aws Garantie – spezielle Konditionen/Bedingungen: Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“
Mit 15.06.2022 hat die Antragsfrist für aws Überbrückungsgarantien geendet.
Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm „aws Garantie“.
Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.
- gewerbliche und industrielle KMU sowie
- Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben
- neue Selbstständige
- alle freien Berufe
- Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie
- Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ab einem Finanzierungsbedarf von mehr als EUR 4,4 Mio.
- Großunternehmen mit einem Finanzierungsbedarf von bis zu EUR 0,5 Mio.
Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:
- Mittlere und Große Unternehmen, die ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition darstellen (für Garantien im temporären EU-Beihilfenrahmen) bzw.
- Banken- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen (im Sinne von Bauunternehmen-/Bauprojektunternehmen und Immobilienentwicklungsprojekten – Immobilienmakler*innen und Hausverwaltungsunternehmen sind förderbar)
- Vereine, Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind
Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität für den österreichischen Standort dienen.
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist, durch die Übernahme einer Garantie:
- bis zu 100 % Garantiequote für einen Kredit von bis zu EUR 500.000,–
- bis zu 90 % Garantiequote für einen Kredit bis zu EUR 27,7 Mio.*)
- bis zu 80 % Garantiequote für einen Kredit bis zu EUR 1,5 Mio.
Garantielaufzeit max. 5 Jahre
Hinweis: Maximal mögliches Garantieobligo EUR 40 Mio. in der Gruppe. Hierbei ist ein bereits bei der aws bestehendes Vorobligo zu berücksichtigen.
*) Der Kreditbetrag darf bei Krediten, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, folgende Grenzen nicht übersteigen:
- Doppelte Lohn- und Gehaltskosten des geförderten Unternehmens im Jahr 2019, oder
- 25 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Jahr 2019 oder
- in angemessen begründeten Fällen auf Grundlage einer Selbstauskunft des Unternehmens, in dem der Liquiditätsbedarf dargelegt wird, kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate zu decken
Kosten
Garantieentgelt für Garantien mit einer Garantiequote bis zu 90 %:
basierend auf dem befristeten Beihilferahmen der EU abhängig von Laufzeit und Unternehmensgröße (jeweils vom aushaftenden garantierten Kreditteilbetrag zu bezahlen)
0,25 % das erste Jahr,
0,5 % im zweiten und dritten Jahr,
1 % ab dem vierten Jahr
Sicherheiten
Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümer*innen des Unternehmens)
Die Beantragung erfolgt online über den aws Fördermanager gemeinsam mit Ihrer Bank.
Hierfür sind von Ihrem Unternehmen folgende Informationen erforderlich (Eingabe am aws Fördermanager):
- Ihren Finanzierungsbedarf (Kredithöhe)
- Angabe, wofür die Finanzierung benötigt wird (laufende Kosten, Stundung von Tilgungen)
- Anzahl der Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ) für das Gesamtunternehmen (inkl. verbundener Unternehmen)
- wirtschaftliche Daten Ihres Unternehmens vor der Krise (Umsatz, Eigenkapital, Fremdkapital)
- Angabe, wofür die Finanzierung benötigt wird (laufende Kosten, Stundung von Kreditraten)
- für KMU: Bestätigung, dass Sie ein KMU nach EU-Beihilfenrecht sind
- Bestätigung, dass Sie alle Bedingungen der Förderungsrichtlinien erfüllen
- bei mittleren und großen Unternehmen nach EU-Beihilfenrecht:
Bestätigung, dass Ihr Unternehmen VOR der Corona-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition war - Bestätigung, dass Sie die Kreditmittel für Kosten und Liquiditätserfordernisse aufgrund der Corona-Krise verwenden werden
Das benötigen wir von Ihrer Bank
- grundsätzliche Bestätigung, dass Ihnen Ihre Bank einen Überbrückungskredit mit der aws Überbrückungsgarantie gewährt (Bank-Promesse)
- Risikoeinschätzung Ihrer Bank (einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit)
Wichtige Information! Das Absenden des Antrages ist nur durch das finanzierende Institut (Bank) möglich.
Die Beantragung erfolgt online über den aws Fördermanager gemeinsam mit Ihrer Bank.
Hierfür sind von Ihrem Unternehmen folgende Informationen erforderlich (Eingabe am aws Fördermanager):
- Ihren Finanzierungsbedarf (Kredithöhe)
- Angabe, wofür die Finanzierung benötigt wird (laufende Kosten, Stundung von Tilgungen)
- Anzahl der Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitäquivalente für das Gesamtunternehmen (inkl. verbundener Unternehmen)
- wirtschaftliche Daten Ihres Unternehmens vor der Krise (Umsatz, Eigenkapital, Fremdkapital)
- bereits genehmigte De-minimis-Förderungen
Nur bei der Beantragung der 90 %-Garantie: Lohn- und Gehaltssumme sowie Gesamtumsatz des geförderten Unternehmens 2019 (bzw. wenn Kredithöhe sich am Liquiditätserfordernis für 18 Monate bemisst, eine angemessene Begründung) Rechner Liquiditätsbedarf
Das benötigen wir von Ihrer Bank
- grundsätzliche Bestätigung, dass die KMU-Eigenschaft erfüllt ist und dass Ihnen Ihre Bank einen Überbrückungskredit mit der aws Überbrückungsgarantie gewährt (Bank-Promesse)
- Risikoeinschätzung Ihrer Bank (einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit)
- bei mittleren und großen Unternehmen nach EU-Beihilfenrecht:
Bestätigung, dass Ihr Unternehmen VOR der Corona-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition war
Hinweis: Diese Informationen übermittelt die Bank an die aws.
Wichtige Information! Das Absenden des Antrages ist nur durch das finanzierende Institut (Bank) möglich.