aws IÖB-Toolbox

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokument und die Richtlinie, die unter den „aws IÖB-Toolbox Downloads“ zu finden sind.

1.    Was ist die aws IÖB-Toolbox?
Das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox ermöglicht österreichischen öffentlichen Auftraggebenden die Planung und Umsetzung von IÖB-Challenges (Markterkundung mit Open Innovation), Einholung von juristischer und/oder technischer Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie von innovativen Beschaffungen. Öffentliche Auftraggebende sollen durch das Programm bei der Umsetzung von innovativen Beschaffungsvorhaben unterstützt werden.

Die Förderung wird in zwei Modulen abgewickelt:

  • Das Modul IÖB-Toolbox Prepare unterstützt im Rahmen dieses Förderungsprogramms Beratungsleistungen zur Vorbereitung von Beschaffungen.
    IÖB-Toolbox Prepare Untermodul A1 unterstützt Beratungsleistungen während der Durchführung und beim Abschluss einer IÖB-Challenge.
    IÖB-Toolbox Prepare Untermodul A2 fördert juristische und/oder technische Beratung im Hinblick auf die Erstellung von Unterlagen für die Ausschreibung von innovativen Beschaffungen.
  • Das Modul IÖB-Toolbox Transfer fördert die Anschaffung von innovativen Produkten und/oder Dienstleistungen sowie Kosten für Auftragsforschung und Studien. 
     

2.    Was ist unter einer innovativen öffentlichen Beschaffung zu verstehen?
Innovation ist – im Sinne des Vergaberechts – die Realisierung von neuen oder deutlich verbesserten Waren, Dienstleistungen oder Verfahren, insbesondere von Produktions-, Bau-, oder Konstruktionsverfahren, neuen Vermarktungsverfahren betreffend Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen.

Wir setzen diesen Maßstab in der Beschaffung der öffentlichen Verwaltung an.  Dabei können drei Ebenen der Innovationsbeschaffung unterschieden werden:

  1. Beschaffung einer Neuentwicklung (d. h. das Produkt bzw. die Dienstleistung wird von einem Auftragnehmenden neu für die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebenden entwickelt)
  2. Beschaffung einer Innovation als Erstkunde (d. h. eine bereits verfügbare Innovation wird durch den öffentlichen Auftraggebenden erstmals (i.S.v. „Erstkauf der Innovation“) vom betreffenden Anbieter beschafft)
  3. Beschaffung innovativer Produkte oder Dienstleistungen, deren Anschaffung bei der beschaffenden Stelle erstmals erfolgt (d. h. es handelt sich um eine Innovation, die bereits am Markt verfügbar ist und für die die beschaffende Stelle nicht die erste Kundin ist)
     

3.    Was ist eine IÖB-Challenge?
Die IÖB-Challenge ist ein Online-Instrument, mit dem  öffentliche Auftraggebende eine Problemstellung auf der IÖB-Innovationsplattform ausrufen. Unternehmen werden mit dieser Challenge aufgefordert, ihre innovativen Ideen und kreativen Lösungsvorschläge online einzureichen. Die IÖB-Challenge unterstützt die öffentlichen Auftraggebenden bei der Marktrecherche und folgt methodisch dem Open Innovation Ansatz. Open Innovation (Offene Innovation) bedeutet, dass der Innovationsprozess von der herkömmlichen geschlossenen Form über die Unternehmensgrenzen hinaus nach außen geöffnet wird. Die Challenge muss von IÖB zertifizierten Beraterinnen oder Beratern begleitet werden . Diese Zertifizierungen vergibt die IÖB Stelle

Veröffentlichung einer Challenge
Challenges, die im Rahmen der Förderung „IÖB-Prepare“ durchgeführt werden, sind auf der IÖB-Innovationsplattform zu veröffentlichen.

