aws Garantie - spezielle Konditionen/Bedingungen: Ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm „aws Garantie“.
Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken und zur Erreichung von sechs konkreten Umweltzielen (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) beitragen.
Zusätzlich sollen zukunftsträchtige Digitalisierungsprojekte in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Robotik und Automatisierung, IT-Infrastruktur, Quantentechnologie u. ä., die zur Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft beitragen, sowie Recycling- und Produktionsanlagen für die Produktion von Komponenten und Geräten der Informationskommunikation und -technologien in Österreich unterstützt werden.
- KMU und Großunternehmen, die Projekte im Inland, welche ausschließlich Investitionen in ökologisch nachhaltige oder digitale Wirtschaftstätigkeiten umfassen, umsetzen.
- Die „ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit“ muss den Kriterien des Artikel 3 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen. Für Anträge bis 31.12.2023 können auch taxonomiegeeignete Wirtschaftstätigkeiten gemäß Artikel 1 Ziffer 5 der Verordnung (EU) 2021/2178 unterstützt werden.
- Bei Projekten von KMU muss der Garantiebetrag pro Projekt EUR 750.000,-- überschreiten (darunter sind die Garantierichtlinien im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes anzuwenden).
Förderbare Kosten
- Forschungs- und Entwicklungskosten, z. B. Personalkosten, Prototypenkosten, Versuchsmaterial, externe Kosten
- materielle und immaterielle Investitionen, z. B. Maschinen und Anlagen sowie bauliche Maßnahmen
- nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Investitionen (bis zu einer Höhe von 50 % der aktivierungsfähigen Investitionen) z. B. Personal, Material
Höhe der Finanzierung
- bis zu 80 % eines Kredits mit einem maximalen aws Obligo von EUR 25 Mio.
Der Garantiebetrag für Investitions- und Betriebsmittelkredite kann EUR 25 Mio. pro Vorhaben nicht übersteigen.
Ab einem Projektvolumen von EUR 10 Mio. übernimmt die aws nicht mehr als 1/3 des Gesamtrisikos – Ausnahme: Projekte mit besonderer volkswirtschaftlicher Relevanz und bei Unternehmen mit guten Bonitäten.
Kosten der Garantieübernahme
- Bearbeitungsentgelt: 0,25 % des Kreditbetrages, einmalig
- Garantie-Entgelt: ab 0,30 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos; im Falle einer Rückhaftung des EIF auch geringer.
Projekte, die nicht Investitionen in ökologisch nachhaltige oder digitale Wirtschaftstätigkeiten umfassen.
(Diese Projekte können – bei Entsprechung zu den Richtlinien - unter den Basiskonditionen der aws Garantie unterstützt werden.)