Im Modul Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden. Seedfinancing – Deep Tech-Vorhaben befinden sich in der Regel auf TRL 6 gemäß der EU-Definition.
Weitere Details finden Sie im Programmdokument. Die häufigsten Fragen haben wir in den FAQs bereits für Sie zusammengefasst.
Was wird gefördert?
Entwicklungsphase bis zum marktreifen Produkt
Branche
Deep-Tech – z. B. Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health)
Zielgruppe
Deep Tech Vorhaben
Förderungsverfahren/-instrument
Call | Zuschuss
Volumen
Volumen bis EUR 889.000,–
Zumindest 10 % der Gesamtkosten müssen aus finanziellen Mitteln der (künftigen) Gesellschafterinnen oder Gesellschafter aufgebracht werden.
Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 1.000.000.
Projektlaufzeit
2 bis 5 Jahre
Vertragslaufzeit insgesamt 9 bis 12 Jahre
Einreichtermin
laufende Antragstellung über den aws Fördermanager
Dauer der Genehmigung
mehrere Entscheidungstermine im Jahr
Erfolgsquote
25 %
Branchen
Deep-Tech – z.B.: Digitalisierung, IKT, Physical Science, Green Tech und Tech for Green, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health)
Unternehmensgröße
Kleinunternehmen mit
- weniger als 50 Mitarbeitende
- weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme
Entwicklungsphase
Gründungsphase: bis 5 Jahre nach Gründung; Antragstellung bis 54 Monate nach Gründung
Voraussetzungen (Auszug)
- Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens eingereicht.
- Das Geschäftsmodell basiert auf einer außergewöhnlich hohen technologisch-wissenschaftlichen Herausforderung (Technologiesprung).
- Das Unternehmen hat großes Wachstumspotential: In ein paar Jahren sind mehrere Mio. Umsatz und Finanzierungsrunden von mind. EUR 5 Mio. realistisch.
- Das Team ist innovativ und engagiert, kompetent, gründungsorientiert und risikobereit.
- Das Unternehmen muss eigenständig im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Andere Unternehmen sind mit max. 24,9 % beteiligt, reine Finanzinvestor*innen mit max. 50%
- Die Kriterien der Richtlinie und des Programmdokuments sowie die AGVO sind erfüllt.
- Der Rahmen des Art. 22 AGVO von EUR 1000.000,– ist noch nicht ausgeschöpft.
- Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie bei FAQs.
Art der Finanzierung und Beratung
- bedingt rückzahlbarer Zuschuss
- branchenspezifische Beratung, Schutzrechtsberatung und Coaching: Beratungsgespräche zum Innovationsschutz (max 12h): Die Innovationsschutzexpert*innen unterstützen Sie dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Nähere Informationen zu den Leistungen unter aws Innovationsschutz.
- Erschließung weiterer Finanzierungsquellen
Höhe der Finanzierung
- bis zu EUR 1.000.000,– bei Anwendbarkeit des Genderbonus
- Der Höchstbetrag der Förderung kann nur bei Anwendbarkeit des Genderbonus beantragt werden, ansonst beträgt die höchste Förderungssumme EUR 889.000,-
- Die Förderungsquote beträgt 80% der förderbaren Kosten, wobei 10% als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 10% können aus anderen definierten monetären Quellen wie z.B.: Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden. Bei Anwendung des Genderbonus erhöht sich die Förderungsintensität auf 90%, wobei 5% als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 5 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie z.B.: Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden.
Förderbare Kosten
- Personalkosten (z. B. Gehälter, Löhne)
- Drittkosten, d. h. Leistungszukauf von außen (z. B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
- Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
- Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (z. B. Bedarfsmittel, Material)
Weitere Details zu den förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument den FAQ
Laufzeit
Projektlaufzeit 4 bis 7 Jahre, davon Auszahlungszeitraum: 1 bis 2 Jahre, Vertragslaufzeit insgsamt 9 bis 12 Jahre
Auszahlung
Der Zuschuss wird in Tranchen ausbezahlt – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.
Rückzahlung
Zinsfrei rückzahlbar bei Gewinn oder Verkauf des Unternehmens oder einzelner Assets – innerhalb von 9 bis 12 Jahren
Ergänzende Förderungen
aws Connect
European Innovation Council/Horizon Europe
aws Energie & Klima - Spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Fertigungsüberleitung von Energie- und Umwelttechnologien bei Start-ups
- Kosten für routinemäßige Änderungen bestehender Produkte, Herstellungsverfahren oder Dienstleistungen; unspezifische Gebäudeausstattung
- Investitionen in Geräte und Anlagen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betriebsgegenstand des zu gründenden Unternehmens stehen (Fahrzeuge, Grundstücke, Immobilien, unspezifische Gebäudeausstattung u. a.)
- Kosten für Produkte oder Weiterentwicklungen, die dem Stand der Technik entsprechen bzw. lediglich eine graduelle Weiterentwicklung zum Ziel haben (inkrementelle Innovationen)
- Rechnungsbelege unter EUR 50,– exkl. USt.
- Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
- Analyse der Anträge nach Inhalts- und Formalkriterien durch die aws.
Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
• Identifikationsnachweis
• Lebensläufe des Projektteams. - Inhaltliche und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
- Entscheidung, ob Sie Ihr Projekt der externen Jury präsentieren.
- Projekte aus dem Life-Science-Bereich werden vor der Jurysitzung durch den Ethikrat geprüft.
- Sie präsentieren Ihr Projekt der externen Jury (Pitch).
Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung.
Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)
Dauer der Genehmigung
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal).
Spezielle Konditionen/Bedingungen: European Innovation Council (EIC) – Accelerator Plug-In
Der EIC Accelerator hilft KMU, mit ihren hochdisruptiven Innovationen vom Prototypen bis zur Marktreife zu kommen um dann international zu skalieren und global zu wachsen. Durch das nationale Zusatzinstrument des „EIC Accelerator Plug-In“ können Unternehmen, die bereits im Förderungsprogramm aws Seedfinancing – Deep Tech oder bei den FFG Basisprogrammen gefördert wurden, die erste Runde (Short Application) des EIC Accelerator Programmes überspringen und direkt einen Vollantrag einreichen.
Innovationen richtig schützen!
Wir helfen Ihnen dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Auf der Seite von aws Innovationsschutz erfahren Sie mehr.