Bereits stattgefundene Challenges

Welche Leistungen werden im Rahmen einer Challenge gefördert?
Beratungsleistungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Beratung zur Konkretisierung und Formulierung der Challenge sowie der konkreten Fragestellungen, die an den Markt gerichtet werden.
  • Durchführung von Marktrecherchen und die Information von Unternehmen über die laufende Challenge (zur Aktivierung des Marktes)
  • Laufende Information aller Stakeholder im Zuge der Challenge
  • Projektmanagement während der Challenge
  • Moderationstätigkeiten im Zuge der Jurysitzung und des Innovationsdialogs
  • Dokumentation der Challenge Ergebnisse für die beauftragende Stelle

Nicht umfasst von der Förderung sind allfällige Beratungsleistungen, die nach Abschluss der Challenge erfolgen, wie bspw. Beratung im Zuge eines Vergabeverfahrens.

Zur Innovationsplattform
 

4.    Wann kann ein Projekt eingereicht werden?
Die Einreichung für die aws IÖB-Toolbox kann ausschließlich innerhalb des Einreichzeitraums erfolgen. Maßgeblich ist das Absenden des Antrags im aws Fördermanager. Die Termine zum Einreichzeitraum der Förderung finden Sie auf der Homepage.
 

5.    Wo kann ein Förderungsantrag eingereicht werden?
Die Einreichung für die aws IÖB-Toolbox kann ausschließlich auf der Online Plattform aws Fördermanager erfolgen. Eine Einreichung in Papierform, per Email oder über die IÖB-Servicestelle ist nicht möglich.
 

6.    Wer kann einen Förderungsantrag einreichen?
Die aws IÖB-Toolbox richtet sich an innovative öffentliche Beschaffer in Österreich. (Ausgenommen: Bundesministerien und nachgelagerte Dienststellen des Bundes).

Einreichberechtigt sind öffentliche Auftraggeber aus den folgenden Bereichen:

  • Bundesländer
  • Ausgegliederte Organisationen und Unternehmen des Bundes/der Länder
  • Gemeinden und Städte
  • Sektorenauftraggeber


7.    Ist es notwendig, dass ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen den Förderungsantrag einreicht?
Nein, es muss kein eingetragenes Unternehmen vorliegen. Sie können mit einem eingetragenen Unternehmen, einem nicht eingetragenen Unternehmen, oder als öffentliche Körperschaft einreichen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Vereine sind nicht antragslegitimiert.
 

8.    Welche Unterlagen sind erforderlich?
Es ist ein vollständig ausgefüllter und abgesendeter Antrag im aws Fördermanager inkl. folgender Anhänge zum Antrag erforderlich:

  • Vorhabensbeschreibung gemäß der Vorlage auf der aws Webseite. Die Vorlagen sind verpflichtend zu verwenden.
  • Für das Modul Prepare reichen Sie bitte zusätzlich das IÖB-Zertifikat des externen Beraters oder einen gleichwertigen Nachweis der Kompetenzen Ihres Beraters ein.
  • Falls erforderlich können Sie zusätzliche Dokumente (etwa eine detaillierte TCO-Berechnung) ergänzen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie alle Unterlagen im aws Fördermanager hochladen. Es ist möglich, Dokumente nach Antragstellung nachzureichen. In diesem Fall wählen Sie im aws Fördermanager die Option „wird nachgereicht“ aus.

Die Formalprüfung durch die aws ist erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen möglich.

Unvollständige oder außerhalb der Einreichfrist abgeschlossene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
 

9.    Was geschieht, wenn Unterlagen oder Informationen im Förderungsantrag fehlen?
Fehlende Dokumente oder Informationen können durch die aws nachgefordert werden. Die abschließende Prüfung des Förderungsantrags ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Dem Bewertungsgremium können nur vollständige Anträge zur Bewertung vorgelegt werden.
 

