Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Halbleiterindustrie wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich das neue Förderungsprogramm aws Microelectronic2Market zur Verfügung gestellt. Die Dotation beträgt insgesamt EUR 12 Mio. Das Förderungsprogramm wird in enger Kooperation von der Austria Wirtschaftsservice und der Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt. Neu ist dabei sowohl die durchgängige Finanzierung komplexer Forschungs- und Überleitungsprojekte bis hin zur industriellen Umsetzung als auch die Zielsetzung einen festgelegten strategisch wertvollen Sektor gesamthaft zu stärken. Das Programm baut auf Strategien der Europäischen Kommission zur Reindustrialisierung des Binnenmarkts in Bezug auf strategische Wertschöpfungsketten auf und soll u.a. die Zielsetzungen des europäischen Chips Act begleiten und unterstützen. Auf europäischer Ebene ist Österreich bereits in bedeutenden Förderungsprogrammen zum Thema Mikroelektronik (Important Projects of Common European Interest - IPCEI Key Digital Technologies Joint Undertaking - KDT JU) prominent vertreten. Auf nationaler Ebene läuft aktuell eine Interessensbekundung zu Säule 2 des Chips Act.
Was wird gefördert?
Forschungsüberleitung, Wachstum, Innovation
Branche
Halbleiterbranche inkl. Zulieferer für spezielle Materialien, Entwicklungswerkzeuge und Produktionsanlagen
Zielgruppe
alle – vom KMU bis zu Großunternehmen
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve | Zuschuss
Volumen
max. EUR 1 Mio.
Projektlaufzeit
max. 3 Jahre
Einreichtermin
Start erster Call: 24.10.2022
Dauer der Genehmigung
2 bis 6 Monate
Für die Förderfähigkeit maßgeblich ist ausschließlich die thematische Zuordnung des Projekts zur Halbleiterbranche inklusive verwandter Bereiche. Somit soll das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk qualifiziert unterstützt werden und jungen Unternehmen, KMU aber auch größeren Betrieben die erfolgreiche Entwicklung und Kommerzialisierung von Halbleiterprodukten erleichtert werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gem. den folgenden Artikeln der AGVO, wobei die maximalen Beihilfeintensitäten sowie förderbaren Kosten darin festgelegt werden
- Art. 14 AGVO (Regionalbeihilfen)
- Art. 17 bis 20 AGVO (Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU))
- Art. 25 bis 30 AGVO (Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation (darunter auch Innovationsbeihilfen für KMU)
bzw. gemäß De-minimis mit einer maximalen Zuschusshöhe von EUR 200.000.
Die tatsächliche Beihilfeintensität ergibt sich aus einem internen Bewertungsschema und kann pro Projektantrag bis zu EUR 1 Mio. betragen.
Eine ergänzende Förderung z. B. durch aws erp-Kredite und Garantien ist zur Erreichung der maximalen Beihilfenintensität möglich.
Nicht förderungsfähig sind Projekte, mit denen vor Einbringung des Förderungsansuchens begonnen wurde bzw. Kosten, die vor Einbringung des Förderungsansuchens angefallen sind. Ebenso nicht förderungsfähig sind Projekte, die keinen klaren Bezug zur Halbleiterbranche inklusive verwandter Bereiche aufweisen.
Die Förderungswerbenden haben gemäß dem Technologiefortschritt des angesuchten Vorhabens entweder bei der FFG oder bei der aws ein schriftliches Förderungsansuchen, unter Verwendung des jeweiligen Antragstools einzureichen.
Die Förderungen werden in einem offenen Call mit mehreren Genehmigungszeitpunkten pro Jahr abgewickelt. Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, zu welchem Zeitpunkt über den Antrag entschieden wird. Für jeden Genehmigungszeitpunkt wird im Vorhinein Stichtag für die Beibringung vollständiger Unterlagen und ein Vergabebudget festgelegt. Die Projekte werden nach einem Bewertungsschema bewertet.