Programmlinie aws Preseed | Seedfinancing - Deep Tech "Modul Seedfinancing - Deep Tech" - FAQ
Fragen und Antworten
Die FAQ sind eine unverbindliche Basisinformation und stellen die Förderungsbedingungen vereinfachend dar. Maßgeblich sind der jeweilige Förderungsvertrag, dass bei Vertragsabschluss gültige Programmdokument und die bei Vertragsabschluss gültige Richtlinie „Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH“ zur Förderung von Technologie und Innovation (AWS T&I Richtlinie)“ sowie deren Rechtsgrundlagen.
Die Förderhöhe wurde max. auf 889.000 EUR erhöht, bei Anwendung des Genderbonus bis zu 1.000.000 EUR.
Der Gender-Bonus wurde für eine vielfältigere Konstellation an Beteiligungsverhältnissen und Förderungshöhen zugänglich gemacht. Für die Betreuung von Kindern von Vollzeit beschäftigten Gesellschafter:innen können unter bestimmten Umständen 500 EUR monatlich zusätzlich als Personalkosten geltend gemacht werden.
Die höchste Förderungsintensität („Förderungsquote“) beträgt nun 80% und bei Anwendung des Genderbonus bis zu 90%.
Für eine Antragstellung im Modul Seedfinancing - Deep Tech ist die Gründung einer Gesellschaft Voraussetzung.
Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Klarstellung der Rückzahlungsbedingungen.
Was ist die Zielsetzung des Moduls Seedfinancing - Deep Tech?
Ziel ist es, jungen, innovativen Deep Tech-Unternehmen mit herausragenden Produktideen und wirtschaftlich hochskalierbaren Geschäftsmodellen basierend auf einem im internationalen Vergleich signifikanten technologischen Innovationssprung nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.
Die Förderung ist thematisch für alle Technologiebereiche offen wie z.B. Life Sciences (Biotechtechnologie, Pharma, Medizinprodukte). Grüne Technologien (Green Tech und Tech for Green) sowie Informations- und Kommunikationstechnologien und Engineering/Physical Scienes.
Typischerweise zeichnen sich geförderte Gründungsteams durch hervorragende MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)- Kompetenzen sowie unternehmerisches Talent aus.
Gender Bonus:
Der neue Genderbonus wirkt sich sowohl in der Höhe der Förderung als auch bei der Förderungsintensität („Förderungsquote“) aus:
Der Genderbonus kann für Gründungsteams mit über 25% Geschäftsanteilen von mitarbeitenden Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden. Der Anteil kann auch durch mehrere Geschäftsanteile von mitarbeitenden Gesellschafterinnen dargestellt werden. Details dazu finden sich im Programmdokument.
Bei Anwendbarkeit des Genderbonus beträgt die Förderungsintensität max. 90%, ohne Genderbonus maximal 80%.
Damit einher geht das Eigenkapitalerfordernis: dieses beträgt beim Genderbonus mindestens 5% der förderbaren Kosten in bar, ansonst 10% in bar. Die restlichen Eigenmittel können aus dem Cash Flow, oder anderen monetären Quellen dargestellt werden. Andere öffentliche nationale oder EU-Förderungen, Leistungen wie Arbeitsstunden oder Lohnverzicht sowie kurzfristige Kredite werden nicht als Eigenmittel anerkannt.
Was ist ein Deep Tech Start-up im Sinne des Moduls Seedfinancing - Deep Tech?
Die Geschäftsmodelle von Deep Tech- bzw. High-Tech-Startups basieren auf substanziellen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritten und zeitaufwändigen eigenen High-Tech-Entwicklungsleistungen, die mit signifikanten technologischen Risiken und außergewöhnlich hohem Investitionsbedarf verbunden sind. Das Unternehmen muss in der Lage sein, aufgrund seines herausragenden internationalen Technologievorsprungs, abgesichert durch Patente, Lizenzen und/oder andere Schutzmöglichkeiten, seine Wettbewerbsposition nachhaltig auszubauen und zu sichern. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Technologiebereiche. Typischerweise zeichnen sich geförderte Gründungsteams durch hervorragende MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)- Kompetenzen sowie unternehmerisches Talent aus.