10.    Muss das Einreichformular „Projektbeschreibung“ zwingend verwendet werden?
Ja. Für die Bewertung von Vorhaben ist ein minimales gemeinsames Grundraster erforderlich. Dazu gehören vergleichbare Unterlagen zu allen eingereichten Vorhaben. Daher können wir Ihren Förderungsantrag nur dann bearbeiten, wenn Sie die Vorlage „Vorhabensbeschreibung“ des jeweiligen Moduls für die Einreichung verwendet haben.

Falls Sie ergänzende Informationen übermitteln möchten (etwa eine Präsentation, eine detaillierte TCO-Berechnung oder Skizzen zum geplanten Vorhaben) sind diese formlos und über den aws Fördermanager einzureichen.
 

11.    Ist es möglich, die beiden Module zu kombinieren?
Ja! Eine Förderung aus der aws IÖB-Toolbox für das Modul Prepare schließt eine erneute Einreichung für das Modul Transfer nicht aus. Die beiden Förderungen können daher auch kombiniert werden. Ein Förderungsantrag kann jedoch jeweils nur ein Modul umfassen. Eine zeitliche Überschneidung der beiden Module ist nicht möglich.
 

12. Welche Projekte werden nicht gefördert?
Insbesondere nicht förderungsfähig sind Vorhaben,

  • die keine ausreichende Innovationshöhe gemäß den Bewertungskriterien erreichen.
  • die vor Antragseinreichung begonnen wurden (Datum des Einlangens im aws-Fördermanager).
  • deren Ausfinanzierung nicht plausibel dargestellt werden kann.
  • bei denen der Förderungswerber bzw. die Förderungswerberin Bundesministerien oder deren nachgeordnet Dienststellen sind.
  • die sich im hoheitlichen Aufgabenbereich des Förderungswerbers bzw. der Förderungswerberin befinden.
  • deren förderungsfähige Kosten den Betrag von EUR 5 Mio. überschreiten.


13. Ist es möglich, Innovationen zu fördern die bereits durch andere öffentliche Auftraggeber umgesetzt worden sind?
Im Programm IÖB-Toolbox geförderte Vorhaben sollen eine Beispielwirkung erzielen. Wenn die von Ihnen angestrebte Technologie bereits von anderen öffentlichen Auftraggebenden implementiert (und ggf. bereits durch eine Förderung aus der IÖB-Toolbox finanziert) wurde, dann ist es besonders zentral den innovativen Sprung, den Ihr Vorhaben im Vergleich zu anderen Vorhaben erzielt, herauszuarbeiten.
 

14.    Können innovative Produkte und Dienstleistungen, die nicht auf technologischen Innovationen beruhen, gefördert werden?
Ja.  Laut Bundesvergabegesetz (BVergG § 2 Z 20) ist Innovation wie folgt definiert:

„Innovation ist die Realisierung von neuen oder deutlich verbesserten Waren, Dienstleistungen oder Verfahren, insbesondere von Produktions-, Bau- oder Konstruktionsverfahren, neuen Vermarktungsmethoden oder neuen Organisationsverfahren betreffend Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen.“

Dies stellt einen breiten Innovationsbegriff dar. Details zu den förderbaren Kostenarten finden Sie im Programmdokument.
 

15.    Kann im Rahmen des Projekts mit anderen öffentlichen Auftraggebern zusammengearbeitet werden?
Die aws IÖB-Toolbox hat unter anderem  zum Ziel Innovationen zu fördern, die von mehreren öffentlichen Auftraggebenden eingesetzt werden können. Daher sind Kooperationen möglich und auch gewünscht. Die Förderung kann jedoch immer nur von einem öffentlichen Auftraggebenden beantragt werden. Eine Einreichung als Konsortium ist nicht möglich.
 

16.    Kann die aws IÖB-Toolbox mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Grundsätzlich sind Kombinationen von Förderungen möglich. Es sind die jeweiligen EU-Beihilfegrenzen zu beachten.

Mehrfachförderungen von gleichen Vorhabensinhalten sind ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Ihr Vorhaben z. B. nicht zugleich aus der aws IÖB-Toolbox und dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden kann.

