aws Digitalisierung - AI-Adoption und AI-Adoption: Green FAQ
Fragen und Antworten
AI-Adoption ist die Förderung für innovative vertrauenswürdige AI-Vorhaben in Österreich mit dem Schwerpunkt auf Vorbereitung auf Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen.
Im Schwerpunkt AI-Adoption: Green werden darüber hinaus Projekte gefördert, die sich mit Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz (Mitigation) als auch mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Adaption) beschäftigen.
Diese FAQs dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung der Förderung. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend für Sie ergänzt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich das Programmdokument zu aws Digitalisierung | AI-Adoption. Die FAQs werden im Anlassfall aktualisiert.
Wenn Sie weitere Tools oder Ressourcen kennen und mit der KI-Community im Rahmen dieser FAQs teilen wollen, freuen wir uns über Ihren Input!
Stand: 01.10.2024
Sind die FAQs rechtlich bindend?
Nein, sie sind nicht rechtlich bindend. Sie dienen lediglich dazu, häufig gestellte Fragen zusammenzufassen.
Wer kann ein Projekt für aws Digitalisierung | AI-Adoption bzw. AI-Adoption: Green einreichen?
Antragsberechtigt sind Vorgründungsvorhaben und bestehende Unternehmen (Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen) mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Österreich.
Ich bin ein Unternehmen mit einem Firmensitz außerhalb von Österreich, möchte aber ein AI-Projekt in meiner Betriebsstätte in Österreich umsetzen. Kann ich einreichen?
Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich sind antragsberechtigt. Die aws kann in diesem Fall gesonderte Auflagen zum Nachweis der Umsetzung des Vorhabens in Österreich vorschreiben.
Können Forschungseinrichtungen, Universitäten, Vereine oder Konsortien einreichen?
Nein.
Können mehrere Unternehmen gemeinsam einen Antrag stellen?
Nein, es kann immer nur ein Unternehmen die Förderung beantragen. Eine Einreichung im Konsortium ist nicht möglich.
Was ist ein „innovatives Unternehmen“?
Wenn Sie im Vergleich zum Stand der aktuellen Technologien Neues entwickeln und damit ein entsprechendes Risiko verbunden ist. Oder wenn Sie in einem der letzten drei Jahre mindestens 10 Prozent ihrer Betriebsausgaben in Forschung und Entwicklung investiert haben. Die genaue Definition dazu findet sich im Programmdokument. Sie finden dieses im Downloadbereich zu AI-Adoption.
Was ist unter „vorhandenen technischen Risiken“ zu verstehen?
Dass die konkrete Umsetzung des Projekts technisch scheitern kann. Es ist konkret zu beschreiben, worin diese Risiken bestehen und wie damit umgegangen wird.
Muss es im vorgeschlagenen Projekt technische Risiken geben?
Ja. Innovation ist risikobehaftet. Die Förderung soll helfen, das Risiko abzufedern. Projekte ohne technisches Risiko können nicht unterstützt werden.
Was ist experimentelle Entwicklung?
Experimentelle Entwicklung ist oftmals dadurch gekennzeichnet, dass Prototypen, Demonstrations- oder Pilotanlagen entwickelt werden. Dabei steht die Schaffung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten im Vordergrund. Nicht umfasst sind routinemäßige Weiterentwicklungen bestehender Produkte und Dienstleistungen. Die genaue Definition dazu findet sich im Programmdokument.
Was ist ein „junges Unternehmen“?
Wenn der Ersteintrag im Firmenbuch höchstens 5 Jahre zurückliegt. Die genaue Definition finden Sie unter folgendem Link in der Rechtsgrundlage AGVO, Artikel 22.2
Was sind „kleine Unternehmen“?
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme kleiner 10 Mio. EUR. Siehe hierzu auch die KMU Definition der EU (siehe im Anhang 1 der AGVO).
Sie finden detaillierte Informationen zu KMUs auch im aws KMU Infoblatt.
Können de-minimis und AGVO-Förderung kombiniert werden?
Nein. Bevor Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, entscheiden Sie, ob Sie unter de-minimis oder AGVO gefördert werden möchten.
Wenn kein de-minimis Rahmen mehr zur Verfügung steht, kann man dann auf Basis der AGVO gefördert werden?
Ja, wenn ein noch nicht ausgenutzter AGVO-Rahmen besteht.
Wie kann man herausfinden, ob noch nicht ausgenutzter de-minimis Rahmen vorhanden ist?
Hierzu summieren Sie die in den letzten drei Steuerjahren (2020-2022) zugesagten de-minimis-Förderungen in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Im aws de-minimis Kurzmerkblatt finden Sie weitere Details.
Wo trage ich im aws Fördermanager die Information ein, welche EU-Rechtsgrundlage ich beantragen möchte?
Nach dem Punkt „beantragte Förderung im Abschnitt 5 des Förderungsantrags wählen Sie die gewünschte EU-Rechtsgrundlage aus: „de-minimis“, „AGVO Art. 22“ oder „AGVO Art. 25“.
Welche Branchen oder Anwendungen sind explizit ausgeschlossen?
Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, an denen Gebietskörperschaften direkt oder indirekt zu mehr als 50 % beteiligt sind. Weiters sind nicht zivile Anwendungen ausgeschlossen.
Wie hoch können die Drittkosten im Vorhaben maximal sein?
Max. 49 % der förderbaren Projektkosten. Da es sich bei den gesuchten Vorhaben um selbsterstellte Innovationen handelt, muss auch der überwiegende Teil der Leistungen im Unternehmen selbst erfolgen. Es muss daher auch das Kern-Know-how für das Vorhaben im Unternehmen liegen bzw. aufgebaut werden.
Kann die Entwicklung des Kern Know-hows des Vorhabens durch Dritte erfolgen, wenn insgesamt die Drittkosten unter 49 % bleiben?
Nein. Das Kern-Know-how der geförderten Innovation hat im Unternehmen zu liegen bzw. ist in diesem aufzubauen. Dies ermöglicht die bestmögliche Entwicklung und stellt die Basis für eine erfolgreiche Markterschließung dar.
Werden Projekte mit externen Forschungspartnerinnen und Forschungspartnern bevorzugt?
Nein.
Können die Kosten zur Implementierung von vertrauenswürdiger KI (Standardauswahl und deren Implementierung, Kommunikation, Schulungen, Datenanalysen und -bereinigungen, …) gefördert werden?
Ja.
Können die Kosten zur Vorbereitung auf oder der Umsetzung von den EU AI-Act, Standards, Normen, Zertifizierungen gefördert werden?
Ja.
Wie sind die Meilensteine zu planen?
Die Förderung wird in drei Tranchen ausgezahlt. Die erste und zweite Tranche beträgt je 40% und die dritte Tranche 20% der Fördersumme. Bitte planen Sie dies entsprechend in der Vorlage unter AI-Adoption Downloads auf der aws Website.
Sind Gemeinkosten förderungsfähig?
Nein. Eine pauschale Abgeltung von Gemeinkosten ist bei dieser Förderung nicht möglich.
Gibt es einen Schlüssel, wie die Personal- und Sachkosten verteilt sein müssen?
Nein. Die Verteilung ergibt sich aus den Anforderungen des jeweiligen Vorhabens.
Wie ist der „Eigenanteil“ zu verstehen?
Mindestens 20 Prozent der förderbaren Gesamtkosten sind „in bar“ in das Projekt einzubringen.
Kann der Eigenanteil auch durch fiktive Unternehmenslöhne oder Gehaltsverzichte eingebracht werden?
Nein. Der Eigenanteil ist nachweisbar in Geld zu erbringen und im Projekt zu verwenden.
Wofür kann der Eigenanteil verwendet werden?
Für förderbare Kosten entsprechend des Programmdokuments.
