aws Technologie-Internationalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: Wirtschaftliche Handlungsfreiheit – „Freedom-to-Operate“

Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws-Programm "aws Technologie-Internationalisierung".

Diese Kondition beinhaltet die Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition eines Unternehmens durch die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate) und der Minimierung von Risiken beim Markteintritt mit einer österreichischen Technologie in einem konkreten internationalen Zielmarkt.

Förderbare Leistungen können folgende Inhalte umfassen:

  1. Professionelle Analysen der Wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (“Freedom to Operate – FTO), unter Beachtung von technologischen Alleinstellungsmerkmalen und geistigem Eigentum. Damit können Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und die mögliche unbewusste Verletzung von Rechten Dritter rechtzeitig erkannt werden und in weiterer Folge das Risiko von Schadensersatzforderungen bzw. das Risiko von Markteintrittsverzögerungen mit der neuen Technologie (Blockierungseffekte) in internationalen Zielmärkten reduziert werden. 
  2. Schutz von geistigem Eigentum (Nationalisierung/Regionalisierung, Validierung von Patentanmeldungen) an der innovativen österreichischen Technologie im Hinblick auf den Markteintritt in das Zielland.
  3. Von Dritten im Zuge der Entwicklung einer Technologie direkt oder in Lizenz erworbenes notwendiges Wissen oder Patente, um geschäftliche Handlungsfreiheit in internationalen Zielmärkten für die eigene Technologie zu erlangen. 
  4. Projektbezogene begleitende Innovationsberatungsdienste hinsichtlich des Schutzrechtsportfolios und der Schutzrechtsposition des Unternehmens für die konkreten Zielmärkte bzw. das konkrete Zielland durch die aws.

Höhe der Finanzierung

  • maximale Förderungshöhe: EUR 50.000,–
  • Förderungsquote: bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten (Unterschiede je nach Kostenart)


Laufzeit des Projektes
max. 18 Monate


Auszahlung
Der Zuschuss wird als einmaliger Betrag ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Approbation eines Verwendungsnachweises bestehend aus einem Sachbericht (Endbericht gemäß Vorlage, Evaluierungsdatenblatt) und einem zahlenmäßigen Nachweis.


Förderbare Kosten

  • Drittkosten: Speziell hinsichtlich professioneller Freedom-to-Operate Analysen sowie für die Nationalisierung / Regionalisierung und Validierung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Beratung durch ein Patentamt, Honorare für Patentanwältinnen / Patentanwälte, Prüfungsgebühren, amtliche Gebühren, Übersetzungskosten) sofern eine Erstanmeldung vorhanden ist.
  • Lizenzkosten: Einmalkosten für Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern die Transaktionen zu geschäftsüblichen Konditionen durchgeführt wurden und keine Absprachen vorliegen (Einhaltung des Arm´s-length-Prinzip), und das transferierte geistige Eigentum der Entwicklung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung dient (projektgegenständliches Innovationsvorhaben), um geschäftliche Handlungsfähigkeit in einem konkreten internationalen Zielmarkt zu erlangen.

Weitere Details entnehmen Sie der Sonderrichtlinie

  • Gerichtskosten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen bzw. Vertragsgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen

  • Kosten für Softwarelizenzen

  • Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten

  • Kosten für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente und Wissen ohne Einhaltung des Arm´s-length-Prinzip 

  • Kosten für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente und Wissen von verbundenen Unternehmen

  • Kosten, die vor Einlangen (= Antragsdatum im aws Fördermanager) des Förderungsantrags entstanden sind

  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen (z.B. Kosten für Marketing, Arbeitsessen, Vertrieb u.Ä.)

  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,- (netto) resultieren. Die Bildung von Sammelbelegen ist nicht zulässig

  • Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle handelt

  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten

  • Kosten, die von Dritten endgültig getragen werden

  • Kosten, die nicht durch entsprechende Rechnungen/Belege nachgewiesen werden

  • Kosten, für die kein Zahlungsnachweis vorliegt

  • Ankauf von Grundstücken, Kosten für bauliche Maßnahmen und bestehende Baulichkeiten

  • Investitionen/Abschreibung 

  • Reisekosten

  • Beantragung über aws Fördermanager
  • Es erfolgt eine formale und inhaltliche Begutachtung durch die aws und eine Jury. Das Ergebnis der Beurteilung ist eine Förderungsentscheidung (inklusive allfälliger Auflagen und/oder Bedingungen) 

Unterlagen für den Antrag

  • Jahresabschlüsse der letzten zwei Wirtschaftsjahre
  • Planrechnung bestehend zumindest aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für die folgenden zwei Wirtschaftsjahre
  • detaillierte Projektbeschreibung/Beschreibung Innovationsvorhaben (gemäß Vorlage im Anhang bei Antragsstellung)
  • Auflistung prioritätsbegründender Schutzrechtsanmeldungen im Zusammenhang mit dem Projektvorhaben (gemäß Vorlage im Anhang bei Antragsstellung)
  • Geplante Kostenaufstellung zu einzelnen Kostenpositionen (Drittkosten „Freedom-to-Operate“ Analyse, Schutzrechtskosten, Lizenzkosten; bei Antragsstellung auszufüllen)

FAQ
Downloads

 

Bei Antragstellung:

Die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber ist verpflichtet, im Förderungsantrag weitere beabsichtigte, laufende oder bereits eingereichte Förderungsanträge, welche innerhalb der letzten drei Jahre für dieselbe Leistung, wenn auch mit verschiedener Zweckwidmung bei anderen Bundesstellen oder anderen Rechtsträgern gestellt worden sind, bekannt zu geben und diesbezüglich spätere Änderungen mitzuteilen. (EU, Bund, Landesebene)

Antrag stellen

Ihre Ansprechpersonen

Dipl.-Ing. Dr. Jürgen Pretschuh
IP Management

aws Technologie-Internationalisierung wird im Auftrag und aus finanziellen Mitteln des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen des Programmes „TECTRANS – Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung“ von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt.

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