Die aws IÖB-Toolbox unterliegt (bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit des Fördernehmers) EU-wettbewerbsrechtlich den „De-minimis“-Bestimmungen. Das heißt, dass Sie innerhalb der vergangenen drei Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen „De-minimis“-Obergrenze gefördert werden dürfen (maximal EUR 300.000,–). Diese Grenze gilt für alle gewährten „De-minimis“-Förderungen (kumuliert) im Konzernverbund, unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden. 

Falls Sie eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unterliegt die Förderung aws IÖB-Toolbox nicht dem EU-Beihilfenrecht.
 

17.    Wie hoch ist die maximale Förderungssumme?
Die Förderung im Rahmen des Moduls IÖB-Toolbox Prepare  Untermodul A1 beträgt maximal EUR 15.000 pro Vorhaben. Die maximale Fördersumme für IÖB-Toolbox Prepare Untermodul A2 liegt bei EUR 20.000 pro Vorhaben. Voraussetzung sind förder­bare Kosten im Ausmaß von mindestens EUR 5.000. Die Förderungsintensität für das Modul kann bis zu 90 % der förderbaren Kosten betragen.

Die Förderung im Rahmen des Moduls IÖB-Toolbox Transfer beträgt maximal EUR 100.000 pro Vorhaben. Voraussetzung sind förder­bare Kosten im Ausmaß von mindestens EUR 25.000. Die Förderungsintensität für das Modul kann bis zu 90 % der förderbaren Kosten betragen.

Für beide Module gilt, dass die Ausfinanzierung des Gesamtvorhabens im Förderungsantrag dargestellt werden muss.
 

18.    Wie lange ist die maximale Laufzeit eines Projekts?
Die Laufzeit eines Vorhabens liegt typischerweise zwischen 6 und 12 Monaten und beträgt maximal 12 Monate. In begründeten Fällen auf vorherigen schriftlichen Antrag bei der aws, kann die Vorhabenslaufzeit verlängert werden, sofern der bewilligte Förderungszweck aufrechterhalten bleibt. Dieser Antrag ist formlos und kann per Email oder über den aws Fördermanager übermittelt werden. Details zur Verlängerung der Vorhabenslaufzeit finden Sie im Programmdokument.
 

19.    Welche Kosten werden gefördert?
Förderbare Kosten sind alle dem Vorhaben gemäß Förderungsvertrag zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für das geförderte Vorhaben entstanden sind. Der Nachweis hat somit durch Darstellung der Ist-Kosten, die vollständig und nachvollziehbar erfasst sein müssen, zu erfolgen.

Gefördert werden nach Genehmigung im Besonderen:

Modul Prepare:

  • Kosten für Beratungsleistungen
  • Kosten für Investitionen
  • Umsatzsteuer: sofern diese nachweislich, tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer/von der Förderungsnehmerin zu tragen ist, somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Dies ist bei der Abrechnung des Vorhabens zu belegen.

Modul Transfer:

  • Kosten für Investitionen
  • Kosten für Auftragsforschung, Studien
  • Sonstige Betriebskosten
  • Umsatzsteuer: sofern diese nachweislich, tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer/von der Förderungsnehmerin zu tragen ist, somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Dies ist bei der Abrechnung des Vorhabens zu belegen.
  • Details zu den förderbaren Kosten finden Sie im Programmdokument


20.    Welche Kosten werden nicht gefördert?
Allgemein gilt: Kosten, die nicht unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, sind nicht förderbar. Die Regelungen hierzu sind im Programmdokument aufgelistet.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind u. a.:

  • Kosten, die vor Einreichung des Förderungsantrags angefallen sind
  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Gemeinkosten
  • Eigenleistungen der oder des Förderungswerbenden
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,00 (netto) resultieren
  • Kosten für Public Relations-, Awareness-, Marketing- und ähnliche Maßnahmen
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen
  • Kosten für fortlaufende und unspezifische Beratungsleistungen
  • Kosten, die bereits zur Gänze durch anderweitige Unterstützungen der öffentlichen Hand gedeckt worden sind
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten die nicht genehmigt wurden


21.    Gibt es Unter- und Obergrenzen für Projektkosten?
Ja. Die minimale Vorhabensgröße für das Modul Prepare beträgt EUR 5.000,–. Die Untergrenze für das Modul Transfer beträgt EUR 25.000,–.  Die maximalen Vorhabenskosten betragen EUR 5 Mio.
 