Welche Rechtsform kann ein aws Seedfinancing - Deep Tech-Unternehmen haben?
Es ist jede zweckmäßige österreichische Rechtsform (OG, KG, GmbH, FlexKap, AG, ) möglich. Spätestens ab dem Jahr der ersten Förderungsauszahlung ist die Erstellung eines Jahresabschlusses nach UGB nötig. Bei dem Begünstigten muss es sich um ein eigenständiges kleines Unternehmen handeln. Das bedeutet, dass es keinen bestimmenden Einfluss (formal und inhaltlich) anderer Unternehmen geben darf. Die Bedingung eines kleinen Unternehmens im Sinne der KMU-Definition muss erfüllt sein. Dies wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Einzelfall geprüft.
Ich führe schon seit Jahren ein Unternehmen, kann ich grundsätzlich bzw. in welchen Konstellationen kann ich noch Seedfinancing - DeepTech beantragen?
Unternehmerische Erfahrung ist grundsätzlich wünschenswert. Da sich die Seedfinancing - Deep Tech-Förderung an junge Unternehmen (nicht älter als 5 Jahre bei Abschluss des Förderungsvertrages) richtet, ist eine inhaltliche Betrachtung nötig, die die jeweilige Situation beurteilt. Wurde etwa ein Einzelunternehmen in eine GmbH/FlexKap/AG eingebracht, so ist das Gründungsdatum des Einzelunternehmens maßgeblich. Ebenso ist die Neugründung eines Tochter- oder Schwesterunternehmens eines bestehenden Unternehmens von denselben Gesellschafter*innen nicht ausreichend, um gemäß EU-Beihilfenrecht den Status eines „jungen Unternehmens“ zu haben.
Wie werden Unternehmen derselben Gesellschafter*innen oder sonst verflochtene Unternehmen im Ausland berücksichtigt?
Grundsätzlich analog zu Unternehmen im Inland.
Kann man eine Seedfinancing - Deep Tech-Förderung bekommen, wenn man ein international bereits etabliertes Geschäftsmodell bzw. eine etablierte Technologie erstmals nach Österreich/Europa bringt?
Nein, hier ist ein signifikanter technologischer Innovationssprung im internationalen Vergleich nicht mehr darstellbar.
Wie kann ich eine Seedfinancing - Deep Tech-Förderung beantragen?
Der Antrag muss über den aws Fördermanager gestellt werden. Es handelt sich um eine elektronische Einreichung. Bei Bedarf an technischer Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Kontaktnummer +43 1 501 75 - 110.
Wie detailliert muss das Antragsformular ausgefüllt sein?
Sie werden durch die zur Beantragung notwendigen Felder geführt. Ein vollständiger Antrag enthält das Antragsformular, sowie als Anlagen einen detaillierten Businessplan inkl. Finanzplanung (siehe entsprechende Darstellung weiter unten) sowie die Identitätsnachweise von Geschäftsführer*innen und Gesellschaftern mit mehr als 25% der Geschäftsanteile sowie ausführliche Lebensläufe der Gründer*innen und Schlüsselpersonen im Unternehmen.
Die Informationen im Antragsformular können kurz gehalten werden, die Erstinformationen müssen qualitative Rückschlüsse auf die Technologie, die Differenzierung zum Stand der Technik und den angepeilten Markt enthalten. Alle Anlagen müssen vor Absendung des Antrags im Fördermanager beigelegt werden. Nur vollständig eingereichte Anträge werden bearbeitet.
Nach der Erstbegutachtung startet der Due Diligence-Prozess bei dem die vorliegenden Unterlagen im Austausch mit der antragstellenden Firma gemäß Programmkrieterien geprüft werden. Zumeist ist dies ein iterativer Prozess im engen Austausch mit dem antragstellendem Unternehmen.
Muss ich schon gegründet haben, um Seedfinancing - Deep Tech zu beantragen?
Die Gründung einer Gesellschaft ist Voraussetzung für die Antragstellung. Unabhängig davon gelten bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit die einschlägigen Rechtsvorschriften.
Welche Anforderungen an den Businessplan und die Planrechnung gibt es?
