Mit aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützen wir Investitionen kleiner und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebe und Vereinigungen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Was wird gefördert?
Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Branche
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Zielgruppe
kleine und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Bei themenbezogenen Calls auch Großunternehmen.
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve | Zuschuss
Volumen
Zuschuss bis EUR 1 Mio.
Projektlaufzeit
Die Projekte sollen innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.
Einreichtermin
jederzeit über den aws Fördermanager
Dauer der Genehmigung
2 - 6 Monate
Erfolgsquote
80 % bis 90 %
Branchen
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Unternehmensgröße
Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. EUR 50 Mio. bzw. einer Bilanzsumme von max. EUR 43 Mio.
Bei themenbezogenen Calls auch Großunternehmen.
Entwicklungsphase
alle
Voraussetzungen
- Sie sind ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU, max. 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz max. EUR 50 Mio. bzw. Bilanzsumme max. EUR 43 Mio.)
- Das Vorhaben bedeutet für Sie eine finanzielle Herausforderung.
- Sie investieren mindestens EUR 400.000,–.
- Ihr Betrieb trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung oder langfristigen Wertsicherung landwirtschaftlicher Produkte bei.
- Geförderte Investitionen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Auszahlung behalten.
- Vor der Genehmigung legen Sie uns für Positionen unter EUR 5.000,- ein Angebot, unter EUR 10.000,– zwei Vergleichsangebote vor, für Positionen über EUR 10.000,– drei Vergleichsangebote.
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
- Die Bestimmungen der Sonderrichtlinie sind erfüllt.
- Investitionen mit dem Ziel
- Erhöhung Veredelungsgrad: Marken-/Convenience-Produkte.
- Erzeugung neuer Produkte oder Anwendung innovativer Verfahren
- Verbesserung der Qualitäts- und Hygienestandards
- Einführung und Verbesserung von Rückverfolgbarkeitssystem
- Verbesserung des innerbetrieblichen Produktflusses oder der Prozesstechnik
- Erhöhung der Ressourceneffizienz, z. B. durch Verwertung von Nebenerzeugnissen und Abfällen.
- Erhöhung der Energieeffizienz oder Verringerung des Wasserverbrauchs
- Verarbeitung und Vermarktung biologisch erzeugter Lebensmittel
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und/oder des Tierschutzes
Erfolgsquote
80 % bis 90 %
Art der Förderung
Zuschuss
Höhe der Finanzierung
10 % bis 30 % der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 1 Mio.
Förderbare Kosten
Alle folgenden direkt zurechenbaren und tatsächlich entstandenen Kosten – während der Projektdauer:
- Bauinvestitionen
- materielle Investitionen, z. B. für Maschinen
- Planung und Beratung: bis zu 12 % der Gesamtinvestition
Projektdauer
Die Projekte sollen innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.
Auszahlung
Den Zuschuss zahlt die AMA aus – nach Projektende und nach Abnahme der Endabrechnung durch die aws: Zahlungsnachweise, Rechnungen etc.
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine
ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der De-minimis-Obergrenze können Sie mit dem Zuschuss folgende Förderungen kombinieren:
- Ankauf von Grundstücken
- Personalkosten
- Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Investitionen in landwirtschaftliche Urproduktion
Termine und Fristen
Laufende Antragsstellung möglich.
Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.
Stichtag für die Behandlung von Förderungsanträgen im nächsten Auswahlverfahren:
- 30.1.2025 (Stichtag für das Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 27.3.2025)
- 1.5.2025 (Stichtag für das Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 26.6.2025)
2.10.2025 (Stichtag für das Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 28.11.2025)
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
- Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
- Wir klären mit Ihnen die Projektdetails bei einem Besuch vor Ort oder einem Telefongespräch..
- Ein Beirat beurteilt und reiht die eingereichten Projekte nach einem Bewertungsschema – wobei Sie mindestens 25 Punkte erreichen müssen.
Bitte beachten Sie dabei: Das Budget wird nach der Reihung der Projekte vergeben. Ob und in welcher Höhe Ihr Projekt gefördert wird, hängt immer vom verfügbaren Budget ab. Sie haben also keinen Rechtsanspruch auf eine Finanzierung – auch wenn Sie die Mindestpunktezahl erreichen. Bitte um Verständnis.
Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.
Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)
Dauer bis zur Genehmigung
4 bis 6 Monate. Es finden regelmäßig Sitzungen des Förderungsbeirates statt. Im Anschluss werden die Förderungsverträge ausgestellt.
Spezielle Konditionen/Bedingungen: Call 2025 - zum Thema "Nachhaltigkeit" in Planung.
Details dazu werden im Februar 2025 auf dieser Seite veröffentlicht.
Für aktuelle Infos zu unseren Förderungsprogrammen abonnieren Sie bitte den aws Newsletter.