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aws Preseed - Deep Tech

Im Modul Preseed – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten "Proof of Concept" bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen. Preseed – Deep Tech-Vorhaben befinden sich in der Regel auf Technology Readiness Level (TRL) 3 gemäß der EU-Definition. Vorwettbewerbliche Vorhaben (z.B. Vorhaben universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ohne unmittelbare Absicht einer Unternehmensgründung) können mit diesem Modul nicht unterstützt werden.

Weitere Details finden Sie im Programmdokument. Die häufigsten Fragen haben wir in den FAQs bereits für Sie zusammengefasst. 

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aws Preseed - Deep Tech (Überblick)

Was wird gefördert?

Proof of Concept

Branche

Deep-Tech Branchen – z. B. Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health)

Zielgruppe

Deep Tech Gründungsvorhaben

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Volumen bis EUR 267.000,–
Zumindest 10 % der Gesamtkosten müssen aus finanziellen Mitteln der (künftigen) Gesellschafterinnen oder Gesellschafter aufgebracht werden.

Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 300.000.

Projektlaufzeit

1 bis 2 Jahre

Einreichtermin

laufend

Dauer der Genehmigung

mehrere Entscheidungstermine im Jahr

Erfolgsquote

25 %

aws Preseed - Deep Tech (Details)

Branchen
Deep-Tech – z. B. Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Tech for Green, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech,  Medizinprodukte inkl. Digital Health)


Unternehmensgröße

  • natürliche Personen
  • Kleinstunternehmen


Entwicklungsphase

  • Vorgründungsphase
  • bis zu 6 Monate nach Eintragung einer Gesellschaft im Firmenbuch
  • Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich

    Voraussetzungen (Auszug)

  • Das Geschäftsmodell basiert auf einer außergewöhnlich hohen technologisch-wissenschaftlichen Herausforderung (Technologiesprung).
  • Das Unternehmen hat großes Wachstumspotenzial: In ein paar Jahren sind mehrere Mio. Umsatz und Finanzierungsrunden von mind. 5 Mio. Euro realistisch.
  • Das Team ist innovativ und engagiert, kompetent, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Das Preseed-Unternehmen ist das einzige Unternehmen der antragstellenden Person.
  • Die Kriterien der Richtlinie und des Programmdokuments sowie die AGVO sind erfüllt.
  • Die De-minimis-Grenzewird nicht überschritten.
  • Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie in den FAQ

Mehr Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Programmes „aws Preseed - Deep Tech“.

Art der Förderung und Beratung

  • Zuschuss
  • branchenspezifische Beratung, Schutzrechtsberatung und Coaching: Beratungsgespräche zum Innovationsschutz (max 12h): Die Innovationsschutzexpert*innen unterstützen Sie dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Nähere Informationen zu den Leistungen unter aws Innovationsschutz.
  • Erschließung weiterer Finanzierungsquellen
     

Höhe der Förderung

  • bis zu EUR 300.000,–
  • Der Höchstbetrag der Förderung kann nur bei Anwendbarkeit des Genderbonus beantragt werden, ansonst beträgt die höchste Förderungssumme EUR 267.000,-
  • Die Förderungsquote beträgt 80% der förderbaren Kosten, wobei 10% als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 10% können aus anderen definierten monetären Quellen wie zB.  Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden. Bei Anwendung des Genderbonus erhöht sich die Förderungsintensität auf 90%, wobei 5% als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 5 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie zB. Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden.


Förderbare Kosten

  • Personalkosten (z. B. Gehälter, Löhne)
  • Drittkosten, d. h. Leistungszukauf von außen (z. B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
  • Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  • Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (z. B. Bedarfsmittel, Material)

Weitere Details zu den förderbaren Kosten  entnehmen Sie bitte dem Programmdokument den FAQ


Laufzeit
bis zu 2 Jahre


Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in Tranchen – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.


Rückzahlung
Nicht rückzahlbar


Ergänzende Förderungen
aws Seedfinancing - Deep Tech
aws Connect
European Innovation Council / Horizon Europe
aws Energie & Klima - Spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Fertigungsüberleitung von Energie- und Umwelttechnologien bei Start-ups

  • Produkte oder Weiterentwicklungen, die dem Stand der Technik entsprechen bzw. lediglich eine graduelle Weiterentwicklung zum Ziel haben (d. h. inkrementelle Innovationen)
  • Investitionen über den Förderungszeitraum hinaus
  • Fahrzeuge
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Projektabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
  • Rechnungsbelege unter EUR  50,– exkl. USt.
  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Analyse der Anträge nach Inhalts- und Formalkriterien durch die aws.
    Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
    • Identifikationsnachweis
    • Lebensläufe des Projektteams.
  3. Inhaltliche und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
  4. Entscheidung, ob Sie Ihr Projekt der externen Jury präsentieren.
  5. Projekte aus dem Life-Science-Bereich werden vor der Jurysitzung durch den Ethikrat geprüft.
  6. Sie präsentieren Ihr Projekt dem externen Jury (Pitch).

Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.


Dauer der Genehmigung
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Terminen der Jurytermine, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal).

Ablauf im Detail (Grafik) | Ablauf im Detail (Text)

Innovationen richtig schützen!

Wir helfen Ihnen dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Auf der Seite von aws Innovationsschutz erfahren Sie mehr. 

Ihre Ansprechpersonen

Ing. Mag. Karl Schiller
Ing. Mag. Karl Schiller
Deep Technologies
Dipl.-Ing. Karl Biedermann, MBA, MSc
Dipl.-Ing. Karl Biedermann, MBA, MSc
Deep Technologies
Anna Weihs, PhD
Deep Technologies | Life Science
Dipl.Ing. Paul Ullmann
Dipl.-Ing. Paul Ullmann
Deep Technologies | ICT & Physical Sciences“

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