"Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung" ist ein Projekt im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), das darauf abzielt, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzumildern und Europa nachhaltig zu stärken. Das Projekt umfasst finanzielle Unterstützung für die Gründung von Primärversorgungseinheiten (PVE) sowie die Umsetzung von Projekten in bestehenden PVE in Österreich. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist im Rahmen dieses Projekts mit der Vergabe und Abwicklung der Fördermittel beauftragt.
Das Vorhaben zur Stärkung der Primärversorgung zielt darauf ab, sowohl die Attraktivität der Primärversorgung als auch umfassende Förderungen zu gewährleisten. Die bereitgestellten Mittel sollen gezielt genutzt werden, um die lokale Gesundheitsversorgung zu stärken und innovative Versorgungsmodelle zu unterstützen. Die Zielgruppen umfassen Fachkräfte im Bereich der Primärversorgung, Gründer*innen von PVE und deren Mitarbeiter:innen, Young Professionals sowie weitere Interessengruppen im Gesundheitswesen.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen im Rahmen der Gründung einer PVE und Investitionen in bereits bestehende PVE und zwar nunmehr auch für Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien
Branche
Gesundheitswesen
Zielgruppe
Bewerberende und Betreibende von PVE sowie Vertragsgruppen und -ambulatorien mit erweitertem Primärversorgungsangebot
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve | Zuschuss
Eine Kombination mit andern Förderungsinstrumenten ist – soweit dies im Förderungsantrag angeführte Kosten betrifft - nicht möglich.
Volumen
bis EUR 1,6 Mio. für die Gründung einer Primärversorgungseinheit
bis EUR 500.000 für bestehende Primärversorgungseinheit
max. 50% der förderbaren Kosten
Projektlaufzeit
max. 36 Monate für Gründungsinvestitionen
max. 12 Monate für Projektinvestitionen
Einreichtermin
laufende Einreichung
Dauer der Genehmigung
bei Vollständigkeit der Unterlagen laufend
Gründungsförderung PVE (Typ A)
Zukünftige bzw. in Gründung befindliche PVE, die im Auswahlverfahren der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gemäß Primärversorgungsgesetz (PrimVG) erstgereiht sind, können während ihrer Gründungsphase einen Antrag stellen.
Die Gründungsphase beginnt mit der Zusage der ÖGK im Sinne des § 14 Abs. 6 PrimVG und endet mit Inbetriebnahme der PVE.
Projektförderung PVE (Typ B.1)
Bestehende PVE, die über einen Primärversorgungsvertrag bzw. ‐sondervertrag mit der ÖGK verfügen, können Förderungen beantragen.
Projektförderung PVE (Typ B.2)
Gruppenpraxen und selbständige Ambulatorien in den Fachbereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde, die über einen Vertrag mit der ÖGK verfügen. können Förderungen beantragen.
Gründungsförderung PVE (Typ A)
Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen im Rahmen der Gründung einer PVE.
Dazu zählen:
- Kosten für den Neubau einer Primärversorgungseinheit
- Instandsetzungsmaßnahmen
- Bauliche Adaptierungen
- Erwerb bestehender Räumlichkeiten (z. B. bestehender Ordinationen)
- Außenanlagen (z. B. Parkplätze) zum Zweck der Nutzung der PVE
bis zu einer Höhe max. netto EUR 5.000/m² sowie
- Kosten für medizinische Ausstattung gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2012, Österreichischem Strukturplan Gesundheit (Leistungsmatrix) und Versorgungskonzept gemäß § 6 PrimVG
bis zu einer Höhe von netto EUR 300.000
- Kosten für nicht medizinische Ausstattung (z. B. Einrichtungsgegenstände, Laptops, Computer, Beamer, Fahrrad/E-Fahrzeug für dienstliche Zwecke, barrierefreie Ausstattung) und immaterielle Investitionskosten (z. B. Lizenzen für Software für Ärzt*innen)
bis zu einer Höhe von netto EUR 100.000
Ergänzend dazu können auch Kosten unabhängig von ihrer Aktivierungsfähigkeit gefördert werden, wenn sie für den Betrieb der PVE zweckmäßig sind.
- Planungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der förderbaren Kosten für den Ausbau einer PVE und bauliche Adaptierungen bestehender Räumlichkeiten. Die Planungskosten können nur berücksichtigt werden, sofern diese noch nicht vor Antragseingang entstanden sind.
- Rechts- und Steuerberatungskosten, soweit sie für die Gründung einer PVE erforderlich sind, bis zu einer Höhe von netto EUR 40.000
- Weitere Gründungsberatungs- sowie Fort- und Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von netto EUR 40.000
- Instandhaltungsaufwände für bestehende Räumlichkeiten zum Zweck der Gründung einer PVE
- einmalige Baukostenzuschüsse bei PVE-Räumlichkeiten, die von einer Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft zur Verfügung gestellt werden, bis zu einer Höhe von netto EUR 20.000
Projektförderung PVE (Typ B.1 und Typ B.2)
Förderbar sind Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen:
- Kosten für den Neu-, Um- oder Ausbau, Instandsetzungsmaßnahmen und bauliche Adaptierungen einer PVE
- Erwerb bestehender Räumlichkeiten zum Zweck der Nutzung für die PVE bis zu einer Höhe von maximal netto EUR 5.000/m²
- Kosten für medizinische Ausstattung gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2018 und Österreichischem Strukturplan Gesundheit (Leistungsmatrix) bis zu einer Höhe von netto EUR 80.000
Ergänzend dazu können auch Kosten unabhängig von ihrer Aktivierungsfähigkeit gefördert werden, wenn sie für den Betrieb der PVE zweckmäßig sind.
- Kosten für zweckmäßige Fort-, Aus- und Weiterbildungen im Bereich der PVE (z.B. Coaching, Teambuilding, Prozessoptimierung) bis zu einer Höhe von netto EUR 20.000
- Kosten für nachhaltige Mobilität (E-Mobilität und Fahrräder) bis zu einer Höhe von netto EUR 40.000
- Kosten für die weitere nichtmedizinische Ausstattung der PVE (z.B. Einrichtungsgegenstände, Laptops, Computer, Beamer, barrierefreie Ausstattung) – ausgenommen nachhaltige Mobilität - und immaterielle Investitionskosten (z.B. Lizenzen für Software für Ärzt*innen, Homepage) bis zu einer Höhe von netto EUR 60.000
- Planungskosten, sofern diese noch nicht vor Antragseingang entstanden sind, bis zu einer Höhe von 10% der förderbaren Kosten für den Neu-, Um- und Ausbau und bauliche Adaptierungen bestehender Räumlichkeiten.
Nicht förderbar sind:
- Kosten, die vor dem Anerkennungsstichtag angefallen sind
- Erwerb unbebauter Grundstücke
- Finanzanlagen
- Finanzierungskosten
- Unternehmensübernahmen
- Aktivierte Eigenleistungen
- Kosten für Güter und für die Errichtung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die nicht dem Betrieb einer PVE dienen (z.B. Nutzung für private Zwecke)
- Kosten für Kleinbetragsrechnungen unter EUR 200
- Klimaschädliche Investitionen (Fahrzeuge oder Anlagen, die fossile Energieträger nutzen)
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager inkl. aller im Antrag geforderten Unterlagen.
Schritt für Schritt Anleitung Typ A
Schritt für Schritt Anleitung Typ B.1 und B.2 - Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Wir prüfen den Antrag im Detail hinsichtlich formaler und inhaltlicher Kriterien und bei Bedarf erfolgt eine Nachforderung der noch fehlenden Informationen.
- Nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung des Projekts und Sie erhalten in jedem Fall so rasch wie möglich eine Information über unsere Entscheidung.
Antrag stellen
Weiterführende Informationen zu den Richtlinien, detaillierte Beantwortung von häufig gestellten Fragen sowie Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Plattform der Primärversorgung.