Hier unser Angebot für Sie
aws Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer

Dieses Förderungsprogramm ist ausgelaufen.
Prototypenförderung kann voraussichtlich ab Anfang des Jahres 2025 wieder beantragt werden.
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Mit diesem Programm fördern wir Universitäten und Fachhochschulen bei überregionalen und disziplinenübergreifenden Kooperationen mit Unternehmen, beim Erwerb von geistigen Schutzrechten und bei der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen und Prototypen.

aws Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer (Überblick)

Was wird gefördert?

Wissenstransferzentren, Prototypen

Branche

Universitäten und Fachhochschulen

Zielgruppe

Universitäten und Fachhochschulen

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Projektlaufzeit

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Einreichtermin

Zentren: Geschlossen
Prototypen: Geschlossen

Dauer der Genehmigung

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Erfolgsquote

Zentren: 100 %
Prototypen: 35 %

aws Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer (Details)

Branchen
Universitäten und Fachhochschulen


Voraussetzungen
1. Der Antrag wird gestellt von 

  • öffentlichen österreichischen Universitäten nach dem UG 2002, 
  • der Universität für Weiterbildung Krems oder
  • Fachhochschulen nach dem FHStG 1993.

2. Richtlinie und Bestimmungen des Programmdokuments sind erfüllt.

Art der Finanzierung
Zuschuss


Höhe des Zuschusses
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen


Förderbare Vorhaben

  • Überregionale und disziplinenübergreifende Kooperationen mit dem Ziel, Wissens- und Technologietransfers weiterzuentwickeln
  • Entwicklung und Bau von Prototypen


Projektdauer
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen


Auszahlung
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen


Rückzahlung
keine


Kosten
keine


ergänzende Förderungen
keine

abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransfer-Zentren bzw. Prototypen

Antragszeitpunkt
ab 01.01.2022


Antrag und Entscheidung
abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransfer-Zentren  bzw. Prototypen


Dauer der Genehmigung
Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.

Für die Prototypenförderung sind 3 Stichtage für die Behandlung von Finanzierungsanträgen in den nächsten Auswahlverfahren vorgesehen. Der nächste Einreichtermin ist der 07.10.2022 um 12:00 Uhr. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im März 2023 zu liegen kommen.

Der Stichtag für die Wissenstransferzentren ist Freitag, der 03.06.2022, 12:00 Uhr.

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Protoypenförderung

Dieses Förderungsprogramm ist ausgelaufen.
Prototypenförderung kann voraussichtlich ab Anfang des Jahres 2025 wieder beantragt werden.
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Förderung: Zuschuss für die Entwicklung und den Bau von Prototypen durch Universitäten und FH zur Prioritäts- und Patentfolgeanmeldung von gewerblichen Schutzrechten
Ziel: Die wirtschaftlichen Verwertungschancen von Ideen aus der wissenschaftlichen Forschung signifikant zu erhöhen, indem der Nachweis der technischen Machbarkeit bzw. Funk­tionsfähigkeit erbracht wird

Link zur Detailseite

Spezielle Bedingungen/Konditionen: Wissenstransferzentren

Dieser Call ist geschlossen.
Förderung:
Zuschuss für innovative, überregionale und disziplinübergreifende Kooperationen von Universitäten und Fachhochschulen
Ziel: Weiterentwicklung des Wissens- und Technologietransfers aus der Forschung in die Wirtschaft
Fokus MINT: Stärkung des Interesses an MINT-Disziplinen

Link zur Detailseite

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Manfred Lampl
IP Management

Dieses Förderungsprogramm wird aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Innovation (Österreich-Fonds) finanziert.

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