Können bereits vor der Antragstellung getätigte Investitionen wie z. B. ein für KI-Berechnungen optimierter Rechner, ganz oder aliquot im Ausmaß der Abschreibung über die Projektlaufzeit gefördert werden?
Nein.
Wie ist die Förderung steuerlich zu behandeln?
Siehe dazu das aws Informationsblatt https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Beihilfenrechtliche_Grundlagen/2023_Informationsblatt_Steuerliche_Behandlung_von_Foerderungen.pdf.
Welche Unterlagen sind verpflichtend für einen Förderungsantrag?
Für alle:
- Businessplan (unter AI-Adoption Downloads auf der aws Website)
- Integrale Planung (unter AI-Adoption Downloads auf der aws Website)
- Ausweiskopien der
1) antragstellenden Person,
2) der zeichnungsbefugten Personen und
3) der wirtschaftlichen Eigentümerinnen und Eigentümer
Für bestehende Unternehmen zusätzlich:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
- Vollzeitäquivalente des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe.
Muss man die Vorlagen „Businessplan“ und „integrale Planung“ verpflichtend verwenden?
Ja, die Vorlagen sind verpflichtend. Dies ist erforderlich, um alle Projekte vergleichbar zu machen.
Wieviele Seiten soll der Businessplan haben?
Maximal 20 Seiten für AI -Adoption und max. 25 für AI-Adoption: Green – je inkl. Deckblatt und allfälligem Inhaltsverzeichnis. Dies ist auch in der Einleitung der verpflichtend zu verwendenden Vorlage festgehalten.
Die maximale Länge des Businessplans mit 20 Seiten für AI-Adoption bzw. 25 Seiten für AI-Adoption: Green ist zu kurz, was kann ich tun?
Gehen Sie kurz und prägnant auf die Überschriften der Vorlage ein. Versuchen Sie Redundanzen im Text zu vermeiden und nutzen Sie bei Bedarf Verweise.
Die maximale Länge des Businessplans mit 20 Seiten für AI-Adoption bzw. 25 Seiten für AI-Adoption: Green ist zu lang, kann man alternativ ein Paper oder ein bestehendes Pitchdeck hochladen?
Nein. Die Vorlage ist verpflichtend zu verwenden.
Gerne können Sie ergänzende Unterlagen hochladen, diese sind jedoch nicht Teil des Unterlagensets, welches von der aws verpflichtend zu Beurteilung herangezogen wird.
Muss der Businessplan genau 20 für AI-Adoption bzw. 25 Seiten für AI-Adoption: Green Seiten lang sein?
Nein, wenn Sie auf alle Überschriften der Vorlage eingehen und Ihr Vorhaben mit weniger Umfang beschreiben können, kann der Businessplan auch kürzer sein. Die Länge des Businessplans ist kein Bewertungskriterium gemäß Programmdokument.
Reicht ein allgemeines Pitchdeck statt des Businessplans und/oder der Integralen Planung?
Nein. Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen, nur so ist in einem Call Verfahren ein Vergleich der unterschiedlichen Projekte möglich.
Wie soll die Verteilung der Seiten im Businessplan auf die unterschiedlichen Themen sein?
Das ist jedem Projekt freigestellt. Achten Sie jedoch darauf, alle durch die Überschriften vorgegebenen Themen zu behandeln.
Kann ich die Planbilanz und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung als Anhang hochladen?
Ja. In diesem Fall ist im Businessplan unter 9.1.3 a) eine Zusammenfassung einzufügen und b) auf den zusätzlich hochgeladenen Anhang hinzuweisen.
Ich habe ein bestehendes Unternehmen/ bin Mitglied einer Unternehmensgruppe. Muss ich die Jahresplanung für mein gesamtes Unternehmen hochladen?
Das ist den Unternehmen freigestellt. Bei KMU & Großunternehmen kann entweder 1) 3 Jahresplanung Unternehmen + Darstellung Umsatzanteil neues Projekt oder 2) 3 Jahresplanung für das eingereichte Projekt + Umsatzanteil im Unternehmen eingereicht werden.
Können Unterlagen nach Ende der Einreichfrist nachgereicht werden?
Nein.
Können Fragen im Antrag in Englisch beantwortet oder Unterlagen in Englisch zur Verfügung gestellt werden?
Ja, es können die Einreichunterlagen und auch die Präsentation vor der Jury in englischer Sprache erfolgen. Die aws berät auch gerne in englischer Sprache. Die Abwicklung der Förderung - vom Antrag über den Förderungsvertrag bis zur Rechnungszusammenstellung und dem Schlussbericht - erfolgen jedoch immer in deutscher Sprache.
Gibt es eine Checkliste für die Einreichung?
Ja, unter Download „Checkliste“ auf der aws AI-Adoption Webseite.
Ist die Förderung mit aws Seedfinancing Innovative Solutions kombinierbar?
Grundsätzlich ja, wenn die Projektinhalte unterschiedlich sind.
Nein, wenn der gleiche Projektinhalt gefördert werden soll.
Ist die Förderung mit aws Seedfinancing Deeptech kombinierbar?
Grundsätzlich ja, wenn die Projektinhalte unterschiedlich sind.
Nein, wenn der gleiche Projektinhalt gefördert werden soll.
Ist die Förderung mit AI-Start, AI-Wissen oder dem KI-Marktplatz kombinierbar?
Grundsätzlich ja, wenn die Projektinhalte unterschiedlich sind.
Nein, wenn der gleiche Projektinhalt gefördert werden soll.
Muss es sich um selbst entwickelte Innovationen unter der Anwendung von vertrauenswürdiger KI handeln?
Ja.
Müssen neue KI-Technologien selbst entwickelt werden?
Nein. Die Nutzung von State of the Art Technologien ist ausreichend. Wenn das spezifische Vorhaben Entwicklungen darüber hinaus erfordert, steigert dies den Innovationsgrad.
Kann mein Projekt ChatGPT oder ein anderes, bereits am Markt erhältliches Large Language Models verwenden?
Ja, beachten Sie jedoch, dass bei a) vielen dieser Modelle es eine Reihe von offenen Fragen zur Recht, Ethik und Robustheit gibt (siehe z.B. https://crfm.stanford.edu/2023/06/15/eu-ai-act.html) und b) Sie als Unternehmen für das in Verkehr bringen des Produktes oder der Dienstleistung haftbar gemacht werden können (siehe u.a. EU AI-Act).
Wie zentral ist der Einsatz von KI in dem vorgeschlagenen Projekt?
Sehr zentral. Gesucht werden Projekte, die erstmals durch den Einsatz von KI möglich werden oder wesentliche Verbesserungen zum Status Quo bisheriger Lösungen bringen.
Kann ein Forschungsprojekt zum Thema "Umsetzung einer vertrauenswürdigen KI" eingereicht werden?
Nein, die Förderung zielt ausschließlich auf die unternehmerische Entwicklung und Umsetzung von konkreten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen auf Basis vertrauenswürdiger KI ab.
Kann ein Forschungsprojekt zum Thema "Umsetzung bzw. Vorbereitung auf Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen im Bereich von vertrauenswürdiger KI“ eingereicht werden?
Nein, die Förderung zielt ausschließlich auf die unternehmerische Umsetzung bzw. Vorbereitung auf gesetzliche Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen ab.
Wir haben bereits klassische Algorithmen bzw. eine bestehende Softwarelösung im Einsatz und möchten diese um ein KI-System ergänzen. Sollen wir einreichen?
Ja, wenn durch das KI-Vorhaben erstmals Probleme gelöst werden können und/oder die Basis für neuer Geschäftsmodelle gelegt wird.
Nein, wenn dadurch nur geringe Verbesserungen möglich sind und/oder sich keine wesentlichen neuen Geschäftsmöglichkeiten ergeben.
