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IBW Wissens- und Technologietransferzentren West

Aufbau von Forschungs- und Transferkapazitäten und -kompetenzen in Salzburg und Vorarlberg gemäß IWB/EFRE-Programm 2021-2027

IBW - Wissens- und Technologietransferzentren West (Überblick)

Was wird gefördert?

Die Heranführung von F&E-Einrichtungen an Themen und Spezialisierungen, die für die Unternehmen an den Wirtschaftsstandorten Salzburg und Vorarlberg relevant sind

Branche

Green Engineering: CO2-neutrale Technologien, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel, Prozesse und Verfahren in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie;

Data Science, AI, Cybersicherheit: Business Intelligence, Weiterentwicklung digitale Produktion und Industrie 4.0, Automatisierung und sichere Systeme und Produktion

Die vollständige Liste von Themenschwerpunkten entnehmen Sie der Programmrichtlinie.

Zielgruppe

F&E-Einrichtungen in Salzburg und Vorarlberg

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Die förderbaren Gesamtkosten eines Projektes können mind. 1 Mio. EUR bis max. 3 Mio. EUR, bzw. bis max. 4,5 Mio. EUR für bundesländerübergreifende Kooperationsprojekte betragen. Die Förderquote beträgt 100 % der förderbaren Kosten.

Projektlaufzeit

mind. 3 Jahre, max. 4 Jahre, die Durchführung aller Arbeiten zum geförderten Vorhaben hat jedoch bis spätestens zum 31.12.2028 zu erfolgen. 

Einreichtermin

03.02.2025 – 31.03.2025  

Dauer der Genehmigung

ca. 3 Monate

Erfolgsquote

-

IBW Wissens- und Technologietransferzentren West (Details)

Wen fördern wir – unter welchen Voraussetzungen?

Branchen:

  • Green Engineering: CO2-neutrate Technologien, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel, Prozesse und Verfahren in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie;
  • Data Science, AI, Cybersicherheit: Business Intelligence, Weiterentwicklung digitale Produktion und Industrie 4.0, Automatisierung und sichere Systeme und Produktion

Die vollständige Liste von Themenschwerpunkten entnehmen Sie der Programmrichtlinie.

Unternehmensgrößen: 
F&E- Einrichtungen in  Salzburg und Vorarlberg 

Ziele:  
Die Heranführung von F&E-Einrichtungen an Themen und Spezialisierungen, die für den Wirtschaftsstandort relevant sind und wissenschaftliche Kompetenz und technologisches Know-how bündeln, braucht einen regional angepassten Ansatz, der auf wenige Themen und die Stärken im FTI-System im Sinne der Smart Specialisation konzentriert ist, Disziplinen und Kompetenzen über thematische und organisationsübergreifende Bündelungen zu kritischer Größe bringen kann, nachhaltig strukturelle Stärkungseffekte im FTI- System und dessen überregionaler Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit bewirkt, und die Wissensdiffusion, Anwendung und Verwertung forciert.

Mit dieser Förderaktion sollen zielgerichtet Anreize für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen und für neue Forschungsimpulse in den zwei Bundesländern gesetzt und zukunftsweisende Forschungsthemen etabliert werden. Diese sollen in regionalwirtschaftlich und FTI-politisch relevanten Schwerpunktthemen das Potenzial im Wissens- und Technologietransfer besser erschließen.

Art der Finanzierung
Zuschuss, nicht rückzahlbar


Höhe der Finanzierung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten. Die förderbaren Gesamtkosten eines Projekts sollen zwischen mindestens EUR 1 Mio. und maximal EUR 3 Mio. bzw. maximal EUR 4,5 Mio. für bundesländerübergreifende Kooperationsprojekte liegen.


Projektdauer
mind. 3 Jahre, max. 4 Jahre, die Durchführung aller Arbeiten zum geförderten Vorhaben hat jedoch bis spätestens zum 31.12.2028 zu erfolgen. 


Auszahlung
in jährlichen Tranchen nach Vorlage und Prüfung der jeweiligen Zwischenabrechnungen


Kosten
keine

Fristen und Termine
03.02.2025 – 31.03.2025  

Antrag und Genehmigung
 

  1. Beratung: Klären Sie alle Details vorab in einem persönlichen Gespräch mit uns.
  2. Antrag: Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  3. Empfangsbestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  4. Nachreichung: Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
  5. Formalprüfung: Wir prüfen, ob alle formalen Kriterien erfüllt sind.
  6. Projektbewertung: Das Projekt wird von einer externen Expert*innen Jury bewertet.
  7. Entscheidung: Auf Grundlage der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums entscheiden wir, ob Ihr Vorhaben finanziert wird.

Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.

Ihre Ansprechpersonen

Mag. Vanja Bernhauer, LL.B
IP Management
Philipp Cottogni
IP Management
Merve Nur Katman, BA
IP Management

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