Kapitalgarantie COVID 19 für Venture Capital Fonds
Die Garantie zielt darauf ab, die Aufbringung von Risikokapital für innovations- und technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen mit Sitz- oder Betriebsstätte in Österreich in der aktuellen Covid 19-Krisensituation zu unterstützen. Dies soll durch die Bereitstellung von nach internationalen Standards gemanagtem Risikokapital (über einen Venture Capital Fonds) erfolgen, welches bis zu 50 % staatlich garantiert wird.
Was wird unterstützt?
Mobilisierung von Investoren, die seit Ausbruch der COVID-Krise frisches Geld für derartige Fonds zur Verfügung stellen möchten und somit (indirekt) Frühphasenfinanzierung.
Branche
Venture Capital Fonds, die ausschließlich in innovations- und technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich investieren.
Zielgruppe
Managementgesellschaften von Venture Capital Fonds, die den Voraussetzungen entsprechen.
Produkt
Kapitalgarantie für Investoren der ausgewählten Venture Capital Fonds
Volumen
Garantiequote max. 50 %, maximaler Gesamt-Garantierahmeen (über alle ausgewählten Fonds) EUR 25 Mio.
Projektlaufzeit
limitiert auf die Laufzeit des jeweils ausgewählten Fonds, maximal 15 Jahre
Einreichtermin
ab sofort bis spätestens 21. Jänner 2021, 12:00 Uhr
Dauer des Entscheidungsprozesses über eine Genehmigung
Ende Q1/2021 (betreffend Auswahl der/des Venture Capital Fonds)
Branchen
Venture Capital Fonds, die ausschließlich in innovations- und technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich investieren.
Unternehmensgröße (Zielunternehmen der Venture Capital Fonds)
Der ausgewählte Venture Capital Fonds investiert in Start-ups in ihrer Gründungs- und ersten Wachstumsphase mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Die Unternehmen dürfen nicht nach dem 15.3.2020 gegründet worden sein.
Voraussetzungen
Sind im Leitfaden und in der aws-Kapitalgarantierichtlinie 2020 (siehe Downloads) geregelt.
Projektziel
Die Garantie zielt darauf ab, die Aufbringung von Risikokapital für innovations- und technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen zu unterstützen, um deren krisenbedingt verzögerte Umsetzung von Geschäftsmodellen besser voranzutreiben.
Art der Garantie
Garantie für Beteiligungen von Investorinnen und Investoren an Venture Capital Fonds, die ausschließlich in innovations- und technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich investieren.
– zu marktüblichen Bedingungen
Höhe der Garantie
Insgesamt max. 50 % des Fondsvolumens, maximaler Gesamt-Garantierahmen EUR 25 Mio. Garantie gegenüber der einzelnen Investorin/dem einzelnen Investor ebenfalls maximal 50 %.
Projektdauer
Limitiert. Laufzeit des jeweils ausgewählten Fonds, maximal 15 Jahre
Kosten
Für die Garantie werden marktübliche Entgelte sowie ein Bearbeitungsentgelt verrechnet.
Ergänzende Förderungen
keine
- Venture Capital Fonds, die die im Leitfaden genannten Voraussetzungen nicht erfüllen
- Öffentliche Investoren im Fonds sowie das Fondsmanagement/die Managementgesellschaft selbst können für ihre Beteiligung am Fonds die Kapitalgarantie nicht in Anspruch nehmen. Der Anteil öffentlicher Investoren im Fonds darf (inklusive aws-garantierten Kapitalzusagen) nicht über 50 % des Fondsvolumens liegen.
- Investoren, die an der Managementgesellschaft des Fonds direkt oder indirekt beteiligt sind.
- Kein Investor darf einen Anteil von 25 % oder mehr der Summe der verbindlichen Kapitalzusagen haben.
Fristen und Termine
Es findet ein Call statt, Einreichfrist bis: 21. Jänner 2021, 12:00 Uhr
Antrag, Auswahl und Entscheidung
- Die aws informiert über die Ausschreibung des Calls und lädt qualifizierte Fondsmanager/-innen ein, sich zu bewerben. Informationen zum Call finden sich im Leitfaden und in der aws-Kapitalgarantierichtlinie 2020 (siehe "Downloads").
- Bewerbungen sind innerhalb der offenen Frist mittels Anschreiben an die aws und Bereitstellung der im Leitfaden genannten Unterlagen via Datenraum einzureichen.
- Die aws wählt im Rahmen des Calls den/die qualifizierten Venture Capital Fonds aus. Die zwingenden Voraussetzungen, die Bewertungskriterien und das Prozedere sind im Leitfaden und der aws-Kapitalgarantierichtlinie 2020 detailliert erläutert.
- Nach erfolgter Auswahl des/der Fondsmanagements/Fonds-Set-ups wird eine Rahmenvereinbarung mit den wesentlichen im Leitfaden und in der aws-Kapitalgarantierichtlinie 2020 enthaltenen Eckpunkten betreffend Fonds und Informationen zu den Garantiebedingungen abgeschlossen. Die Garantieübernahme und der Garantievertrag für einzelne Investorinnen bzw. Investoren, abgeschlossen zwischen aws und Investor/-in, bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen.