Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie für genehmigtes Investitionsvolumen ab EUR 20 Mio.

Es können nur jene Investitionen abgerechnet werden, welche bis spätestens 28.02.2025 bezahlt und in Betrieb genommen wurden. Investitionen, welche nach diesem Datum durchgeführt wurden, können für die Abrechnung nicht herangezogen werden.

Allgemeine Informationen zur aws Investitionsprämie finden Sie auf der Übersichtsseite.

Digitale Beratungstermine

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Persönliche Beratungstermine sind ab dem 17. Oktober 2024 bis inklusive 19. Dezember 2024 jeden Mittwoch und Donnerstag verfügbar.

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Fristen der Abrechnungslegung

Die Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten über den aws Fördermanager gelegt werden. Diese Frist beginnt mit dem Datum, an welchem die zeitlich letzte Investition bezahlt und in Betrieb genommen wurde. Unter der Einhaltung der 3-Monatsfrist ist der 31.05.2025 daher der letztmögliche Tag für die Abrechnungslegung.

Wird keine fristgerechte Abrechnung gelegt, verfällt Ihre Förderungszusage (Förderungsvertrag) automatisch und Ihr Anspruch auf vertraglich zugesicherte Förderungsmittel erlischt endgültig.

Grafik IVP Abrechnungsfristen

Teilabrechnung der Investitionen

Für Anträge mit einem genehmigten Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. besteht die Möglichkeit einer Teilabrechnung. Diese kann durchgeführt werden, wenn zumindest die Hälfte der ursprünglich genehmigten Investitionskosten laut Förderungszusage (Förderungsvertrag) vollständig bezahlt und in Betrieb genommen worden sind. Die Teilabrechnung kann einmalig durchgeführt werden. Auch für diese gilt die Abrechnungsfrist von 3 Monaten nach Bezahlung und Inbetriebnahme der für die Teilabrechnung relevanten Investitionen.

Eine Endabrechnung ist in jedem Fall erforderlich und ist unter Einhaltung der 3-Monatsfrist bis spätestens 31.05.2025 durchzuführen.

Abrechnungslegung im aws Fördermanager

Grundsätzlich sind nur Investitionen abrechenbar, welche auch in der Förderungszusage (Förderungsvertrag) genehmigt wurden. Das bedeutet, dass die abgerechneten Investitionen der beantragten Investitionskategorie (z.B. baulich, Einrichtung, Fahrzeug) entsprechen und darüber hinaus die Förderungsvoraussetzungen der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ erfüllen müssen.

Wenn Sie im Zuge der Abrechnungslegung feststellen, dass eine Investition im Förderungsantrag mit 14 % Zuschuss genehmigt wurde, diese Investition jedoch nur mit 7 % Zuschuss gefördert werden kann, dann ist im Zuge der Abrechnungslegung eine Umwandlung der Investitionskategorie auf 7 % möglich. Dieser Schritt kann im aws Fördermanager selbst durchgeführt werden. Dazu muss im Abschnitt 1 „Vertragsanpassung“ die Funktion „Kostenposition umwandeln“ ausgeführt werden.

Wurde eine Investitionskategorie (z.B. baulich, Einrichtung, Fahrzeug) sowohl mit einem 14 % Zuschuss als auch mit einem 7 % Zuschuss genehmigt, so ist keine Umwandlung erforderlich. Die umzuwandelnde Investition kann bei der Abrechnungslegung mit dem 7 % Fördersatz erfasst werden.

Pro Förderungszusage (Förderungsvertrag) kann nur eine Endabrechnung durchgeführt werden. Nachträgliche Änderungen können nicht vorgenommen werden.

Die Anleitung zur Abrechnung führt Sie schrittweise durch die Abrechnungslegung im aws Fördermanager. Bitte achten Sie darauf, alle Informationen vollständig und korrekt zu erfassen.

Grafik IVP Abrechnung im FÖMA

Mitteilungspflichten gegenüber der aws

Treten Ereignisse auf, wodurch die Bedingungen des Förderungsvertrages nicht mehr erfüllt werden können oder welche eine Abänderung des Förderungsvertrages erfordern würden, so ist gemäß Punkt 6.6 der Förderungsrichtlinie die aws aus eigener Initiative unverzüglich schriftlich per E-Mail zu kontaktieren. Die folgenden Sachverhalte sind von dieser Mitteilungspflicht umfasst:

  • Die Stornierung eines Antrags bis vor Auszahlung der Investitionsprämie unter Angabe des Stornierungsgrundes
  • Die durchgeführte Investition verbleibt weniger als 3 Jahre im Unternehmen und unterschreitet somit die Behaltefrist gemäß Richtlinienpunkt 6.6
  • Die (durchgeführte) Investition scheidet aufgrund von höherer Gewalt oder technischem Gebrechen aus dem Betriebsvermögen aus
  • Die geförderte Investition wird widmungswidrig verwendet
  • Ein Insolvenzverfahrens über das Vermögen des förderwerbenden Unternehmens wird eröffnet
  • Eine Veräußerung, Aus- oder Umgründung, Schenkung, Übergabe im Erbwege oder Übernahme des Unternehmens oder der Unternehmensteile wird durchgeführt

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