Wir haben bereits ein KI-System im Einsatz und wollen ausschließlich die Umsetzung bzw. Vorbereitung auf Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen im Bereich von vertrauenswürdigen Künstlicher Intelligenz machen. Technische Entwicklung passiert keine mehr, sollen wir einreichen?
Nein. Der experimentelle Charakter des Vorhabens muss weiterhin gegeben sein. Die Umsetzung bzw. Vorbereitung auf Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen sind im Rahmen des Vorhabens ein notwendiger, aber nicht allein ausreichender Projektschwerpunkt.
Wir haben bereits ein KI-System im Einsatz und wollen ausschließlich die Erstellung einer Wirkungskette, eines ESG Berichts oder eines Nachhaltigkeitsberichts machen. Technische Entwicklung passiert keine mehr, sollen wir einreichen?
Nein. Der experimentelle Charakter des Vorhabens muss weiterhin gegeben sein. Die Umsetzung bzw. Vorbereitung auf Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen, Wirkungsketten, ESG Berichte oder Nachhaltigkeitsberichte sind nicht ausreichendend.
Was ist eine Datenstrategie?
Ein langfristiges Konzept, wie mit Daten umgegangen wird. Im Rahmen einer Datenstrategie werden z.B. Grundsätze und Regel im Umgang mit Daten festgelegt, um definierte Ziele im Zusammenhang mit Daten zu verfolgen.
Wie kann eine Datenstrategie aussehen?
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Datenstrategie aufzubauen. Bitte wählen Sie einen Ansatz, der zu Ihrem Vorhaben passt. Beispiele für Vorgehensmodelle hierzu finden Sie etwa unter https://dmponline.dcc.ac.uk/, Datentreiberoder Kathrin-Mathisu.a.
Was ist unter einer vertrauenswürdigen KI zu verstehen?
Vertrauenswürdige KIs sind rechtmäßig, ethisch und beachten die nachfolgenden Elemente (Seite 17f):
- Vorrang menschlichen Handelns und menschlicher Aufsicht z. B. Wahrung der Selbstbestimmung von Menschen
- Technische Robustheit und Sicherheit, z. B. Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe und Sicherheitsverletzungen, Auffangplan und allgemeine Sicherheit, Präzision, Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit
- Schutz der Privatsphäre und Datenqualitätsmanagement, z. B. Achtung der Privatsphäre, Qualität und Integrität der Daten sowie Datenzugriff
- Transparenz, z. B. Nachverfolgbarkeit, Erklärbarkeit und Kommunikation
- Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness, z. B. Vermeidung unfairer Verzerrungen, Zugänglichkeit und universeller Entwurf sowie Beteiligung der Interessentragenden
- Gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen, z. B. Nachhaltigkeit und Umweltschutz, soziale Auswirkungen, Gesellschaft und Demokratie
- Rechenschaftspflicht, z. B. Nachprüfbarkeit, Minimierung und Meldung von negativen Auswirkungen, Kompromisse und Rechtsbehelfe.
Was ist unter Performancezielen des AI-Systems zu verstehen?
Wenn man AI-Systeme entwickelt und trainiert, ist es erforderlich deren Leistungsfähigkeit zu testen. Dazu dienen u.a. Metriken wie Precision, Recall, F1 u.v.m. Wählen sie für Ihr AI-System und dessen Anwendung die relevanten aus, geben diese bekannt und auch die Zielwerte, die geplant sind.
Wo finde ich relevante Benchmarks für KI-Systeme?
Siehe z.B. https://aiindex.stanford.edu/report oder https://paperswithcode.com/sota.
Für das AI-System welches im Projekt eigesetzt wird, gibt es keinen Benchmark, kann ich das Thema im Businessplan oder in der Integralen dann weglassen?
Nein. Wenn Sie trotzt intensiver Suche in dem breiten Feld der Benchmarks keine unmittelbar oder mittelbar relevanten Benchmarks gefunden haben, dann definieren Sie in diesem Fall einen eigenen Benchmark - mit allem was dazu gehört, wie einem Test-Datenset, definieren Zielwerte die für einen erfolgreichen Einsatz erforderlich sind usw..
Gibt es schon Vorlagen wie man ein KI-System vertrauenswürdig gestalten kann?
Neben der ALTAI Checkliste gibt es u.a. auch die VDE Spec 90012 V1.0 (en) welche einen praktischen Ansatz bietet.
Wieso ist es wichtig, dass KI-Systeme vertrauenswürdig sind?
Weil vertrauenswürdige Systeme höhere Akzeptanz bei Benutzenden finden werden. Ohne Akzeptanz können mögliche Chancen von KI-Systemen für die Unternehmen und die Gesellschaft nicht realisiert werden.
Was ist unter „technische und soziale Robustheit“ zu verstehen?
Alle Maßnahmen, die im Vorhaben getroffen werden, dürfen sowohl in technischer als auch gesellschaftlicher Sicht keinen Schaden anrichten, sondern ausschließlich positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Beiträge leisten.
Auf was bezieht sich die technische Robustheit und Sicherheit?
Hiermit ist die technische Robustheit und Sicherheit des KI Systems entsprechend der Guidelines zur vertrauenswürdigen KI gemeint.
Hierunter nicht zu verstehen sind allgemeine IT Sicherheitsthemen wie die Verwendung der aktuellsten Softwareversionen, Backupstrategien oder Schutz vor internen oder externen Hacking.
Was ist unter „ethische Grundsätze und Werte“ zu verstehen?
Der Einsatz von KI erfordert nicht nur die Einhaltung von Gesetzen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, wie mit gesellschaftlich kritischen Fragen und Herausforderungen, welche während oder vor dem Start des Projektes identifiziert wurden, umgegangen wird. Die Prinzipien, die im Vorhaben für den Umgang mit sensiblen Themen wie Fairness, Rassismus, Diskriminierung u. a. festgelegt werden, sind hier zu erläutern.
Hierzu empfiehlt sich ein Blick in die Leitlinien der EU (Seite 16f). Dabei werden die vier ethischen Grundsätze
1) Achtung der menschlichen Autonomie,
2) Schadensverhütung,
3) Fairness und
4) Erklärbarkeit
im Detail erläutert. Siehe weiters z. B. „Ethik in KI und Robotik“, Hanser Verlag, 2019.
Sollen in den Projekten offene Standards und Schnittstellen eingesetzt werden?
Ja. Der Einsatz von offenen Standards und Schnittstellen kann einen wesentlichen Beitrag zur Vertrauenswürdigkeit, Interoperabilität und Skalierbarkeit leisten.
Was ist der „EU AI Act“?
Der EU AI Act ist Regulierung des Einsatzes von AI-Systemen in der EU. Einen guten Überblick zum AI-Act gibt die KI-Servicestelle der Rechtstext findet sich hier EUR-Lex Lex (Regulation - EU - 2024/1689 - EN - EUR-Lex (europa.eu)) und zur einfachen Durchsicht kann derr AI Act Explorer | EU-Gesetz über künstliche Intelligenz genutzt werden.
Wie ist der Zeitplan des EU AI-Acts?
Für einen Überblick empfehlen wir https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ai-act/Zeitplan.de.html und für eine detaillierte Darstellung https://artificialintelligenceact.eu/wp-content/uploads/2024/08/AIA-Implementation-Timeline-1-August-2024-v2.png. Rechtlich verbindlich ist jedoch immer der EU AI-Act.
Was sind weitere AI relevante Regulierungen?
Für die jeweiligen Anwendungsgebiete können unterschiedliche Regulierungen zu Anwendung kommen, bitte prüfen Sie im Einzelfall Ihre relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dies kann z.B. im Bereich der Medizintechnik die Medizinprodukteverordnung oder die geplante neue EU Maschinenverordnung sein.
