aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen Ihnen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQs geben Ihnen einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend für Sie ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das „AI Wissen-Programmdokument“ und die „AI Wissen-Programmrichtlinie“, die Sie unter den „aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen Downloads“ finden.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Antragstellung?
Im Hinblick auf den Reifegrad Ihres Vorhabens sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens (Projekt- bzw. technische Produkt- oder Prozessbeschreibung) und eine grobe Aufstellung Ihrer förderbaren Kosten verfügen. Der Antrag muss noch vor dem Anfallen förderungswürdiger Projektkosten gestellt werden.

 

Wie läuft die Antragstellung?
Sie beantragen „aws Innovationsschutz – AI Wissen“ online über den „aws Fördermanager“ unter https://foerdermanager.aws.at/.Letztmögliches Einreichdatum ist der 31.12.2025. Um AI-Wissen zu beantragen, muss am Fördermanager auf der Übersichtsseite aws-Innovationsschutz ausgewählt werden. Im nächsten Schritt kann AI-Wissen ausgewählt werden.

 

Welche Unterlagen sind neben dem Antrag nötig?
Eine Vorhabensbeschreibung und eine Aufstellung Ihrer förderbaren Kosten. Die Upload-Möglichkeit für diese Dokumente finden Sie ebenfalls am „aws Fördermanager“ unter https://foerdermanager.aws.at/. Ein ausgefüllter Fragebogen ist Voraussetzung für die formale und inhaltliche Bewertung des Vorhabens. Liegt dem Antrag kein ausgefüllter Fragebogen bei, ist eine Förderung des Vorhabens nicht möglich.

 

Wie zeitaufwendig ist die Antragstellung?
Unsere Kund*innen beschreiben den Zeitaufwand für sämtliche Förderungsmodule im Bereich des „aws Innovationsschutzes“ einschließlich des Moduls „AI Wissen“ durchwegs als gering.

 

Kann ich AI Wissen-Förderung beantragen, wenn ich bereits andere Förderungen erhalte?
Ja, jedoch sind Doppelförderungen für gleiche Kostenpositionen ausgeschlossen. Dir Vorhaben müssen voneinander abgegrenzt sein.

 

Können Fragen im Antrag in Englisch beantwortet oder Unterlagen in Englisch zur Verfügung gestellt werden?
Ja. Die aws berät Sie im Bedarfsfall auch gerne in englischer Sprache. Die Abwicklung der Förderung, z. B. der Förderungsvertrag, erfolgen jedoch immer in deutscher Sprache.

 

Nach welchen Kriterien werden die geförderten Projekte bewertet?
Es wird die Qualität des Vorhabens/Projektes nach den im Programmdokument definierten Kriterien bewertet. Von Vorteil ist es zudem, wenn Sie die Intention haben sich schon in der Entwicklungsphase Ihres Projekts vorausschauend an gesetzlichen Vorgaben zu orientieren, die in Bälde auf alle AI-Unternehmen in Europa zukommen werden. Siehe: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/european-approach-artificial-intelligence

 

Wie lange dauert es bis sie eine Entscheidung erhalten?
Grundsätzlich können Sie nach spätestens 2-3 Monaten mit einer Entscheidung rechnen.

 

Welche Projektkosten sind mit Zuschuss förderungsfähig?
Folgende Kostentypen werden gefördert:

Kostentyp I: max. 20.000 € Zuschuss

  • Kosten für Beratungsleistungen:
    Dazu zählen beispielsweise:
    • Honorare externer Beraterinnen und Berater zur Potenzialanalyse, Einführung, Optimierung oder Implementierung von AI-Systemen sowie für die Implementierung von AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategie sowie entsprechenden AI-Datenstrategien
    • Honorare externer Beraterinnen und Berater zur Analyse der eigenen und fremden AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategie-Rechtsposition im In- und Ausland (z.B. FTO-Analysen)
    • Honorare für Patentanwältinnen und Patentanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechtsverletzungen
  • Kosten für zu Marktpreisen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenes Geistiges Eigentum wie technisches Wissen (Know-How) oder Trainingsdaten, sofern die Transaktion zu geschäftsüblichen Konditionen durchgeführt wurde, keine Absprachen vorliegen und die Dritten in keiner Beziehung zur Förderungsnehmerin bzw. dem Förderungsnehmer stehen. Technisches Wissen (Know-how) ist solches, dass durch die Richtlinie (EU) 2016/943 erfasst wird.

