Die Bundesregierung setzt eine Reihe von Maßnahmen, um unbürokratisch und schnell beim Wiederaufbau nach dem Hochwasser zu unterstützen. Für geschädigte Unternehmen werden über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) aws erp-Kredite und aws Garantien bereitgestellt:
- Durch die vorrangige Widmung eines Kreditvolumens bis zu EUR 100 Mio. für Investitionen und Aufwendungen zur Wiederherstellung der betrieblichen Produktionsbedingungen unterstützt die aws mit zinslosen Krediten.
- Zusätzlich können auch Garantien für Kredite von der aws übernommen werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Betriebsfortführung der vom Hochwasser betroffenen Unternehmen bzw. die Arbeitsplätze zu sichern sowie die Beseitigung von unmittelbaren Schäden, die Unternehmen der gewerblich/industriellen Wirtschaft (mit Standort im österreichischen Hochwassergebiet) durch die Hochwasserkatastrophe 2024 erlitten haben. Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die zuständigen Behörden das Ereignis als Naturkatastrophe anerkannt haben.
Alle von der Hochwasserkatastrophe im September 2024 betroffenen gewerblichen und industriellen Unternehmen (nicht: landwirtschaftliche Betriebe und freiberuflich Tätige) in einem von der zuständigen Behörde festgestelltem Hochwassergebiet, die den Betrieb nach Sanierung der Schäden fortführen.
Das Unternehmen muss sich vor Eintritt des Schadens in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befunden haben.
Anträge von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank ÖHT einzureichen.
Förderbare Kosten:
Projektkosten sind Investitionen, auch gebrauchte Anlagen, und notwendige Aufwendungen (z.B. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten) zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Insbesondere betrifft dies Güter des Anlagevermögens und etwaige Lagerbestände.
Wird der ursprüngliche Zustand der Betriebsstruktur nur teilweise wiederhergestellt und als förderbares Projekt anerkannt, ist der Kredit entsprechend niedriger.
Etwaige Versicherungs- oder Schadenersatzleistungen und Zahlungen aus dem Katastrophenfonds oder aus anderen öffentlichen Mitteln vermindern die für den Kredit relevante Schadenssumme.
Die Laufzeit des förderbaren Projektes soll in der Regel den Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten.
Kosten können ab dem Tag der Entstehung des Schadens anerkannt werden.
Nicht förderbare Kosten:
- Nachbesicherung von bereits bestehenden Finanzierungen
- Laufende Kosten (z.B. Miete, Personalkosten)
- Umsatzentgang
- Kosten für Betriebsunterbrechung
Laufzeit:
9 Jahre (davon 3 Jahre tilgungsfrei) – keine Endfälligkeit
Höhe der Finanzierung:
Höhe der Feststellung des Schadens durch den Katastrophenfonds abzüglich Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und etwaiger Versicherungs- oder Schadensersatzleistungen.
Eine aws-Garantie ist bis zu 80 % eines Kredites mit einem maximalen Obligo von EUR 10 Mio. möglich.
Ein zinsloser aws erp-Kredit kann bis zu einer maximalen Kredithöhe von 10 Mio. EUR zugesagt werden.
Kosten:
- aws-erp-Kredit:
Zinsfreier Kredit
Kein Zuzählungsentgelt
- aws-Garantie:
Kein Bearbeitungsgelt
Kein Garantieentgelt
Zinsen sind bei einer Bankfinanzierung mit dem finanzierenden Institut zu vereinbaren bzw. bei einer Kombination mit einem aws-erp-Kredit ist dieser zinsfrei.