Ebenso lohnt sich ein Blick auf die geplante AI Produkthaftungsrichtlinie (https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/doing-business-eu/contract-rules/digital-contracts/liability-rules-artificial-intelligence_en) oder die Datenschutzgrundverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504).
Was ist die „Risikopyramide“ des EU AI Acts?
Im EU AI-Act werden AI-Systeme in Risikokategorien eingeteilt.
Anbei eine vereinfachte Darstellung, verwenden Sie für eine Einstufung Ihres Vorhabens immer den Originaltext des EU AI-Acts:
1) Unakzeptierbares Risiko, Artikel 5, z.B. Social Scoring). Diese sind verboten.
2) Hohes Risiko, insbes. Artikel 6 - 15 sowie Anhang I, III des AI Acts, z.B. Medizintechnik, Personalwesen, Transport, Justiz. Diese sind erlaubt, es bedarf jedoch Compliance mit der KI-Regulierung bis zu ex-ante Assessments. Siehe hierzu insbesondere Annex IV zum AI Act.
3) “Transparenz Risiko”, insbes. Artikel 50, z.B. Chatbots, KI generierte Videoinhalte, Emotionserkennung. Diese sind erlaubt, es gibt jedoch Informations- und Transparenzpflichten.
4)Minimales oder kein Risiko, (insbes.Artikel 95, z.B. Spamfilter, Videospiele, offline Heizungssteuerung. Diese sind ohne Einschränkungen erlaubt.
Ergänzend gibt es für General Purpose AI („GPAI“) insbes. Artikel 51f des EU AI Acts zusätzliche Regelungen (https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ai-act/risikostufen_ki-modelle.de.html)
Welche EU Anforderungen für AI Hochrisikosysteme sind geplant?
Darunter fallen u.a. die Einhaltung von Compliance, Einrichtung eines Risikomanagementsystems, Schaffung von Daten- und Daten Governance Prozessen, erforderliche technische Dokumentation, Aufbewahrungspflichten, Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den Nutzenden der AI Systeme, wirksame Kontrolle und Aufsicht durch Menschen sowie Genauigkeits-, Robustheits- und Cybersicherheitsregeln. Siehe hierzu z.B. https://artificialintelligenceact.eu/chapter/3/
Wo kann ich eine erste Selbsteinschätzung machen, in welche Risikostufe mein KI-System fällt?
Indem Sie Ihr Vorhaben entlang der Einstufung des EU AI Act einordnen. Es gibt auch Online Tools, zB.: https://artificialintelligenceact.eu/assessment/eu-ai-act-compliance-checker/. Beachten Sie jedoch, dass diese nur als Unterstützung gedacht sind.
Welche Standards und Normen gibt es für KI?
Hier bietet die Plattform Industrie4.0 in Kooperation mit der aws einen Überblick an, inkl. Liste von ausgewählten Gremien zu AI (https://plattformindustrie40.at/services/#vertrauen) oder ISO (https://www.iso.org/committee/6794475/x/catalogue/ .
Auf Ebene der EU bietet AI-Watch in deren Publikationen einen guten Überblick: https://ai-watch.ec.europa.eu/topics/ai-standards_en.
Der AI Standards HUB (https://aistandardshub.org/ai-standards-search/) bietet ebenfalls einen guten Startpunkt für die Recherche.
Was ist der Unterschied zwischen einer Norm und einem Standard?
Normen sind Regelungen, welche durch Normungsorganisationen wie ISO veröffentlicht werden und die entsprechenden Prozesse dieser Organisationen durchlaufen.
Standards sind Regelungen, welche zwar typischerweise vereinheitlichend wirken und in einer Branche auch anerkannt werden, aber eben nicht einen definierten Normungsprozess einer Normungsorganisation durchlaufen haben.
Was für Zertifizierungen gibt es für KI?
Dieser Bereich ist in laufender Entwicklung. Bitte beobachten Sie in ihrem jeweiligen Bereich aktuelle Trends. Anbei finden Sie einige bereits bekannte Zertifizierungsinitiativen:
Derzeit sind u.a. „Trust your AI” (https://trustyour.ai/) vom Know-Center und Partnern, „Trusted AI“ vom TÜV Austria in Kooperation mit der JKU (https://www.tuv.at/trusted-ai-by-tuev-austria/), IEEE mit CertifAIEd™ (https://engagestandards.ieee.org/ieeecertifaied.html) aktiv. Die Liste der IEEE Authorized Assessor findet sich hier. Das Fraunhofer Institut in Deutschland bietet im Projekt „Zertifizierte KI“ dazu auch einen KI-Prüfkatalog an (https://www.zertifizierte-ki.de/).
Wieso sind vertrauenswürdige KI und die Vorbereitung auf bzw. Umsetzung von Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen in der Bewertung von AI-Adoption höher gewichtet als Innovation und Wachstum?
Weil es der Kern dieses Programms ist, die Möglichkeiten eines vertrauensvollen Einsatzes von KI aufzuzeigen. Weiter sollen, durch die Unterstützung auf die Vorbereitung auf den kommenden EU AI-Act, erste Standards, die sich herausbilden oder auch Zertifizierungen ermöglicht werden und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.
Wieso sind die Gewichtungen zwischen AI-Adoption und AI-Adoption: Green unterschiedlich?
Um den Schwerpunkt Green zu bewerten, bedarf es eigener Kriterien. Diese erweitern das Kriterienset.
Was ist unter „Rechtmäßigkeit“ der KI zu verstehen?
Dass alle relevanten Rahmenbedingungen wie z. B. Gesetze, Normen u.a. eingehalten werden.
Wie soll man eine Entscheidung eines z. B. Deep Learning Systems „erklären“?
Die konkrete Erklärung einer Entscheidung z. B. bei Machine Learning oder Deep Learning Systemen ist nicht möglich und Gegenstand aktueller Forschung.
Abhängig von den möglichen Konsequenzen von Entscheidungen derartiger KI-Systeme braucht es alternative Erklärungszugänge. Wie umfangreich diese sein sollen, kann man davon abhängig machen, wie „kritisch“ die Entscheidungen sind. Siehe hierzu z. B. die Kritikalitätspyramide und ein risikoadaptiertes Regulierungssystem für den Einsatz algorithmischer Systeme (S177f, Gutachten Deutsche Datenethikkommission, 2019), die sich auch im aktuellen im risikobasierten Ansatz des EU AI-Acts wiederspiegeln.
Davon ausgehend kann man z. B. festhalten, unter welchen Rahmenbedingungen, in welchen Systemgrenzen, unter welcher (menschlichen) Aufsicht u. a. Entscheidungen zustande kommen. Diese sind entsprechend transparent zu kommunizieren.
Wie kann man „vertrauenswürdige KI“ in Unternehmen umsetzen?
Die Bewertungsliste für vertrauenswürdige KI bietet hierzu eine praktische Checkliste an.
Müssen in geförderten Projekten Guidelines zur Erzielung von vertrauenswürdiger KI verwendet werden?
Ja.
Welche Guidelines für vertrauenswürdige KI können verwendet werden?
Die Auswahl obliegt dem Vorhaben, solange die Kernelemente für eine vertrauenswürdige KI gemäß dem Programmdokument erfüllt werden.
Wo findet man Guidelines für vertrauenswürdige KI?
Die Ethics guidelines for trustworthy AI bieten Guidelines mit Checklisten für die konkrete Implementierung.
Weiters gibt es eine unter diesem Link eine umfangreichen Sammlung von Guidelines. Achten Sie bei der Auswahl von Guidelines auf deren praktische Einsatzfähigkeit für Ihr Vorhaben und die Vereinbarkeit mit dem EU AI-Act.
Können auch eigene Guidelines für vertrauenswürdige KI verwendet werden?
Ja, solange sie die Kernelementen von vertrauenswürdige KI gemäß dem Programmdokument erfüllen und mit dem EU AI-Act vereinbar sind. Dies ist entsprechend im Businessplan darzulegen.
