Mit dem aws erp-Kredit ermöglichen wir Investitionen in Gründung, Modernisierung, Wachstum und Innovation durch (zins-)günstige Kredite mit Fixzinssatz, flexibler Laufzeit und tilgungsfreien Zeiten.
Was wird gefördert?
Gründung, Modernisierung, Wachstum, Innovation
Branche
alle
Zielgruppe
alle – vom EPU über KMU bis zum Großunternehmen
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve| Kredit
Volumen
EUR 10.000,- bis EUR 30 Mio.
Projektlaufzeit
bis zu 2 Jahre
Einreichtermin
jederzeit
Dauer der Genehmigung
bis EUR 1 Mio.: 1 bis 7 Tage
über EUR 1 Mio.: 3 bis 5 Wochen
über EUR 2 Mio.: 2 bis 3 Monate
Erfolgsquote
99 %
Branchen
alle
Unternehmensgröße
alle – vom EPU über KMU bis zum Großunternehmen
Entwicklungsphase
alle
Voraussetzungen
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt – inklusive Unternehmens- und Projektbeschreibung.
- Der Kredit ist zu 100 % besichert – entweder durch eine Bank und/oder eine aws Garantie.
- Die Bestimmungen der Richtlinie sind erfüllt.
Erfolgsquote
99 %
Art des Kredits
zinsgünstiger Kredit:
- variable tilgungsfreie Zeit
- variable Gesamtlaufzeit von 5,5 bis 16 Jahre, davon 0,5 bis 5 Jahre tilgungsfrei
- fixer oder sprungfixer Zinssatz
- Kreditkonditionen und Barwerte
Höhe des Kredits
- Kreditbetrag: EUR 10.000,– bis EUR 30 Mio.
- Anteil: bis zu 100 % der Projektkosten
Förderbare Kosten
- Aktivierungsfähige Kosten
- Nicht aktivierungsfähige Innovations- und Wachstumsmaßnahmen (Betriebsmittel)
Projektdauer
bis zu 2 Jahre
Auszahlung
jederzeit nach Projektbeginn innerhalb des vereinbarten Ausnützungszeitraumes von 1 Jahr
Bitte beachten Sie dabei:
- Jede Verlängerung der vereinbarten Ausnützungsfrist geht zulasten der tilgungsfreien Zeit.
- Sie müssen der Treuhandbank nach Projektabschluss durch Vorlage der Rechnungen nachweisen, dass Sie die Mittel wie vereinbart verwendet haben.
Rückzahlung
nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit an die Treuhandbank, zu den vereinbarten Konditionen
Kosten
- Zuzählungsentgelt bei Auszahlung: einmalig 0,9 % (für Gründer*innen bis 6 Jahre 0,5 %) des erhaltenen Betrags
- Stornogebühr bei Krediten über EUR 1 Mio. bei vorzeitiger Tilgung: 2 % des frühzeitig zurückbezahlten Betrags
- Bereitstellungsentgelt bei Krediten über EUR 1 Mio. bei Auszahlung nach Ablauf der Ausnützungszeit: 0,75 % des nicht ausgenützten Betrags
Ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der De-minimis-Obergrenze können Sie mit dem aws erp-Kredit folgende Förderungen kombinieren:
aws Garantie
aws Digitalisierung
aws Wachstumsinvestition
aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderungen der Bundesländer
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden
- Kreditanträge, für die keine Besicherung seitens einer Bank (mit oder ohne aws Garantie) beigebracht werden kann
- Realitäten-, Bank-, Finanzierungs- und Versicherungswesen
- reine Finanzbeteiligungen
- freie Berufe (Ausnahme: Mitglieder der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen | Arch+Ing)
- gemeinnützige Vereine
- nicht betriebsnotwendige Investitionen
Antragszeitpunkt
jederzeit
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen den Kredit gemeinsam mit einer ERP-Treuhandbank über den aws Fördermanager
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
- Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
- Wenn nötig, klären wir gemeinsam mit Ihnen Projektdetails.
- Wir analysieren den Antrag im Detail und entscheiden, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann oder nicht.
- Bitte bedenken Sie dabei: Kreditentscheidungen über EUR 2 Mio. werden an festgelegten Sitzungsterminen der ERP-Kreditkommission entschieden.
- Wir informieren Sie innerhalb weniger Tage nach der Sitzung über Zusage oder Ablehnung.
- Sie schließen den Kreditvertrag mit der ERP-Treuhandbank ab.
- Abrechnung
Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.
Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)
Dauer der Genehmigung
- Kredite bis EUR 1 Mio.: 1 bis 7 Tage
- Kredite über EUR 1 Mio.: 3 bis 5 Wochen
- Kredite über EUR 2 Mio.: 2 bis 3 Monate
Spezielle Konditionen/Bedingungen: Tourismus
Laufende Einreichungen möglich!
Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden bei Gründungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Die Antragstellung kann ausschließlich bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank erfolgen, die auch mit der Prüfung der Projekte beauftragt ist.
Spezielle Konditionen/Bedingungen: Beihilfenfrei mit EIB-Refinanzierung
Laufende Einreichungen möglich!
Beihilfen gemäß AGVO oder De-minimis treffen auf mehrfache Einschränkungen ihrer Anwendbarkeit und enge Grenzen bei den Finanzierungsvolumina. Um für größere Innovations- und Wachstumsprojekte von KMU- und Mid-Cap-Unternehmen eine zinsengünstige Finanzierung bereitzustellen, die nicht als Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilfenrechts zu klassifizieren ist, erweitert der ERP-Fonds sein Angebot um Finanzierungen, die über Mittel der EIB refinanziert werden.