22.    Wie funktioniert die Auswahl der geförderten Projekte?
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. 

  • Formalprüfung: In einer Erstauswahl durch die aws werden jene Vorhaben ausgewählt, welche den formalen Kriterien entsprechen. Positiv bewertete Vorhaben werden zum weiteren Auswahlprozess zugelassen. Die negativ bewerteten Vorhaben erhalten eine schriftliche Absage. Basis sind die formalen Kriterien gemäß Programmdokument und aws T&I Richtlinie
  • Inhaltliche Bewertung: Die formal positiven Vorhaben werden durch eine Expertinnen- und Expertenjury auf Basis der eingereichten Unterlagen bewertet. Darauf basierend wird eine prinzipielle Förderungsempfehlung und auch die Höhe der Förderung sowie eine Reihung der Vorhaben durch das Bewertungsgremium vorgenommen.
  • Förderungsentscheidung: Die finale Förderungsentscheidung erfolgt auf Vorschlag des Bewertungsgremiums durch die aws.


23.    Was sind die formalen Auswahlkriterien?
Die formalen Kriterien werden durch das Programmdokument vorgegeben:

  • Sämtliche Antragsunterlagen im aws Fördermanager sind vollständig ausgefüllt bzw. bereitgestellt.
  • Der Antrag wurde im Fördermanager fristgerecht eingereicht.
  • Die Antragstellung erfolgt durch einen öffentlichen Auftraggeber oder eine öffentliche Auftraggeberin gemäß § 4 oder §§ 167, 168 Bundesvergabegesetz 2018.
  • Das eingereichte Vorhaben wird nicht im gesetzlichen Aufgabenbereich von Gebietskörperschaften durchgeführt. Die geplante Beschaffung bzw. das geplante Vorhaben betrifft keinen hoheitlichen Tätigkeitsbereich (keine bescheidmäßige Erledigung von Verwaltungsaufgaben, keine Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit oder Vollziehung).
  • Die Finanzierung des Vorhabens ist plausibel und im Antrag nachvollziehbar dargestellt
  • Im Falle einer wirtschaftlichen Tätigkeit des Einreichers:
    • Angaben zu De-minimis Förderungen im Konzernverbund liegen vor. Die entsprechend dem Programmdokument zu gewährende Förderung bleibt innerhalb der De-minimis Höchstgrenze.  
  • Für das Modul IÖB-Toolbox Prepare muss die externe Beraterin bzw. der externe Berater über
    ein „IÖB-Zertifikat“ verfügen oder einen gleichwertigen Nachweis der Kompetenzen vorlegen.


24.    Was sind die inhaltlichen Auswahlkriterien?
Die Beurteilung der Vorhaben erfolgt auf Basis einer Bewertungsmatrix. Die wesentlichsten Beurteilungskriterien sind:

IÖB-Prepare
1. Innovationsgrad (60 %)