Reicht es, einfach das Vorhaben auf Risikopyramide einzuordnen bzw. die Klassifikation als General-Purpose AI Model zu machen, um den Projektschwerpunkt Vorbereitung auf bzw. Umsetzung von AI-Regulierung, Standards, Normen oder Zertifizierungen zu erfüllen?
Nein. Neben der ersten Zuordnung zu den relevanten Passagen des EU AI-Acts - unter nachvollziehbarer Erläuterung der Gründe der Zuordnung! - geht es in dem Programm um die konkrete Erarbeitung und Umsetzung der daraus folgenden Konsequenzen. Dies muss sich in der Beschreibung des Vorhabens im Businessplan und in der konkreten Umsetzung in der Integralen Planung wiederfinden.
Reicht es z.B. einen relevanten Standard, eine Norm oder eine Zertifizierung anzuführen, um den Projektschwerpunkt Vorbereitung auf bzw. Umsetzung von AI-Regulierung, Standards, Normen oder Zertifizierungen zu erfüllen?
Nein. Neben der Identifikation und der Erläuterung der Gründe der Auswahl, geht es in dem Programm um die konkrete Umsetzung. Dies muss sich in der Beschreibung des Vorhabens im Businessplan und in der konkreten Umsetzung in der Integralen Planung wiederfinden.
Wo finde ich Beispiele zu KI-Anwendungen und wer in diesem Umfeld tätig ist?
Die geförderten 19 Projekte des aws Calls „Digitalisierung vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (KIplus)“ (www.aws.at/ki) bieten dazu ein breites Spektrum an Anwendungen. Sie finden diese unter https://www.aws.at/service/cases/gefoerderte-projekte-auswahl/. Dort wählen Sie im Drop Down Feld „Programm“ „aws Digitalisierung – Künstliche Intelligenz“ aus.
Wo finde ich Anbieter zum Thema KI?
Besuchen Sie den aws KI-Marktplatz https://www.awsconnect.at/KI-Marktplatz für ein breites Spektrum an Anbieterinnen.
Können Asimov´s „3 Laws of Robotics“ als vertrauenswürdige KI-Guidelines verwendet werden?
Nein.
Was ist der EU Green Deal?
Mit dem europäischen Grünen Deal plant die EU den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die
- bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt,
- ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt,
- niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt.
Siehe auch das Strategiepaper der Europäischen Kommission (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de)
Welche Schwerpunkte gibt es beim EU Green Deal?
- Saubere Energie
- Nachhaltige Mobilität
- Klimaschutz
- Biodiversität
- Vom Hof zum Tisch
- Gebäude und Renovierung
- Nachhaltige Industrie
- Beseitigung der Umweltverschmutzung
Was ist mit „Green“ gemeint?
Ergänzend zu den Anforderungen von AI-Adoption ist es bei AI-Adoption: Green erforderlich, dass die Vorhaben:
- einen wesentlichen, überwiegend unmittelbaren, messbaren positiven Beitrag zu Erreichung von zumindest einem Schwerpunkt des EU Green Deals leisten („positiver Impact“) und
- diesen Beitrag qualitativ und quantitativ darstellen – inklusive einer Hochrechnung der Wirkung und
- hierzu die entsprechende Wirkungskette darlegen sowie eine
- „do no significant harm“ Analyse bereitstellen.
Was ist unter Impact bzw. Wirkung zu verstehen?
Ein positiver Beitrag zur Umsetzung des EU Green Deals z.B. der CO2 Einsparungsziele. Dabei ist immer Beitrag immer „netto“ darzustellen, also abzüglich allfälliger negativer Wirkungen des Vorhabens auf z.B. das CO2 Einsparungsziel.
Was sind Beispiele für quantitative Beiträge zum EU Green Deal?
Das können z.B. eingesparte CO2-Äquivalente (Tonnen/Jahr), Lärmreduktion (x% db SPL), Feinstaubreduktion (x%), geschaffener Lebensraum (ha), Einsparung von Pestiziden/Herbiziden (Tonnen/Jahr), Recyceltes Material (x%), Einsparung von Ressourcen (Tonnen/Jahr), gereinigtes Volumen Wasser/Erde/Luft (in m3 oder Tonnen).
Wichtig ist, dass der Beitrag messbar ist.
Wie kann man die Emissionen eines Vorhabens darstellen?
Wählen Sie dazu die in Ihrem Vorhaben wesentlichen Emissionen aus z.B. anhand der klimawirksamen Gase CO2, Methan, Lachgas oder fluorierter Gase (https://www.umweltbundesamt.at/klima/treibhausgase).
Was sind Beispiel für AI-Green Projekte?
Siehe als Beispiel aus dem 1. AI-Adoption Call das Projekt DrSOLAR von Air6 Systems, dass AI unterstützte Solarzelleninspektion realisiert.
Was unterscheidet AI-Adoption (AI-A) Projekte von AI-Adoption: Green (AI-A: Green) Projekten?
AI-A: Green Projekte haben als wesentlichen Projektinhalt, einen Beitrag zum EU Green Deal zu leisten. Bei AI-A Projekten ist dies nicht erforderlich. Alle übrigen Anforderungen sind ident.
Kann ich das gleiche Projekte in AI-Adoption als auch AI-Adoption: Green einreichen?
Nein.
Wenn das Vorhaben keinen direkten und messbaren Beitrag zum EU Green Deal leistet aber indirekt, z.B. über langfristige Verhaltensänderungen einen Beitrag leisten kann, ist das Projekt förderbar?
Nein. Bei jedem Einsatz von AI ist ein kritischer Blick auf die unmittelbare und auch messbare Wirkung, wie z.B. auf den CO2-Fußabdruck erforderlich. Durch Optimierungen besteht hier ein hohes Einsparungspotential, z.B. https://ai.googleblog.com/2022/02/good-news-about-carbon-footprint-of.html. Dies wird insbesonders angesichts des Fußabdruckes von großen AI Modellen umso relevanter (vgl. https://www.heise.de/meinung/Kommentar-zu-KI-und-Klimaschutz-Die-Techbranche-in-der-Trotzphase-9835352.html)
Was ist unter einer „überwiegend unmittelbaren“ Wirkung zu verstehen?
Die positive Wirkung erfolgt möglichst direkt als Konsequenz der Umsetzung des Vorhabens und ist typischerweise eng mit dem Geschäftsmodell verknüpft. Dabei erfolgt der größte Teil der Wirkung unmittelbar.
Der Einsatz von „AI“ hat keinen unmittelbaren positiven Einfluss auf den Green Deal, da dabei ja Strom verbraucht wird. Wie kann man dennoch eine positive Wirkung erreichen?
AI kann ein „Werkzeug“ sein, mit dem eine Innovation erstmals möglich wird und ist meist Teil eines größeren Produkts oder einer Dienstleistung. Die positiven Wirkungen des Einsatzes dieses Produktes oder der Dienstleistung muss dann zu einem positiven Netto-Beitrag zum Green Deal führen. Dazu ist der Energieaufwand des AI-Systems – über den gesamten Lebenszyklus –von den positiven Wirkungen abzuziehen, um die Nettowirkung zu errechnen.
Kann der Beitrag zum EU Green Deal auch durch überwiegend mittelbare, über mehrere Zwischenschritte erst eintretende Wirkungen, z.B. durch geänderte Konsumverhalten oder Mobilitätsverhalten, dargestellt werden?
Nein. Es ist ein überwiegender direkter positiver und auch messbarer Beitrag des Vorhabens zum EU Green Deal für AI-Adoption: Green erforderlich. Langfristige mittelbare Wirkungen wie Verhaltensänderungen haben große Potentiale für den Klimaschutz, sind jedoch nicht im Fokus des Calls.