 

Kostentyp II: max. 10.000 € Zuschuss

  • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) im AI-Bereich

 

Für welchen Zeitraum können Kosten anerkannt werden?
Anfallende Kosten können nur für die Dauer der Projektlaufzeit, d. h. zwischen dem Datum des Projektbeginns des aws-Förderungsprojektes und dem Datum des Projektendes, anerkannt werden. Die Projektlaufzeit finden Sie im Förderungsvertrag. Sowohl die Leistungen Externer als auch die bei der aws dafür eingereichte Rechnung und Zahlung müssen innerhalb dieses Zeitraums liegen, spätestens drei Monate nach Projektende geltend gemacht und der aws gegenüber durch entsprechende Belege dokumentiert werden.

 

Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 30.000,-

 

Welche Angaben müssen eingereichte Rechnungen enthalten?
Externen Honorarnoten müssen aussagekräftige und nachvollziehbare Angaben über den Leistungszeitraum, eine detaillierte Darstellung der erbrachten Leistungen und der dafür aufgewendete Stundenanzahl enthalten.

 

Wann und wie erfolgt die Auszahlung von Zuschüssen?
Nach sachlicher Prüfung durch die aws direkt auf das vom geförderten Unternehmen angegebene Bankkonto.

 

Welche Berichtspflichten habe ich als Förderungsnehmer*in im Laufe des Förderungsprojekts?
Die Berichtspflichten werden im Förderungsvertrag festgelegt. Die aws ist sehr bemüht, Ihren Arbeitsaufwand dafür in engen Grenzen zu halten.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe, die nicht durch diese FAQ beantwortet werden?
Ihre aws-Ansprechpartner für das Förderungsmodul „AI Wissen“ sind:

Aridon Smajlaj, Tel.: + 43 1 501 75 – 454, E-Mail: a.smajlaj@aws.at

Fabian Seper, MSc, Tel.: + 43 1 501 75 – 124, E-Mail: f.seper@aws.at

 

1 Bei den betreffenden Dienstleistungen darf es sich nicht um Dienstleistungen handeln, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung (siehe nicht förderfähige Kosten)

Was erwartet mich in den AI-Wissen-Workshops?
Je nach Bedarf, wird Im Rahmen von Einzelgesprächen und Workshops mit Innovationsschutz- und Branchenexpert*innen der aws mit Ihnen gemeinsam eine Ihrem Geschäftsmodell bestmöglich angepasste Innovationsschutzstrategie erarbeitet.

 

Welchen Zeitaufwand muss ich für die AI-Wissen-Workshops einplanen?
Für das unentgeltliche Coaching durch Innovationsschutz- und Branchen-Expert*innen der aws sind maximal 20 Stunden vorgesehen, die üblicherweise nach Absprache mit unseren Kund*innen in mehrstündige Workshops aufgeteilt werden. Hinzu kommt der Zeitaufwand für Vorbereitungsarbeiten und die Umsetzung der Ergebnisse durch Ihr Unternehmen. Letzterer kann stark schwanken, da das Coaching- Programm in Abhängigkeit von den Bedürfnissen Ihres Unternehmens individuell zusammengestellt wird.

 

Wo finden die Workshops statt, und wer sollte teilnehmen?
Je nach Vereinbarung mit Ihnen online, in der aws oder bei Ihnen im Unternehmen. Üblicherweise nehmen CEOs – „Strategie ist Chefsache!“ –, CTOs und Vertreter der Bereiche Produktentwicklung, Marketing und Vertrieb an unseren Workshops teil.

Wozu benötigen Sie als AI-Entwicklungsunternehmen eine Innovationsschutz- und eine Datenstrategie?
Eine Innovationschutzstrategie ist erforderlich, um das geistige Eigentum, das sie durch ihre Produktentwicklung geschaffen haben, als solches zu erkennen, gegen Plagiierung zu schützen, wenn nötig gegen illegale Nachahmer zu verteidigen und bestmöglich kommerziell zu verwerten. Dabei spielen auch die Einhaltung von Regulierungen, Normen und Standards sowie Zertifizierungen eine Rolle. Eine Datenstrategie bildet die Voraussetzung für die Beschaffung von Daten – und hierbei vor allem AI-Trainingsdaten –, die vertragliche Sicherung von Eigentumsrechten an Daten sowie deren Schutz, Nutzung und kommerzielle Weiterverwendung und Weiterverwertung.

 

Was ist eine Datenstrategie und wie kann diese aussehen?
Ein genauer Plan, wie mit Daten umgegangen wird. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Datenstrategie aufzubauen. Bitte wählen Sie einen Ansatz, der zu Ihrem Vorhaben passt. Beispiele für Vorgehensmodelle hierzu finden Sie etwa unter Datentreiber oder Kathrin-Mathis u.a.