Der Businessplan ist Grundlage für die detaillierte Due Diligence-Prüfung.
Die Vollständigkeit des Businessplans ist eine der Voraussetzungen für eine Förderungsgewährung, die Reihenfolge ist nicht bindend.
- Darstellung des derzeitigen Kund*innen-Problems
- Lösung des Kund*innenproblems: Erläuterung wie das spezifisch andressierte Problem der Kund*innen gelöst wird
- Produkt: detaillierte Beschreibung und Zielspezifikation des Produkts (Datenblatt, Feature-Liste, ...)
- Technologie: umfassende Darstellung der Technologie, des Entwicklungsrisikos und des signifikanten technologischen Innovationssprungs im internationalen Vergleich.
- Alleinstellungsmerkmal/USP: Darstellung des Mehrwerts der Produkte bzw. Dienstleistungen im Vergleich zum internationalen Wettbewerb
- Geschäftsmodell: wie wird das Unternehmen Geld verdienen (z.B. Produktverkauf, Dienstleistungsverkauf, Vermietung, Lizenzvergabe, regelmäßige oder einmalige Leistungen etc.)
- Markt: umfassende Darstellung der internationalen Marktsituation im adressierten Marktsegment mit Zahlen und Quellen hinterlegt
- Wettbewerb: umfassende Darstellung des internationalen Wettbewerbs (Mitbewerber, Produkte, Abgrenzung zum geplanten Produkt des Unternehmens) mit Zahlen und Quellen belegt
- Vertriebsstrategie: über welche Kanäle und mit welchen Methoden ist der Vertrieb geplant
- Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeit und soziale Aspekte:
Es sollen die Umweltauswirkung, Nachhaltigkeit und soziale Aspekte im Unternehmen beleuchtet werden. Als Referenzen sollen der Green Deal der EU sowie die Sustainable Development Goals der UNO herangezogen werden. - Schutzrechte: FTO-Analysen, Patentanmeldungen, Lizenzen, Markenrechte oder andere Schutzrechtsstrategien
- Team und Personalstrategie: Vorstellung des Teams, technisch-wissenschaftliche sowie unternehmerische Kompetenzen, Erfahrungen, Verantwortlichkeiten und das zeitliche und finanzielle Engagement der Mitglieder des Gründungteams sowie eine Personalplanung sind darzustellen. Unter anderem soll auf die Umsetzung der Gleichberechtigung aller Geschlechter im geplanten Unternehmen Bezug genommen werden.
- Aktueller Status und bisher erreichte Meilensteine bzw. wesentliche Ziele: Erläuterung des aktuellen Entwicklungsstands der Technologie und des Unternehmens
- Entwicklungsplan: Darstellung der weiteren Entwicklung entlang der Zeitachse mit technischen und finanziellen Meilensteinen
- Finanzplan: Darstellung der Gesamtfinanzierung des Unternehmens und aktueller Finanzierungspartner. Die Planrechnung soll Umsätze sinnvoll nach Umsatzarten (z. B. Produktverkauf, Dienstleistung, Lizenzerlöse etc.) gliedern und ebenso die wesentlichen Elemente der unternehmenstypischen Aufwandstruktur darstellen. Für die ersten 12-24 Monate ist eine monatliche Darstellung notwendig, danach können halbjährliche oder jährliche Darstellungen verwendet werden.
- Quellen und Autorenschaft bei der Businessplan-Erstellung: Bitte führen Sie Quellen zu wesentlichen Inhalten (Studien, Marktdaten, Grafiken) an. Automatisch generierte Inhalte im Antrag oder im Businessplan stellen jedenfalls eine anzuführende externe Quelle dar.
- Die Autorenschaft des Businessplans muss ebenfalls offengelegt sein.
Ist die Planrechnung für zwei Jahre ausreichend?
Nein, die Planrechnung soll 4 – 5 Jahre umfassen. Auch wenn die Planungs-Unsicherheiten in der Seed- und Startup-Phase groß sind, ist eine vier bis fünf-Jahresplanung eine Arbeitshypothese, die im Rahmen der Unternehmensentwicklung laufend geschärft werden muss.
Nach welchen österreichischen und EU-Richtlinien ist die Förderung gestaltet?