Wenn ich durch eine innovative AI-Lösung fossile Energieträger einspare, wie kann ich das in CO2 umrechnen?
Hierzu können Sie auf CO2 Äquivalente umrechnen, nutzen Sie z.B. https://secure.umweltbundesamt.at/CO2mon/CO2mon.html.
Was ist ein CO2-Äquivalent?
Das CO2-Äquivalent beschreibt, wie viel ein Treibhausgas zum Treibhauseffekt beiträgt. (https://secure.umweltbundesamt.at/CO2mon/CO2mon.html)
Muss das Vorhaben in der EU-Taxonomie abgebildet sein, um beantragen zu können?
Nein. Die Taxonomie ist eine Klassifizierung für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten wie Zero-Carbon-Aktivitäten, Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten zur Erreichung der europäischen Nachhaltigkeits- und ESG (Environmental, Social, Governance) Ziele. Siehe auch https://www.bmk.gv.at/green-finance/finanzen/eu-strategie/eu-taxonomie-vo.html. Viele innovative AI Green Projekte werden jedoch auch eine Entsprechung in der EU-Taxonomie finden.
Was soll man machen, wenn man keine Zahlen zur Wirkung hinsichtlich des Green Deal hat oder keine externen Quellen findet?
Wenn Sie auch über die Recherche über Expertinnen und der wissenschaftlichen Literatur in Ihrem Bereich keine Hinweise bekommen, treffen Sie Annahmen und plausibilisieren und erläutern Sie diese.
Was ist eine Wirkungskette?
Eine Wirkungskette setzt eingesetzte Ressourcen und die gewünschten Wirkungsziele in eine logische Beziehung. Im Zentrum steht die gezielte und bewusst herbeigeführte Veränderung. Wirkungsketten erlauben Plausibilität und Machbarkeit zu überprüfen.
Wirkungsketten können grob in Input → Aktivität → Output → Outcome/Impact unterteilt werden. Weiters gibt es auch empirisch belegte Wirkungsketten, die in Bestandsaufnahme → Konzeptionalisierung → Implementierung → Messung → Ergebnis unterteilt werden können.
Wieso ist eine Hochrechnung des Beitrags - sprich Impact - zum EU Green Deal erforderlich?
Um das Potential des Vorhabens für die Wachstumsphase sichtbar zu machen. Dabei ist immer der Netto-Impact als Berechnungsbasis heranzuziehen.
Ist eine Tokenisierung von CO2 Emissionen, Einsparungen, Vermeidung, Speicherung, … (z.B. über Blockchaintechnologien) per se förderbar?
Nein, da hierfür typischerweise weder AI als Innovationsenabler noch durch die Tokenisierung ein unmittelbarer Beitrag zum EU Green Deal geleistet wird.
Was bedeutet „do no significant harm”
Ein Vorhaben im Zuge des Calls welches einen substanziell positiven Beitrag zu mindestens einem EU Green Deal Schwerpunkt hat, soll keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die sechs Umweltziele Klimaschutz, Nachhaltiger Schutz/Nutzung von Wasserressourcen, Vermeidung/Verminderung von Umweltverschmutzung, Anpassung an den Klimawandel, Übergang zur Kreislaufwirtschaft und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme haben. Dies ist entsprechend zu darzustellen.
Wie kann man rausfinden, ob ich „do no significant harm“ erfülle?
Indem sie die sechs Umweltziele Klimaschutz, Nachhaltiger Schutz/Nutzung von Wasserressourcen, Vermeidung/Verminderung von Umweltverschmutzung, Anpassung an den Klimawandel, Übergang zur Kreislaufwirtschaft und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme durchgehen und sich fragen, ob Ihr Vorhaben zu einem oder mehreren auch negative Auswirkungen hat oder haben kann.
Wie können konkrete Fragen zu „do no significant harm“ aussehen?
Wenn Ihr Vorhaben in einem der nachfolgenden Green Deal Schwerpunkte tätig ist, finden Sie anbei jeweils eine beispielhafte Frage. Wichtig ist, dass Sie für Ihr konkretes Vorhaben alle sechs Umweltziele „abklopfen“.
- Saubere Energie
- Z.B. Werden nicht erneuerbare Energiequellen genutzt? Kommt es durch die Wirtschaftstätigkeit zu deutlich erhöhtem Energiebedarf bzw. wird Energie ineffizient genutzt?
- Nachhaltige Mobilität
- Z.B. Führt die Wirtschaftstätigkeit zu erhöhtem Transportaufwand? Auf welche Art wird transportiert (Straße, Schiene, Wasser, Luft)?
- Klimaschutz
- Z.B. Führt die Wirtschaftstätigkeit zu mehr CO2-Äquivalent Emissionen im Vergleich zur Einsparung? Kommt es zu einem Anstieg an Schadstoff-Emissionen?
- Biodiversität
- Z.B. Kommt es durch Produktion/Herstellung/Nutzen der Wirtschaftstätigkeit zu negativen Auswirkungen auf Ökosysteme? Kommt es durch die Wirtschaftstätigkeit zur Versieglung großer Flächen?
- Vom Hof zum Tisch
- Z.B. Kommt es durch die Wirtschaftstätigkeit zu erhöhtem Düngemitteleinsatz, Verwendung von Pestiziden oder erhöhtem Antibiotikabedarf in Viehzucht und Aquakultur? Wird der ökologische Fußabdruck von Lebensmitteln bzw. deren Verpackungen vergrößert?
- Gebäude und Renovierung
- Z.B. Kommt es durch die Wirtschaftstätigkeit zu einer reduzierten Energieeffizienz in Gebäuden? Wird mit fossilen Wärmesystemen gearbeitet?
- Nachhaltige Industrie
- Z.B. Kommt es durch die Wirtschaftstätigkeit zu einer erheblichen Ineffizienz von Materialnutzung? Benötigt die Wirtschaftstätigkeit kritische Rohstoffe?
- Beseitigung der Umweltverschmutzung
- Z.B. Werden Pestizide/Herbizide im Produkt/Dienstleistung verwendet? Wird Mikroplastik im Produkt verwendet? Wieviel Abfall entsteht durch die Wirtschaftstätigkeit und wie wird dieser entsorgt?
Gibt es bei einer Softwarelösung überhaupt was zu „do no significant harm“ darzustellen?
Beim Training und Betrieb von AI-Systemen werden größere Mengen an Energie verbraucht und auch Wasser zur Kühlung in Rechenzentren benutzt, dies ist zu berücksichtigen. Weiters gibt es durch die konkreten Produkte oder Dienstleistungen, die durch die eingesetzten AI-Systeme möglich werden, mögliche negative Folgewirkungen. Z.B. kann vielleicht durch ein AI-Logistiksytem 4 Stunden Last Mile Lieferung ermöglicht werden, dies aber nur durch wesentlich mehr Fahrten bei einem wesentlich erhöhten CO2 Ausstoß.
Ist der Einsatz eines „verkleinerten“ AI-Modells schon eine hinreichende Innovation für den Call?
Wenn a) unter „verkleinert“ Zugänge wie hier verstanden werden, b) dadurch wesentliche Beiträge zum EU Green Deal geleistet werden und c) dies bislang technisch nicht möglich war und auch entsprechende Risiken mit sich bringt (=Innovation, experimentelle Entwicklung), dann ja. Dies ist entsprechend in der Wirkungskette und in Zahlen ausgedrückt darzustellen.
Kann ich als Verein ein AI-Adoption: Green Projekt beantragen?
Nein.
Wie werden die Projekte ausgewählt, die zur Jurysitzung eingeladen werden?
Alle fristgerecht eingelangten Anträge werden auf die Erfüllung der formalen Kriterien geprüft (siehe AI-Adoption Checkliste im Downloadbereich).
