Dieses Förderungsprogramm ist ausgelaufen.
Prototypenförderung kann voraussichtlich ab Anfang des Jahres 2025 wieder beantragt werden.
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Mit diesem Programm fördern wir Universitäten und Fachhochschulen bei überregionalen und disziplinenübergreifenden Kooperationen mit Unternehmen, beim Erwerb von geistigen Schutzrechten und bei der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen und Prototypen.
Was wird gefördert?
Wissenstransferzentren, Prototypen
Branche
Universitäten und Fachhochschulen
Zielgruppe
Universitäten und Fachhochschulen
Förderungsverfahren/-instrument
Call | Zuschuss
Volumen
Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen
Projektlaufzeit
Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen
Einreichtermin
Zentren: Geschlossen
Prototypen: Geschlossen
Dauer der Genehmigung
Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen
Erfolgsquote
Zentren: 100 %
Prototypen: 35 %
Branchen
Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
1. Der Antrag wird gestellt von
- öffentlichen österreichischen Universitäten nach dem UG 2002,
- der Universität für Weiterbildung Krems oder
- Fachhochschulen nach dem FHStG 1993.
2. Richtlinie und Bestimmungen des Programmdokuments sind erfüllt.
Art der Finanzierung
Zuschuss
Höhe des Zuschusses
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen
Förderbare Vorhaben
- Überregionale und disziplinenübergreifende Kooperationen mit dem Ziel, Wissens- und Technologietransfers weiterzuentwickeln
- Entwicklung und Bau von Prototypen
Projektdauer
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen
Auszahlung
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen
Rückzahlung
keine
Kosten
keine
ergänzende Förderungen
keine
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransfer-Zentren bzw. Prototypen
Antragszeitpunkt
ab 01.01.2022
Antrag und Entscheidung
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransfer-Zentren bzw. Prototypen
Dauer der Genehmigung
Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.
Für die Prototypenförderung sind 3 Stichtage für die Behandlung von Finanzierungsanträgen in den nächsten Auswahlverfahren vorgesehen. Der nächste Einreichtermin ist der 07.10.2022 um 12:00 Uhr. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im März 2023 zu liegen kommen.
Der Stichtag für die Wissenstransferzentren ist Freitag, der 03.06.2022, 12:00 Uhr.
Spezielle Konditionen/Bedingungen: Protoypenförderung
Dieses Förderungsprogramm ist ausgelaufen.
Prototypenförderung kann voraussichtlich ab Anfang des Jahres 2025 wieder beantragt werden.
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Förderung: Zuschuss für die Entwicklung und den Bau von Prototypen durch Universitäten und FH zur Prioritäts- und Patentfolgeanmeldung von gewerblichen Schutzrechten
Ziel: Die wirtschaftlichen Verwertungschancen von Ideen aus der wissenschaftlichen Forschung signifikant zu erhöhen, indem der Nachweis der technischen Machbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit erbracht wird
Spezielle Bedingungen/Konditionen: Wissenstransferzentren
Dieser Call ist geschlossen.
Förderung: Zuschuss für innovative, überregionale und disziplinübergreifende Kooperationen von Universitäten und Fachhochschulen
Ziel: Weiterentwicklung des Wissens- und Technologietransfers aus der Forschung in die Wirtschaft
Fokus MINT: Stärkung des Interesses an MINT-Disziplinen