Förderungen in der Europäischen Union unterliegen umfangreichen rechtlichen Regeln. An diese ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gebunden.
Das Programm aws „Preseed | Seedfinancing Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen 2024 - 2026“ basiert auf Punkt 3 der Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gmbh zur Förderung von Technologie und Innovation vom 01.01.2024 („AWS T&I Richtlinie“)
Das Programm-Modul „Seedfinancing - Deep-Tech“ basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 187 vom 26.06.2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023, Abl. L 167 vom 30.06.2023 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, kurz: AG-VO); insbesondere auf Art. 22 und Art. 28;
Daneben bestehen österreichische Gesetze und Verordnungen, auf die im Programmdokument hingewiesen wird.
Ist Seedfinancing - Deep Tech eine „De-minimis“-Förderung?
Nein. Die Seedfinancing - Deep Tech Förderung besteht aus einem monetären und einem Beratungsteil, beide Teile werden nicht auf die „De-minimis“-Beträge angerechnet. In Ausnahmefällen (u. a. wenn das Unternehmen älter als drei Jahre ist), kann die Beratungskomponente als „de minimis“- Förderung gewährt werden.
Was ist die Förderintensität?
Als Förderintensität (auch "Förderungsquote") bezeichnet man den Anteil (Barwert) der jeweiligen Förderung an den (Teil-) Projektkosten. Im Modul Seedfinancing - Deep Tech ist die maximale Förderintensität auf 80% festgelegt, bei Anwendung des Genderbonus bis zu 90%.
Was ist der Barwert?
Der Barwert beschreibt den in Geld ausgedrückten Nutzen einer Förderung unter Berücksichtigung finanzmathematischer Methoden (Abzinsung) und der Risikobewertung. Ein Zuschuss hat in der Regel 100 % Barwert, ein Darlehen oder eine Garantie hat je nach Rückzahlungsbedingungen einen deutlich niedrigeren Barwert. Die Seedfinancing - Deep Tech Förderung hat einen Barwert von 100%.
Kann die Seedfinancing - Deep Tech-Förderung als Eigenkapital im Sinne anderer Förderungsaktionen anerkannt werden?
Seedfinancing - Deep Tech ist eine öffentliche Förderung. Daher kann dieser Förderungsbeitrag selbst nicht als Eigenleistung bzw. komplementäre Eigenmittel-Finanzierung bei anderen Förderungen, die zum Beispiel 50 % der Projektkosten finanzieren, angerechnet werden. Solche Beiträge müssen durch anderes, privates Kapital (z. B. Eigenmittel, langfristige Gesellschafterdarlehen, Kredite, Unternehmensgewinne) finanziert werden. Der Nachweis einer ausreichenden Gesamtfinanzierung (unter Einhaltung der jeweiligen Förderintensitäten) ist jedoch unter Einbeziehung von Seedfinancing Deep-Tech möglich.
Darstellung der Finanzierung und Kosten:
Die Finanzierung eines typischen im Modul Seedfinancing - Deep Tech geförderten Unternehmen setzt sich beispielhaft zusammen aus:
- Seedfinancing-Projekt bestehend aus
a) Seedfinancing - Deep Tech Förderung
b) Projektspezifisches Eigenkapital (mind. 5-10%, abhängig von der Anwendung des Gender-Bonus). Meist im Rahmen von Pkt.2.
c) Cash Flow aus Umsätzen (=Innenfinanzierung) oder andere Finanzierungen (z.B. langfr. Darleh - Zusätzliches Eigenkapital (Gründer*innen oder Businessangel oder VC oder…)
- ggf. weiteres Förderungsprojekt (abgrenzbar zu 1.)
- ggf. langfristige Finanzierungen, Wandeldarlehen
- Umsätze
- EIC oder andere EU-Förderungen
Eigenkapitaleinzahlung meint Mittel, die dem Unternehmen in bar zufließen und im Sinne des UGB als Eigenkapital in der Bilanz qualifiziert werden.
Eigenkapital der Gründer*innen: Hier kommt die Einzahlung unmittelbar aus dem Kreis jener, die üblicherweise auch die meisten Geschäftsanteile halten und damit den höchsten Gewinnanspruch haben.
