Hier unser Angebot für Sie
aws Sustainable Food Systems - explore

Mit aws Sustainable Food Systems – explore finanzieren und begleiten wir Innovationsvorhaben aller Branchen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Nachhaltigkeitstransformation von Lebensmittelsystemen (ökonomisch, ökologisch, sozial) zu leisten und dahingehende Transformationsimpulse zu setzen bzw. zu ermöglichen. Gefördert wird die Konzeption, Entwicklung und gegebenenfalls die erste Pilotierung innovativer Vorhaben im Kontext von Lebensmittelsystemen [Produktion & Verarbeitung (Industrie & Gewerbe; exkl. Urproduktion) I Vertrieb & Logistik I Vermarktung (inkl. Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie) I Konsum, Endverbraucher*innen I Lebensmittelabfallverwertung, Kreislaufschließung], die auf neue Lösungsansätze in den Themenstellungen („Purpose Area“) ausgerichtet sind:

  • Kreislaufwirtschaft
  • Lebensmittelabfälle und -verluste
  • Transparenz inkl. Digitalisierung
  • Verkürzung der Wertschöpfungsketten
  • Verpackung neu denken
  • Regionalität und regionale Versorgungssysteme inkl. städtische Lebensmittelsysteme
  • Direkte Produzent*innen-Konsument*innen-Interaktion
  • Neue Organisationsformen und Partizipationsmodelle

 

aws Sustainable Food Systems – explore (Überblick)

Was wird gefördert?

Konzeption, Entwicklung und erste Pilotierung

Branche

alle Branchen

Zielgruppe

Innovative Nachhaltigkeitsvorhaben mit Transformationsimpuls/-potenzial in der Frühphase

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

max. EUR 50.000

Projektlaufzeit

1 Jahr

Einreichtermin/e

13.01. - 06.03.2025 (12:00 Uhr)

Dauer der Genehmigung

3 - 4 Monate nach Ende der Einreichfrist

Erfolgsquote

Pilotphase

aws Sustainable Food Systems - explore (Details)

Branchen
alle Branchen


Unternehmensgröße
natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften


Entwicklungsphase
Konzeptphase bis erste Pilotierung/Überprüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit


Voraussetzungen
Förderbare Vorhaben müssen

  • Innovationsvorhaben sein, die das Potenzial haben einen
  • Beitrag zur Nachhaltigkeitstransformation von Lebensmittelsystemen (ökonomisch, ökologisch, sozial) zu leisten und dahingehende
  • Innovations- und Transformationsimpulse zu setzen/zu ermöglichen.
  • Skalierbarkeit ist plausibel nachvollziehbar dargestellt
  • Engagiertes Team mit fach- oder themenspezifischem Know-How sowie Einbindung notwendiger Schlüsselqualifikationen

 

Das Vorhaben ist mind. einem der folgenden Aspekte von Lebensmittelsystemen zuordenbar:

  • Produktion & Verarbeitung (Industrie & Gewerbe; exkl. Urproduktion)
  • Vertrieb & Logistik
  • Vermarktung (inkl. Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie)
  • Konsum, Endverbraucher*innen
  • Lebensmittelabfallverwertung, Kreislaufschließung

UND das Vorhaben ist inhaltlich auf Lösungsansätze ausgerichtet in (mind. 1 Themenstellung = „Purpose Area“):

  • Kreislaufwirtschaft 
  • Lebensmittelabfälle und -verluste 
  • Transparenz inkl. Digitalisierung
  • Verkürzung der Wertschöpfungsketten 
  • Verpackung neu denken 
  • Regionalität und regionale Versorgungssysteme inkl. städtische Lebensmittelsysteme
  • Direkte Interaktion zwischen Produzent*innen und Konsument*innen sowie
  • Neue Organisationsformen und Partizipationsmodelle

Die weiteren Kriterien des Programmdokuments sind erfüllt.

Weitere Informationen und die Vorlagen zu den Pflichtdokumenten finden Sie im Downloadbereich.

Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss


Höhe der Förderung

  • max. 90 % der förderbaren Gesamtvorhabenkosten
  • max. EUR 50.000,- Zuschusshöhe


Laufzeit des Vorhabens
1 Jahr


Förderbare Kosten

  1. Personalkosten (z. B. Gehälter, Löhne)
  2. Drittkosten, d. h. Leistungszukauf von außen (z. B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts, Kosten relevanter Akteur*innen/Kooperationspartner*innen“, IT-Dienstleistungen ..)
  3. Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte, Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  4. Sonstige Kosten, die im Rahmen des Vorhabens unmittelbar entstehen (z. B. Bedarfsmittel, Material, Reisekosten, Unternehmensgründungskosten)

Weitere Details zu den förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


ergänzende Förderungen
aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
aws Preseed - Innovative Solutions
aws Preseed - Deeptech
aws Seedfinancing - Innovative Solutions
aws Seedfinancing - Deep Tech
aws Innovationsschutz
aws Connect

  • Kosten, die durch den Gemeinkostenzuschlag gedeckt sind;
  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabenbeginn und nicht direkt und für die Dauer des Vorhabens entstanden sind;
  • Kosten, die nicht unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen oder die aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbar gelten;
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabenabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen;
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt;
  • Kosten für routinemäßige Änderungen oder Adaptionen bzw. Kosten für Produkte, Dienstleistungen, Verfahren etc. oder deren Weiterentwicklungen, die dem Stand der Technik entsprechen bzw. lediglich eine graduelle Weiterentwicklung zum Ziel haben;
  • Kosten der seriellen Fertigung oder laufenden Produktion;
  • Reine Vermarktungs- und Vertriebskosten, Werbungskosten;
  • Kosten für Antrags- und Förderberatung;
  • Kosten für die Entwicklung von Softwareplattformen, bei denen Innovation bzw. Nachhaltigkeit nur im Content ersichtlich wird und die keinen Rückschluss auf einen Transformationsbeitrag leisten;
  • Rechnungsbelege unter EUR 150 exkl. USt.;
  • Kalkulatorische Kosten;

Weitere Details zu den nicht förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Wir analysieren den Antrag und überprüfen die Vollständigkeit der Unterlagen. Die Vorlagen sind verpflichtend zu verwenden. Sie finden diese im Downloadbereich. Jegliche Abweichung von den Vorlagen stellt eine Nichterfüllung der Formalkriterien dar und führt zum Ausschluss einer weiteren Beurteilung.
    Folgende Unterlagen sind verpflichtend, vollständig und aussagekräftig einzureichen:
    • Antragsformular
    • Integrale Planung (Planung der Arbeitspakete und Kosten)
  3.  Inhaltliche (Expert*innenjury) und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständig und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträgen
  4. Finale Entscheidung im Rahmen einer Jurysitzung.

Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über die Entscheidung.


Dauer der Genehmigung
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Terminen der Jurysitzung.

Ablauf im Detail (Grafik) | Ablauf im Detail (Text)

Ihre Ansprechpersonen

Mag. Sabine Pümpel
Kredite | Kofinanzierungen
Mag. Kerstin Derntl
Kredite | Kofinanzierungen

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