Alle Vorhaben, welche diese formalen Kriterien erfüllen, werden nach den Kriterien ihres Calls von der aws bewertet und gereiht. Die Kriterien sind:
- AI-Adoption: 1) Innovation, 2) Wachstum, 3) vertrauenswürdige KI, Rechtsrahmen, Standards, Normen, Zertifizierungen und 4) Umsetzung;
- AI-Adoption: Green: 1) Innovation, 2) Wachstum, 3) vertrauenswürdige KI, Rechtsrahmen, Standards, Normen, Zertifizierungen, 4) Umsetzung und 5) Green
Die besten Projekte werden von der aws zur Präsentation vor der Jury eingeladen.
Macht es einen Unterschied für die Förderwahrscheinlichkeit, welche Förderhöhe beantragt wurde?
Nein. Die Auswahl erfolgt anhand der Auswahlkriterien des Calls, siehe im Programmdokument unter 7.3.
Bis wann ist bekannt, ob man zur Jurypräsentation eingeladen wird?
Der jeweilige Zeitplan wird auf der aws Website zu aws Digitalisierung | AI-Adoption veröffentlicht.
Wie ist der Juryablauf?
Das jeweilige ausgewählte Projektteam wird von der aws zur Jurypräsentation eingeladen. Es kann vorausgesetzt werden, dass die Jury die Projektvorhaben bereits kennt. Pro Vorhaben stehen voraussichtlich jeweils 10 Minuten für die Präsentation und 10 Minuten für Fragen der Jury zur Verfügung. Die Jury bewertet gemäß den Bewertungskriterien, erstellt eine Reihung und gibt eine Juryempfehlung ab.
Findet die Präsentation vor der Jury online oder vor Ort statt?
Es ist eine Präsentation vor Ort vorgesehen.
Kann „hybrid“ - durch physische Anwesenheit eines Teils des Team und der Rest online – vor der Jury präsentiert werden?
Nein. Um das Projekt bestmöglich zu präsentieren als auch aus organisatorischen Gründen ist die physische Anwesenheit des Teams vor Ort erforderlich.
Wer soll vom Projektteam bei der Jurypräsentation dabei sein?
Die wesentlichen Mitglieder des Teams, damit alle Juryfragen gut beantwortet werden können. Das sind typischerweise 2–4 Personen.
Wann wird das Ergebnis der Jurypräsentation bekannt gegeben?
Der jeweilige Zeitplan wird auf der aws Website zu aws Digitalisierung | AI-Adoption veröffentlicht.
In welchem Zeitraum können Kosten anerkannt werden?
Anfallende Kosten können nur während der Projektlaufzeit, d.h. zwischen dem Datum Projektbeginn und dem Datum Projektende, anerkannt werden. Die Projektlaufzeit finden Sie im Förderungsvertrag.
Ab welchem Zeitpunkt können Kosten gefördert werden?
Kosten sind (siehe Programmdokument 6.1) innerhalb der Projektlaufzeit förderbar. Die Projektlaufzeit wird im Förderungsvertrag festgelegt.
Kosten außerhalb der Projektlaufzeit können nicht gefördert werden. Z.B. Projektstart 01.06.20xx aber Miete wird ab dem 01.05.20xx abgerechnet à Mietkosten vor dem 01.06.20xx sind nicht förderbar.
Kann eine Leistung gefördert werden, wenn die Leistung vor dem Projektzeitraum erfolgt, die Rechnung aber erst danach gestellt wird?
Nein, sowohl die Leistung als auch Rechnung und Zahlung müssen innerhalb des Projektzeitraums liegen.
Was ist zu tun, wenn sich herausstellt, dass ein Vorhaben nicht weitergeführt werden kann bzw. soll?
Mögliche Optionen sind:
- Einstellung des Vorhabens durch einen Antrag auf Beendigung an die aws.
- Alternativ: Geändertes Ersatzvorhaben im Rahmen der Zielsetzungen von AI-Adoption bzw. AI-Adoption: Green (Pivot) mit Begründung an die aws zur Genehmigung vorlegen.
Können die Kosten zur Implementierung von vertrauenswürdiger KI (Standardauswahl und deren Implementierung, Kommunikation, Schulungen, Datenanalysen und -bereinigungen, ...) gefördert werden?
Ja.
Können die Kosten zur Vorbereitung auf bzw. der Umsetzung von EU AI Regulierung, Standards, Normen oder Zertifizierungen gefördert werden?
Ja.
Sind Gemeinkosten / pauschale Overheadkosten förderungsfähig?
Nein. Eine pauschale Abgeltung von Gemeinkosten / pauschalen Overheadkosten ist bei dieser Förderung nicht möglich.
Sind Mieten und andere laufende Zahlungen förderbar?
Ja, jedoch nur, sofern es sich um eindeutig projektbezogene Kosten handelt und diese mehr als 150 Euro netto betragen. Der Projektbezug muss belegt werden.
Förderbar sind nur eindeutig dem Projekt zurechenbare Kosten. Wie belege ich das?
Sie dokumentieren die dem Projekt zugerechneten Kosten, z.B. in dem Sie einen eigenen Kostenträger einrichten und für die anteiligen Kosten Zubuchungen machen.
Auf Nachfrage legen Sie die Abrechnung des Kostenträgers bei der Abrechnungsprüfung vor und erläutern die Systematik, z.B. Wie werden Mietkosten dem Projekt zugerechnet?
Können Kosten für Patente abgerechnet werden?
Nein. Bei förderbaren Kosten muss ein Bezug zur experimentellen Entwicklung gegeben sein, daher sind Patentkosten nicht förderbar, da diese bereits der Umsetzung der Kommerzialisierung zuzurechnen sind.
Sind Gründungskosten förderbar?
Nein. Bei förderbaren Kosten muss ein Bezug zur experimentellen Entwicklung gegeben sein, daher sind Gründungskosten nicht förderbar, da diese der Umsetzung dienen.
Sind Reisekosten förderbar?
Grundsätzlich ja, wenn ein klarer Bezug zur experimentellen Entwicklung besteht, z.B. Fahrt zum Pilotprojekt. Die Reisekosten müssen in Summe jedoch mindestens EUR 50 (netto) ergeben (neu für Förderungen ab 2025) , um förderbar zu sein. Ausnahme: Bei Förderungen unter Artikel 25 der AGVO sind Reisekosten nicht förderbar.
Wie sind Reisekosten in die Abrechnungsdatei einzutragen?
Reisekosten werden als Sammelposition abgerechnet, die mindestens EUR 50 (netto) (neu ab 2025) ergeben muss. Kosten für Transport, Nächtigung etc. sollen nicht einzeln angeführt werden. Die Belege sollen gesammelt in einem PDF eingereicht werden (inklusive Diäten).
Gibt es einen Schlüssel, wie die Personal- und Sachkosten verteilt sein müssen?
Nein. Die Verteilung ergibt sich aus den Anforderungen des jeweiligen Vorhabens.
Innerhalb eines Vorhabens verschieben sich die Kosten zwischen Personal-, Sachkosten und Drittkosten im Vergleich zum Förderungsvertrag. Was ist zu tun?
Solange das ursprüngliche Ziel des Projekts damit weiterhin oder besser erreicht werden kann und die genehmigte Fördersumme nicht überschritten wird, können die beantragten Kosten zwischen Personal-, Sach- und Drittkosten verschoben werden.
Sind die Verschiebungen:
- kleiner als 40 % der Gesamtprojektkosten: In den Berichten sind die Verschiebungen festzuhalten und zu begründen.
- größer als 40 % der Gesamtprojektkosten: Antrag mit Begründung für Verschiebung inkl. aktualisierter Kostenstruktur sind an die aws via Fördermanager zu übermitteln. In den Berichten ist die allfällig genehmigte Verschiebung festzuhalten.
