Zuschuss für die Umsetzung von Proof of Concept Vorhaben, um den Machbarkeitsbeweis von prinzipiell patentierbaren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen von österreichischen Forschungsorganisationen zu erbringen.
Die Förderungsmaßnahme unterstützt Forscher*innen, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu überprüfen und dabei mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen, um den Wissens- und Technologietransfer aus öffentlich finanzierter Forschung und Entwicklung zu beschleunigen. Das Programm „aws Proof of Concept“ adressiert die von Forschungseinrichtungen oftmals problematisierte „Lücke“ in der frühen Phase der Umsetzung von akademischen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und will Impulse für den ersten Schritt hin zu einem effizienteren Technologietransfer setzen.
Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen - Details siehe bitte Programmdokument* unter Downloads
* Das Programmdokument befindet sich derzeit in Ausarbeitung.
Art der Finanzierung
Zuschuss, nicht rückzahlbar
Höhe des Zuschusses.
Proof of Concept KLEIN:
Der Projektzeitraum beträgt max. 12 Monate.
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 75% der förderbaren Projektkosten, maximal EUR 20.000,-.
Proof of Concept GROSS:
Der Projektzeitraum beträgt max. 24 Monate.
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 75% der förderbaren Projektkosten, maximal EUR 80.000,-.
Optionale on top Beratung durch die aws
Beratung und Begleitung von maximal 15h/Projekt (Klein) bzw. 30h/Projekt (Gross).
Förderbare Projekte
Gefördert wird die Umsetzung von Proof of Concept Vorhaben, um den Machbarkeitsbeweis von prinzipiell patentierbaren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen von österreichischen Forschungsorganisationen zu erbringen.
Förderbare Kosten
Personal-, Sach-, Gemein- und Drittkosten,
- die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind
- während der Projektdauer direkt und nachweislich bezahlt wurden.
Bitte beachten Sie dabei:- Personalkosten (inklusive Lohnnebenkosten),
- Sachkosten (inkl. Reise- und Ausbildungskosten),
- Indirekt förderungsfähige Kosten von 25% auf die genehmigten förderungsfähigen Personal- und Sachkosten („Gemeinkosten“)
- Unter Drittkosten können auch Patentkosten fallen. Patentkosten sind nur im Rahmen der Proof of Concept Förderung Groß und nur für Nationalisierungen von Prioritäts- oder PCT-Anmeldungen oder die Validierung von EP-Anmeldungen förderbar. Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 EUR.
Projektzeitraum
Der Projektzeitraum beginnt frühestens mit dem Tag der Antragstellung (Einlangen des Förderungsansuchens bei der aws) und endet spätestens mit dem 30.06.2028.
Projektdauer
- Proof of Concept Klein: maximal 12 Monate
- Proof of Concept Groß: maximal 24 Monate
Auszahlung
- Proof of Concept Klein: 1 Tranche am Projektende
- Proof of Concept Groß: 2 Tranchen: 60 % zu Projektbeginn und 40 % zu Projektende
Einreichung
Laufend
Unter anderem:
- Aufwand für externes Management
- Aufwand für Consultants
- Auftragsforschung
- Beglaubigungskosten
- Laufende Gebühren: Jahresgebühren für Schutzrechte
- Einschlägige Patent-Gutachten
- Durchsetzungskosten
Eine vollständige Liste finden Sie im Programmdokument*
*Das Programmdokument befindet sich derzeit in Ausarbeitung.
- Antrag: Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
- Formalprüfung: Wir prüfen die formalen Kriterien
- Projektauswahl:
Proof of Concept Förderung KLEIN:
Die Projektauswahl für die Proof of Concept Förderung Klein wird laufend durch ein 4-Augen-Prinzip auf Erfüllung der technischen Plausibilität geprüft.Proof of Concept Förderung GROSS:
Die Projektauswahl erfolgt durch eine Expert*innen Jury zweimal im Jahr.
Antragstichtage 2025: 30. April 2025; 30.Oktober 2025
- Entscheidung: Wird das Projekt positiv bewertet, erhalten Sie von uns ein Förderungsangebot. Dieses Angebot können Sie innerhalb 1 Monats annehmen.
Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung.
FAQs
(in Ausarbeitung)
Downloads
(in Ausarbeitung)