 

Was ist eigentlich der „EU AI Act“?
Der EU AI Act ist geplante Regulierung des Einsatzes von AI Systemen in der EU. Dazu steht auch eine Überblickspräsentation der Kommission zur Verfügung.

 

Wenn der EU AI Act noch nicht gültig ist, wieso macht es schon jetzt Sinn, sich als Unternehmen darauf vorzubereiten?
Da wesentliche Prinzipien wie die Risikoklassifizierung von AI-Anwendungen, Human Oversight, Schutz vor Diskriminierung, Verbot bestimmter AI-Anwendungen und andere sich bereits als robuste Elemente in der Diskussion etabliert haben. Begleitend zum EU AI Act bereitet die EU bereits weitere Regulierungen wie die EU AI Haftungsrichtlinie vor, um damit den Einsatz von AI umfassend zu regulieren. Die rechtzeitige Vorbereitung darauf sorgt in Unternehmen für Planungssicherheit und kann die Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich stärken.
 

Was sind weitere AI relevante Regulierungen?
Für die jeweiligen Anwendungsgebiete können unterschiedliche Regulierungen zu Anwendung kommen, bitte prüfen Sie im Einzelfall Ihre relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dies kann z. B. im Bereich der Medizintechnik die Medizinprodukteverordnung oder die geplante neue EU Maschinenverordnung sein. Ebenso lohnt sich ein Blick auf die geplante AI Produkthaftungsrichtlinie und die Datenschutzgrundverordnung.
 

Was ist die „Risikopyramide“ des EU AI Acts?
Im EU AI-Act werden AI-Systeme in vier Kategorien eingeteilt:

1) Unakzeptierbares Risiko, Artikel 5, z.B. Social Scoring). Diese sind verboten.

2) Hohes Risiko, Artikel 6.2 sowie Anhang III des AI Acts, z.B. Medizintechnik, Personalwesen, Transport, Justiz. Diese sind erlaubt, es bedarf jedoch Compliance mit der KI-Regulierung bis zu ex-ante Assessments. Siehe hierzu insbesondere Annex IV zum AI Act.

3) Mittleres Risiko, Artikel 52, z.B. Chatbots, KI generierte Videoinhalte, Emotionserkennung. Diese sind erlaubt, es gibt jedoch Informations- und Transparenzpflichten.

4) Kleines oder geringes Risiko, Artikel 69, z.B. Spamfilter, Videospiele, offline Heizungssteuerung. Diese sind ohne Einschränkungen erlaubt.
 

Welche EU-Anforderungen für AI-Hochrisikosysteme sind geplant?
Darunter fallen u.a. die Einhaltung von Compliance, Einrichtung eines Risikomanagementsystems, Schaffung von Daten- und Daten Governance Prozessen, erforderliche technische Dokumentation, Aufbewahrungspflichten, Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den Nutzenden der AI-Systeme, wirksame Kontrolle und Aufsicht durch Menschen sowie Genauigkeits-, Robustheits- und Cybersicherheitsregeln.
  

Welche Standards und Normen gibt es für KI?
Hier bietet die Plattform Industrie4.0 in Kooperation mit der aws einen Überblick an, inkl. Liste von ausgewählten Gremien zu AI. Auf Ebene der EU bietet AI Watch in deren Publikationen einen guten Überblick. Der AI Standards HUB bietet ebenfalls einen guten Startpunkt für die Recherche.
 

Was ist der Unterschied zwischen einer Norm und einem Standard?
Normen sind Regelungen, welche durch Normungsorganisationen wie ISO veröffentlicht werden und die entsprechenden Prozesse dieser Organisationen durchlaufen.

Standards sind Regelungen, welche zwar typischerweise vereinheitlichend wirken und in einer Branche auch anerkannt werden, aber eben nicht einen definierten Normungsprozess einer Normungsorganisation durchlaufen haben.
 

Was für Zertifizierungen gibt es für KI?
Dieser Bereich ist in laufender Entwicklung. Bitte beobachten Sie in ihrem jeweiligen Bereich aktuelle Trends. Anbei finden Sie einige bereits bekannte Zertifizierungsinitiativen:

Derzeit sind u. a. „Trust you AI” vom Know-Center und Partnern, „Trusted AI“ vom TÜV Austria in Kooperation mit der JKU, IEEE mit CertifAIEd™ aktiv. Die Liste der IEEE Authorized Assessor findet sich hier. Das Fraunhofer Institut in Deutschland bietet im Projekt „Zertifizierte KI“ dazu auch einen KI-Prüfkatalog an.

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