Dem gegenüber stehen die Kosten des Unternehmens, die (teilweise) gefördert werden.
Als „förderbare Kosten“ werden jene Kosten verstanden, die unmittelbar Teil des zu finanzierenden Vorhabens sind. Der im Programmdokument verwendete Begriff „Gesamtkosten“ meint in diesem Zusammenhang auch die „förderbaren Kosten“.
Personalkosten beinhalten die Brutto-Gehälter aber auch die gehaltsabhängigen Abgaben sowie sonstige, verpflichtend entstehende Kosten wie Kommunalsteuer etc. („Lohnnebenkosten“). Im Sinne des Programmdokuments sind im Förderungsvertrag vereinbarte Vergütungen an Gesellschafter*innen in Form von Entnahmen (Personengesellschaften) oder Honorare (sofern es keine Anstellung gibt) analog zu Personalkosten förderbar.
Achtung: Einzelne Kostenpositionen (Belege) dürfen nur jeweils im Rahmen einer einzigen Förderung geltend gemacht werden, sonst liegt eine unerlaubte Doppelförderung vor.
Kann ich eigene Arbeitsleistung im Modul Seedfinancing - Deep Tech als Eigenmittel anrechnen lassen?
Nein, der minimale Eigenbeitrag der Gründer*innen ist mit 20% festgelegt, mind. 10% müssen bar eingebracht werden. Bis zu 10% können aus Cash Flow, oder anderen privaten monetären Quellen dargestellt werden.
Bei Anwendung des Genderbonus beträgt der Eigenbeitrag mind. 10%, mind. Bis zu 5% können aus Cash Flow, oder anderen monetären Quellen dargestellt werden.
Andere öffentliche nationale oder EU-Förderungen, in-Kind Leistungen wie Arbeitsstunden oder Lohnverzicht sowie Sacheinlagen und kurzfristige Kredite werden nicht als Eigenmittel anerkannt.
Kann ich jene Arbeitszeit, für die ich aus der Seedfinancing - Deep Tech-Förderung eine Vergütung beziehe, bei anderen Förderungen als „Eigenanteil“ anrechnen lassen?
Nein, das wäre eine unerlaubte Doppelförderung.
Warum ist das Unternehmerteam so bedeutend?
Gründungsunternehmen, besonders jene im Deep Tech-Bereich, tragen neben den hohen Chancen auch ein großes Risiko. Unternehmerischer Erfolg und Scheitern ist in hohem Maß vom Management abhängig. Aus diesem Grund wird bei der Auswahl von Gründungsprojekten ein hohes Gewicht auf ein erfahrenes, kompetentes, vernetztes, zeitlich und finanziell engagiertes sowie risikobereites Gründungsteam gelegt.
Warum müssen Gründer*innen Eigenmittel in bar in das Unternehmen einbringen?
Die Leitung des Unternehmens (und damit der Einfluss auf die Wertsteigerung) liegt in der Hand der Gründer*innen. Hohe Wertsteigerungen von Unternehmen sind möglich und auch wahrscheinlich. Daher ist eine adäquate Risikobeteiligung unumgänglich. Je nach Zusammenstellung des Gründungsteams müssen mindestens 20 % (10% bei Anwendung des Genderbonus) der beantragten Projektkosten von den Geschsellschäfter*innen des Unternehmens als Eigenmittel aufgebracht werden. Bis zu 10% (5% bei Anwendung des Genderbonus) können aus Cash Flow, oder anderen monetären Quellen dargestellt werden.
Darf der/die Gründer*in eine Vergütung beziehen?
Die Vergütung wird vor dem Hintergrund der sparsamen Verwendung der Seedfinancing - Deep Tech-Mittel festgelegt. Die Obergrenze für im Modul Seedfinancing - Deep Tech geförderte Unternehmen ist in der Anfangsphase der jeweils aktuelle Senior-Post-Doc-Satz des FWF (Personalkostensätze). Sinkt der Anteil der öffentlichen Hand an der Finanzierung unter 50 % erhöht sich die Obergrenze für Entnahmen. Grundsätzlich soll das monetäre Interesse der Gründer*innen an der Wertsteigerung des Unternehmens orientiert sein.
