aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU.E-Commerce

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU.E-Commerce Downloads“ zu finden sind.

Stand: 22.12.2021

Wie und wann kann die Förderung beantragt werden?
Förderungsansuchen für das Programm können ab 19.03.2021 am aws Fördermanager eingereicht werden.
 

Wann (zeitlich) kann ein Förderungsantrag eingereicht werden?
Es dürfen keine Kosten bzw. Rechnungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrags, angefallen oder gelegt worden sein. Sowohl das Datum der Rechnung oder des Kaufvertrags, der (An-)Zahlung oder der Überweisung müssen nach Einbringung des Förderungsantrags liegen. Als Einbringung des Förderungsantrags gilt das Einlangen des Antrags bei der aws.

Welche Unterlagen sind für die Einreichung bzw. die Beurteilung eines Förderungsantrages notwendig?

  • vollständig ausgefülltes Webantragsformular im Zuge der Einreichung über den aws Fördermanager
  • Aufstellung der Kosten
  • Unternehmens- und Projektbeschreibung


Welche Unternehmen können gefördert werden?

  • ein gewerbliches Unternehmen oder
  • Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben
  • KMU-Betriebe (Kleinst-, klein und mittelständische Unternehmen)
  • Unternehmen, die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen


Welche Branchen können nicht gefördert werden?

  • Land- und Forstwirtschaft (= Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z. B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften


In welchem Zeitraum ist das Projekt umzusetzen?
Die geförderten Investitionen und externen Kosten müssen längstens innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Antragsstellung durchgeführt und bezahlt werden.
 

Gibt es eine Projektkostenuntergrenze und -obergrenze?
Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 3.000,– bis maximal EUR 60.000,– (exklusive USt).

Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.
 

Welche Unterlagen werden für die Abrechnung und Auszahlung der Förderung benötigt?
Die Kosten sind anhand einer elektronischen Abrechnung über den aws Fördermanager nachzuweisen. Des Weiteren ist die Erfüllung aller im Förderungsvertrag formulierten Auflagen und Bedingungen sicherzustellen und zu übermitteln.

Welche Kosten können nicht gefördert werden?

  • Kosten, die bereits im Rahmen von KMU.DIGITAL gefördert wurden
  • Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden (sollte die beihilfenrechtliche Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung herangezogen werden müssen, so dürfen noch keine Bestellungen, Lieferungen oder Leistungen oder (An-) Zahlungen erfolgt sein).
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem E-Commerce Projekt stehen
  • Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklungen (z. B. bloßer Austausch von PCs, Tablets oder Smartphones, Standard-Upgrades)
  • Aktualisierungen von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen
  • Kosten für Search-Engine Advertising (Suchmaschinenwerbung) und Mitgliedsbeiträge für Vertriebs- und Buchhaltungsplattformen
  • Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z. B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen - „Übernahmekosten")
  • laufende Betriebskosten (z. B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen
  • Projektkosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden (z. B. Projektkosten im Rahmen von „go-International", Investitionsprämie, etc.), wenn dadurch eine Förderquote von über 100 % erreicht werden würde.
  • Beratungskosten
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150 (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderlaufzeit von max. 12 Monaten)
  • Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.


Wie oft kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden?
Es kann maximal ein E-Commerce-Projekt pro Unternehmen (inkl. verflochtener Unternehmen) und Förderperiode gefördert werden.
 

In welchem Zeitraum kann eine Förderung beantragt werden?
Förderungsansuchen für das Programm können zwischen 19.03.2021 und 31.03.2022 (bzw. bis zu einer früheren Ausschöpfung der budgetären Mittel) digital im Wege des aws Fördermanagers eingereicht werden.
 

Kann die Förderung auch ohne Förderung im Rahmen KMU.DIGITAL Beratung in Anspruch genommen werden?
Ja.
 

Wie erfolgt der Nachweis der Durchführung des Projektes im Rahmen KMU.E-Commerce?
Der Nachweis erfolgt durch die Erstellung eines Verwendungsnachweises. Dabei werden Daten (Rechnungsdatum, Lieferfirma, Gegenstand der Rechnung, Zahlungsdatum etc.) aus den einzelnen Rechnungen im aws Fördermanager nach Umsetzung des Projektes erfasst.
 

Wie unterscheiden sich die Programme KMU.DIGITAL und KMU.E-Commerce?
Im Digitalisierungsprogramm KMU.DIGITAL können zwar E-Commerce-Projekte unterstützt werden, jedoch liegt in diesem Programm die Projektuntergrenze bei EUR 3.000,– und die Projektobergrenze bei EUR 30.000,– mit einem maximalen Zuschuss von EUR 6.000,– und eine ausbezahlte Beratungsförderung ist verpflichtend vorausgesetzt.

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