein, die Sachkosten können auch bei Aktivitäten im Ausland anfallen. Das antragstellende Unternehmen hat seinen Firmensitz in Österreich jedoch nachzuweisen.

 

Wie läuft der Entscheidungsprozess?

Der Entscheidungsprozess unterteilt sich in folgende drei Schritte.

  • Formelle Prüfung und Vorauswahl:
    • Prüfung auf Einhaltung formeller Förderungskriterien durch die aws
    • Positiv bewertete Vorhaben gelangen in den weiteren Auswahlprozess
    • Ablehnung mit Begründung für nicht erfüllte Kriterien
  • Juryentscheidung:
    • Präsentation der Vorhaben vor der externen Expert*innen Jury
    • Ergebnisse werden als Empfehlung an die aws
  • Förderungsanbot:
    • Förderzusagen mit Auflagen und Bedingungen
    • Annahme über „aws Fördermanager“ innerhalb von zwei Monaten
  • Ablehnung:
    • Begründete schriftliche Ablehnung für nicht geförderte Vorhaben

 

Können verbleibende Projektkosten, die nicht durch das Förderprogramm der aws abgedeckt werden, durch weitere Förderungen anderer Förderstellen gedeckt werden?

Nein, die verbleibenden Kosten, die nicht durch Building(s) Tomorrow abgedeckt werden, müssen aus eigenen Mitteln getragen werden und sind nicht durch andere Förderungen abzudecken.

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