Kann man im Falle einer Seedfinancing - Deep Tech-Förderung auch Teilzeit-Unternehmer*in sein, also auch noch eine andere Tätigkeit ausüben?
Der erfolgreiche Aufbau eines Unternehmens erfordert alle verfügbaren Ressourcen, daher sind Nebentätigkeiten nicht zulässig. Davon ausgenommen sind geringfügige Tätigkeiten, solange sie nicht einen Interessenskonflikt darstellen. Gerinfügige Tätigkeiten müssen offen gelegt werden.
Wie lange dauert es, bis man eine aws Seedfinancing - Deep Tech-Förderung bekommen kann?
Der Zeitraum ist mit einer typischen österreichischen Risikokapitalfinanzierung vergleichbar. Ab dem Zeitpunkt des Vorliegens aussagekräftiger, vollständiger Unterlagen ist mit einer Due Diligence-Prüfungsphase von durchschnittlich 3 Monaten zu rechnen, die Verfügbarkeit der Budgetmittel und eine positive Empfehlung der Jury vorausgesetzt.
Was ist die Rolle der Jury?
Die Mitglieder der Jury verfügen über langjährige unternehmerische und/oder wissenschaftliche Erfahrung und gleichzeitig über Kenntnis der Unwägbarkeiten einer Firmengründung im Deep Tech- und Hochtechnologiebereich. Viele der potenziellen Engstellen entlang des Entwicklungspfades des Unternehmens können von den Mitgliedern des Gremiums erkannt werden. Hinweise oder Auflagen dazu werden im Rahmen der allfälligen Förderungsempfehlung mitgegeben.
Warum erfolgen die Tranchenauszahlungen meilensteinbasiert?
In der Seed- und Startup-Phase besteht eine Vielzahl an Risiken. Durch die gezielte Vereinbarung von Zwischenzielen ist eine sinnvolle Entwicklung und laufende Beurteilung des Gründungsvorhabens möglich.
Erhält die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Zuge von Seedfinancing - Deep Tech Anteile am Unternehmen?
Nein. Zur Sicherstellung der förderungskonformen Mittelverwendung behält sich die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) jedoch weitgehende Prüfungs- und Einsichtsrechte in das Unternehmensgeschehen vor. Da die Interessenslage von aws Seedfinancing - Deep-Tech der eines Eigenkapitalgebers ähnlich ist, sind wesentliche unternehmerische Entscheidungen und wesentliche Veränderungen z. B. in der Gesellschafter*innenstruktur vorab mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abzustimmen.
Kann ein Unternehmen, das bereits von einem VC (Venture Capitalist, institutioneller Risikokapitalgeber) finanziert wird, ebenfalls Seedfinancing - Deep Tech erhalten?
In Anbetracht der in der Frühphase in Österreich geringen zur Verfügung stehenden Risikokapitalmittel können auch Unternehmen, die bereits durch institutionelles Venture Capital finanziert sind, durch Seedfinancing - Deep Tech finanziert werden, sofern die eingezahlte VC-Finanzierung unter EUR 2 Mio. betragen hat. Typischerweise erfolgt jedoch die Seedfinancing - Deep Tech-Förderung vor der VC-Finanzierung. Zudem muss plausibel sein, dass das Projekt ohne aws Seedfinancing - Deep Tech-Förderung in der geplanten Form nicht durchgeführt werden kann.
Warum ist die Förderung „bedingt rückzahlbar“?
Im Sinne der sparsamen und zweckmäßigen Mittelverwendung muss in jenen Fällen, in denen das Unternehmen nach erfolgter Förderung erfolgreich ist, die Förderung zurückgezahlt werden. Ein – für die Gesellschafter*innen – erfolgreicher Verkauf oder nachhaltig positive Unternehmensergebnisse sind ein Grund, die Förderung, unter Berücksichtigung der Liquidität des Unternehmens, zurückzuführen.
Wenn am Ende des vereinbarten Förderungszeitraumes (Projektlaufzeit plus fünf Jahre Beobachtungszeitraum) kein „Unternehmenserfolg“ eingetreten ist oder das Unternehmen nicht verkauft wurde, so endet der Vertrag und es ist keine weitere Rückzahlung zu leisten.