  • Markt: Wie vielversprechend ist die Marktsituation zur beschriebenen Herausforderung?
  • Neuheitsgrad für die beschaffende Organisation: Wie oft hat die einreichende Institution die gewünschte Lösung in dieser Form bereits beschafft? (Je weniger oft Sie bzw. ähnliche Beschaffende das Produkt/die Dienstleistung in der gewünschten Form in der Vergangenheit bereits beschafft haben, desto mehr Punkte erhalten Sie.)
  • Welchen Grad an Verbesserung für die Nutzerinnen und Nutzer ist durch potentielle Einreichungen im Rahmen der Challenge zu erwarten?
    Beispiel: Mit dem Kauf Ihrer neuen Lösung erhalten Bürgerinnen und Bürger schnellere und qualitativ hochwertigere Services.
  •  Additionalität: Welche Anreizwirkung hat die beantragte Förderung auf die Umsetzung des Vorhabens? (Sollte das Vorhaben auch ohne Förderung realisierbar sein, kann der Antrag nicht weiter für eine Förderung berücksichtigt werden.)
  • Leuchtturmcharakter und Vorbildwirkung: Hat das zu bewertende Projekte Leuchtturmcharakter und ist eine Vorbildwirkung erkennbar.

2.Gesellschaftlicher Mehrwert (20 %)

  • Wie hoch ist der gesellschaftliche Mehrwert, insbesondere hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Digitalisierung im öffentlichen Sektor. 
    Beispiele: Der gesellschaftliche Mehrwert ist gegeben, wenn durch die Beschaffung des Produkts/der Dienstleistung die Umweltbelastung verringert wird, die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürger verbessert wird, mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird, das Wirtschaftswachstum erhöht wird, Arbeitsplätze geschaffen werden etc.

 

3. Effizienzsteigerung und Übertragbarkeit (20 %)

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass potentielle Einreichungen dazu beitragen, dass langfristig Einsparungen erzielt bzw. die Effizienz der öffentlichen Hand gesteigert wird?
  • Was ist das Verhältnis von Kosten und Nutzen?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass ein anderer Beschaffer/eine andere Beschafferin ein gleichartiges innovatives Beschaffungsvorhaben durchführen kann (Übertragbarkeit der Beschaffung)?


25.    Wie ist die Vertraulichkeit geregelt?
Die Beurteilung der eingereichten Vorhaben erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und das externe Bewertungsgremium. Um die Vertraulichkeit Ihrer Einreichungen zu gewährleisten möchten wir darauf hinweisen, dass:

  • die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) als Finanzierungs- und Förderbank des Bundes der Vertraulichkeit unterliegt und
  • die externen Expertinnen und Experten aufgrund einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.


26.    Was geschieht nach Förderungsempfehlung durch die aws?
Im Falle einer positiven Förderungsentscheidung stellt die aws ein Förderungsanbot aus. Sie haben zwei Monate Zeit für die Annahme des Anbots. Mit Ihrer Annahme ist der Förderungsvertrag gültig zustande gekommen. Falls Sie das Anbot nicht annehmen, verfällt die Förderungszusage.

Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben. Dieses Schreiben enthält eine Begründung für die negative Bewertung Ihres Vorhabens.
 

27.    Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Zuschuss wird nach Erfüllung der mit dem Förderungsvertrag verbundenen Auflagen und Bedingungen nach Ende des Vorhabens in einer Tranche ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach positiv abgenommener Endabrechnung (Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis) sowie ggf. zusätzlicher Auflagen. Die erforderlichen Vorlagen finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads.

Sollte sich bei der abschließenden Vorhabenskostenabrechnung zeigen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die mit dem Förderungsvertrag genehmigten Kosten sind, so wird die Förderung entsprechend gekürzt.
 

28.    Wie sieht die Abrechnung aus? Müssen für die Abrechnungen Vorlagen verwendet werden?
Zum Vorhabensende reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) bei der aws über den aws Fördermanager zur Prüfung ein. Die erforderlichen Vorlagen der Abrechnungsunterlagen finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads.

Dem Vorhabenskostennachweis legen Sie bitte die dazugehörigen Belege (Rechnungen und Zahlungsnachweise) bei. Wir akzeptieren alle Dokumente in elektronischer Form.

Die Auszahlung der Förderung erhalten Sie nach abgeschlossener und erfolgreicher Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch die aws.

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