Beispiel: Gesamtprojektkosten 100k€, davon 70k€ Personalkosten, 20k€ Sachkosten und 10k€ Drittkosten. 40% der Gesamtprojektkosten entsprechen somit 40k€.
Fall 1: Die Personalkosten sinken von 70k€ auf 50k€, im Gegenzug steigen die Drittkosten auf 40k€ und die Sachkosten bleiben gleich bei 10k€. à Verschiebung ist kleiner als 40% und im Bericht mit Begründung festzuhalten.
Fall 2: Die Personalkosten sinken von 70k€ auf 20k€, im Gegenzug steigen die Drittkosten auf 40k€ und die Sachkosten auf 40k€ à Verschiebung ist größer als 40% und von der aws zu genehmigen.
Dabei ist zu beachten, dass Drittkosten nicht den Schwerpunkt der geänderten Mittelverwendung ausmachen können (max. 49 %) und die Umsetzung des Vorhabens nicht vornehmlich durch Dritte, sondern überwiegend durch den Förderungsnehmenden erfolgen muss.
Müssen für die aws Stundenlisten geführt werden?
Nein. Das Programmmanagement ist wirkungsorientiert und die Mittelauszahlung erfolgt anhand der erfolgsabhängigen Meilensteine.
Welche Personalkosten können gefördert werden?
Es können nur die nachgewiesen tatsächlich angefallenen und im Rahmen des Förderungsvertrags genehmigten Kosten gefördert werden. Die Personalkosten sind mit den entsprechenden Lohnkonten und den Zahlungsnachweisen zu belegen.
Können auch Personalkosten für die Gründerinnen und Gründer eines Start-ups gefördert werden?
Ja, hier sind jedoch die maximal förderbaren Kosten mit dem zum Zeitpunkt der Förderungszusage gültigem FWF Senior Post Doc Satz begrenzt. Der aktuell gültige Personalkostensatz findet sich hier: https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/personalkostensaetze.
Dürfen Mitarbeiter/-innen, die auch aus anderen Budgets finanziert werden, aber auch am Projekt mitarbeiten als Personalkosten abgerechnet werden?
Ja, in genau jenem Ausmaß, in dem sie für das gegenständliche Vorhaben gearbeitet haben. Die angewendete Methodik z. B. Kostenträgerrechnung ist zu erläutern und ggf. nachzuweisen. Dazu kann sich die aws auch mit anderen Förderungsstellen abstimmen.
Können Laptops für (Teilzeit) Mitarbeitende im Projekt gekauft werden?
Ja, wenn diese für die Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind. Förderbar ist die aliquote AfA über die Projektlaufzeit, wenn die Mitarbeitende zu 100% im Projekt beschäftigt ist, ansonsten aliquot.
Wie können die Personalkosten nachgewiesen werden?
Personalkosten sind durch die Lohnkonten aller abgerechneten Personen für die gesamte Abrechnungsperiode und dem Nachweis der Zahlungen an die Mitarbeiter und relevanten Körperschaften (Finanzamt, Sozialversicherung, etc.) zu belegen. Konkrete Beispiele finden Sie dazu in der Vorlage zum Kostennachweis.
Müssen für die Personalkostenabrechnungen Stundensätze berechnet werden?
Nein.
Wann sind die Abrechnungen und Meilensteindokumentationen zu übermitteln?
Entsprechen der vertraglich vereinbarten Zeiträume: Entsprechen der vertraglich vereinbarten Zeiträume: beim 1. und 2. Meilenstein unmittelbar nach Fälligkeit. Beim 3. und letzten Meilenstein spätestens 2 Monate nach dem Ende der Projektlaufzeit.
Gibt es zur Abrechnung vertiefende Erklärungen?
Ja, grundsätzlich kommen sinngemäß die Regelungen des Leitfadens zur Anwendung, so nicht im Vertrag, dem Programmdokument und in der Richtlinie andere Regelungen getroffen sind.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in der Vorlage zum Kostennachweis.
Wie sind die Personalkosten abzurechnen?
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf monatlicher Basis (siehe Leitfaden oben). In der Rechnungszusammenstellung ist neben dem Namen der Person auch der Abrechnungszeitraum anzugeben. Der Auszug aus dem Lohnkonto (https://www.wko.at/service/steuern/lohnkonto.html) der Buchhaltung muss den entsprechenden Zeitraum wiedergeben.
Wann müssen Vergleichsangebote eingeholt werden?
Immer wenn dies nach dem Grundsatz des effizienten Mitteleinsatzes und dem Sparsamkeitsprinzip zweckmäßig ist. Im Einzelfall kann man die jeweiligen internen Ausschreibungsregelungen der Unternehmen zur Anwendung bringen. Diese Regelungen sind bei einer Rechnungsprüfung auf Rückfrage mit den eingeholten Anboten zur Verfügung zu stellen.
Was ist bei Honorarnoten unter „... eine detaillierte Darstellung der aufgewendeten Arbeitszeit“ zu verstehen?
Damit ist eine aussagekräftige und nachvollziehbare Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen und der dafür aufgewendeten Zeit zu verstehen. Diese bilden auch die Basis für einen allfälligen Drittvergleich, d. h. die Kosten müssen marktüblich und nachvollziehbar sein.
Können Kosten für Caterings bei Veranstaltungen gefördert werden?
Ja, wenn an der Veranstaltung primär externe Personen teilnehmen und der Inhalt der Veranstaltung der experimentellen Weiterentwicklung des Vorhabens dient. Z.B. Service Design oder technische Workshops mit potenziellen Kunden.
Nein, wenn es sich um interne Veranstaltungen und/oder allgemeine Marketing-, Vertriebs- oder Informationsveranstaltungen handelt.
Können innerbetriebliche Leistungen abgerechnet werden?
Nur, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden, diese Drittvergleichsfähig (arm’s length Prinzip) sind und genehmigt wurden.
Können Rechnung im Rahmen der Förderung anerkannt werden, die an andere Firmen, an Partnerunternehmen oder an Unternehmen in der gleichen Unternehmensgruppe gestellt wurden?
Nein. Nur Rechnungen, die auf den Fördernehmenden lauten, können anerkannt werden.
Können Kosten für SAAS (Software as a Service) Lösungen gefördert werden?
Ja, wenn diese im Rahmen des Projekts zur Entwicklung und Umsetzung erforderlich sind und die Kosten kumuliert über den Projektzeitraum größer als EUR 50,- (netto) (neu für Förderungen ab 2025) sind. Diese sind im Kostennachweis als „wiederkehrende Zahlung“ zu kennzeichnen.
Die Abgrenzung zur allgemeinen (nicht projektbezogenen) Unternehmensaufwänden muss klar erkennbar sein.
Können Rechnungen unter EUR 50,– abgerechnet werden?
Nein. Kostenpositionen unter EUR 50,- (exkl. USt.) (neu für Förderungen ab 2025) können grundsätzlich nicht gefördert werden. Eine Kumulierung mehrerer Belege mit Ausnahme von Reisekosten und Rechnungen für vertraglich wiederkehrende Leistungen (Cloud-Services, Mobilfunkverträge etc.) ist nicht möglich.
Wie zeitlich fix sind die Zahlungen gemäß Meilensteinplan?
Die Auszahlungstranchen sind als Teil des Förderungsvertrags festgelegt. Sie können nur in begründeten Fällen, nach Antrag und Genehmigung, im Rahmen einer Vertragsänderung angepasst werden.
Wann erfolgen die Auszahlungen?
Nach Umsetzung, Dokumentation und positiver Prüfung der pro Meilenstein festgelegten Auflagen gemäß Förderungsvertrag Abschnitt „Auszahlung der Förderung“.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Direkt auf das im Antrag vom Unternehmen angegebene Bankkonto.
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