Was passiert, wenn neue Gesellschafter*innen in das Unternehmen aufgenommen werden oder Gesellschafter*innen ausscheiden?
Die aws ist vom Eintritt von neuen Gesellschafter*innen oder eines Gesellschafter*innenwechsels nachweislich innerhalb von zwei Wochen in Kenntnis zu setzen. Wenn dies zu einer Änderung der Beherrschungs- bzw. Kontrollverhältnisse führt („change of control“), ist vorab das Einvernehmen mit der aws herzustellen. Lebensläufe und Identitätsnachweiser der neuen Gesellschafter*innen sin d der aws zu übermitteln.
Hinsichtlich der Kriterien für die Rückzahlung der Förderung ist der Beitritt aller Gesellschafter*innen zu wesentlichen Punkten des Seedfinancing - Deep Tech-Vertrages nötig.
Wenn Gesellschafter*innen durch Verkauf von Geschäftsanteilen Geld erhalten, ist Seedfinancing in der Höhe dieses Mittelzuflusses ebenfalls zurückzuzahlen.
Wann und wie muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Variante 1: Bei Gewinnerzielung:
Im Fall eines positiven Jahresüberschusses gemäß UGB während der Vertragslaufzeit ist eine Rückzahlung sechs Monate nach dem Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Sie beträgt 50 % des Jahresüberschusses gemäß § 231 UGB. Der Jahresabschluss ist nach den Regeln des UGB zu erstellen. Diese Regelung ist sinngemäß auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmen sowie bei Tochterunternehmen anzuwenden.
Variante 2: Bei Unternehmensverkauf
Bei teilweisem oder gesamtem Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen ist die Förderung zurückzuzahlen. Als Faustregel gilt: Wenn den Gesellschaftern Geld zufließt (außer den vereinbarten Entnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes), dann muss auch die Rückzahlung von Seedfinancing - Deep Tech erfolgen. Unternehmensverkäufe müssen frühzeitig an die aws gemeldet und durch die aws genehmigt werden.
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen muss die Förderung mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Was passiert, wenn Gründungsgesellschafter*innen aus dem Unternehmen ausscheiden?
Die Faustregel von oben gilt auch hier: Wenn einem/einer Eigentümer*in Geld zufließt, soll auch Seedfinancing - Deep Tech entsprechend zurückgezahlt werden.
Was passiert, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Dann ist die erforderliche Rückzahlung der Förderung unbedingt vorab zu berücksichtigen.
Müssen die Gründer*innen eine persönliche Haftung abgeben?
Die persönliche Haftungserklärung gilt für den Fall, dass das Unternehmen oder wesentliche Vermögensgegenstände ohne Rückzahlung des Seedfinancing - Deep Tech-Zuschusses verkauft werden. Für sonstige Haftungsfälle gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Gründer*innen mit Gesellschaftsanteilen ab 10 % müssen dem Seedfinancing - Deep Tech-Vertrag beitreten und damit für bestimmte Umstände persönlich haften.
Wie kann der Seedfinancing - Deep Tech-Zuschuss in der Bilanz dargestellt werden?
Das Modul Seedfinancing - Deep Tech ist als Zuschuss mit bedingter Rückzahlungsverpflichtung ausgestaltet.
Eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses entsteht im Falle und zum Zeitpunkt der Erfüllung eines der Rückforderungstatbestände gemäß der zu Grunde liegenden Förderungsrichtlinie und des Programmdokuments. Es handelt sich somit um eine aufschiebend bedingte Rückzahlungsverpflichtung. Zur Bilanzierung von Zuschüssen mit aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung beachten Sie bitte die Stellungnahme Nr. 6, RZ 34 des AFRAC:
„Im Falle von Zuschüssen mit einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung tritt die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Eintritt der definierten Bedingung(en) ein. Bis zum Eintritt der Bedingung(en) ist der Zuschuss als nicht rückzahlbar einzustufen und entsprechend den allgemeinen Ausführungen auszuweisen. Tritt die Rückzahlungsverpflichtung ein, ist der Rückzahlungsbetrag unter Verwendung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses als Verbindlichkeit anzusetzen bzw. umzugliedern.“
Zur allgemeinen Bilanzierung von Aufwandszuschüssen beachten Sie bitte RZ 30 der oben genannten Stellungnahme:
„Zuschüsse zur Abdeckung von Aufwendungen sind nach Maßgabe des Aufwandsanfalls ergebniswirksam zu erfassen, wobei entweder ein Ausweis als „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder eine offene Absetzung vom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) zulässig sind. Eine Kürzung des durch Zuschuss gedeckten Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots gemäß § 196 Abs. 2 UGB nicht zulässig.“
Quelle: AFRAC-Stellungnahme 6 Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB), (Dezember 2015), Rz 30 und 34
Letztlich verantwortlich für die individuelle bilanzielle Behandlung ist das geförderte Unternehmen. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem/der Steuerberater*in bzw. Wirtschaftsprüfer*in des Vertrauens abzustimmen.
Welche Ausgaben werden NICHT gefördert?
Nicht förderbar sind unter anderem: Ausgaben, die inhaltlich nicht mit einem Technologieprojekt in Zusammenhang stehen (z. B. Lebensmittel, andere Ausgaben mit starkem Bezug zur „persönlichen Lebensführung“), Ausgaben, die bereits für andere Förderungen geltend gemacht wurden; nicht als Betriebsausgabe im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkennbare Ausgaben; Ausgaben, die nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen; Reisekosten, die nicht den Vorgaben der Dienstreiseordnung des Bundes folgen; Rechnungen unter EUR 50,- exkl. USt. Bei Investitionen kann nur die anteilige Abschreibung (AfA) im Projektzeitraum als förderbare Kosten geltend gemacht werden.
Worauf ist bei der Abrechnung zu achten?
Die Abrechnung der Förderung erfolgt auf Basis nachgewiesener Kosten Es müssen 100% der Projektkosten, inkl. der nötigen Eigenanteile, nachgewiesen werden.
Hierzu gibt es einen Abrechnungsleitfaden und ein Abrechnungsformular („Kostennachweis“), welches genau und korrekt ausgefüllt werden muss. Es empfiehlt sich diese Liste vom Projektstart an laufend zu führen. Zu jeder Rechnung muss ein Zahlungsbeleg bzw. ein Nachweis des Mittelflusses (z. B. Kontoauszug) vorhanden sein. Es dürfen nur die förderungsfähigen Kosten abgerechnet werden. Hierzu wenden sich Förderungsnehmer*innen in der Regel an Steuerberater*innen bzw. Wirtschaftstreuhänder*innen zur Unterstützung.
Beispiel (ohne Genderbonus): Bei förderbaren Kosten von EUR 600.000 und 80% Förderungsquote würde die Förderung max. 540.000 EUR betragen. Es wäre ein Kostennachweis über 600.000 EUR zu erbringen.
Damit es nicht zu Kürzungen kommt, ist daher ein Nachweis von etwa 10% höheren Kosten empfohlen. Kosten, die in diesem Kostennachweis enthalten sind, dürfen nicht durch andere Förderungen gefördert sein, und auch nicht durch pauschale Kostenabdeckungen anderer Förderungen finanziert sein. Der Eigenanteil von 20% ist zumindest zur Hälfte durch Eigenkapital-Einzahlungen, zur Hälfte durch andere Einzahlungen, die keine Förderungen sind, zu belegen. Idealerweise stehen 20% der Projektkosten in Form von Eigenkapitaleinzahlungen zur Verfügung.
Weitere Details und wichtige Informationen finden sie im Abrechnungsleitfaden:
Kann man Fahrzeuge anschaffen?
Der Kauf eines Fahrzeuges aus Seedfinancing - Deep Tech-Mitteln ist nicht gestattet. Miete oder Leasing sind, soweit sparsam, zweckdienlich und im Rahmen des Geschäftsplans genehmigt, möglich.
Welche zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Hier ist zwischen Eigenkapital, Fremdkapital und anderen Förderungen zu unterscheiden. Hilfe bei der Suche von weiteren Finanzierungen gibt es z. B. bei aws connect oder Förderpilot