Zielsetzung des Förderungsprogramms Quantum to Market (Qu2M) ist die Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Überleitung quantenphysikalischer Erkenntnisse in kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden Projekte zu Forschung und Entwicklung, Erprobung, Upscaling bis hin zum Aufbau der industriellen Fertigung von quantentechnologischen Erzeugnissen bzw. der Kommerzialisierung quantenphysikalischer Verfahren und Dienstleistungen. Darüber hinaus wird insbesondere die weite Verbreitung der Ergebnisse der geförderten Vorhaben durch Öffentlichkeitsarbeit bzw. das zeitnahe Erteilen von Lizenzen zu FRAND-Terms1 für Forschungsergebnisse der geförderter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt.
Der Fokus liegt dabei sowohl in der Unterstützung von Early Industry Adopters sowie von jungen Unternehmen in der Aufbau- und ersten Wachstumsphase im Bereich der Quantentechnologien. Besonderes Augenmerk liegt dabei nicht ausschließlich auf Projekten mit Fokus auf der industriellen Nutzung von Quantentechnologien selbst sondern auch auf Projekten im Zusammenhang mit Fertigungsmethoden und -plattformen von für die Umsetzung von Quantentechnologien notwendigen, innovativen Schlüsselbauteilen, sowie sonstigen, mit Methoden der Quantentechnologie im Zusammenhang stehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen wodurch auch die innovative Beschaffung (z.B. auf dem Gebiet QKD-gesicherter Datennetze) mittelbar vorangetrieben werden soll. Das neue Programm ermöglicht die gezielte nationale Förderung in mehreren Technology Readiness Levels und adressiert somit den gesamten Entwicklungsstrang oder wesentliche Teile desselben unabhängig von der Größe der antragsstellenden Unternehmen.
1 FRAND (englisch: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory); entspricht der diskriminierungsfreien Erteilung von nicht ausschließlichen Lizenzen für die Nutzung durch Dritte im EWR zu Marktpreisen
Was wird gefördert?
Forschungsüberleitung, Wachstum, Innovation
Branche
Branchenübergreifend jedoch ausschließlich für Projekte mit Fokus auf die Überleitung quantenphysikalischer Erkenntnisse
Zielgruppe
Alle – vom KMU bis zum Großunternehmen
Förderungsverfahren-/instrument
Call | Zuschuss
Projektlaufzeit
2 Jahre + 1 Jahr Verlängerungsoption
Einreichtermin
Start erster Call: 13.01.2025
Dauer der Genehmigung
2 - 6 Monate
Für die Förderfähigkeit maßgeblich ist ausschließlich, dass das Projekts auf die Entwicklung, Umsetzung und Kommerzialisierung von Quantentechnologischen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen abzielt. Somit soll das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk, von jungen Unternehmen, KMU sowie Industrielle Early Adapters und der Zulieferungsindustrie qualifiziert unterstützt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gem. den folgenden Artikeln der AGVO, wobei die maximalen Beihilfeintensitäten sowie förderbaren Kosten darin festgelegt werden
- Art. 22 AGVO
(Beihilfen für Unternehmensneugründungen) - Art. 25 AGVO
(Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation)
bzw. gem. De-Minimis mit einer maximalen Zuschusshöhe von EUR 300.000.
Die tatsächliche Beihilfeintensität ergibt sich aus einem internen Bewertungsschema und kann pro Projektantrag bis zu 1,5 Mio. EUR betragen.
Eine ergänzende Förderung z.B. durch aws erp-Kredite und aws Garantien ist bei zur Erreichung der maximalen Beihilfenintensität möglich.
Nicht förderungsfähig sind Projekte, mit denen vor Einbringung des Förderungsansuchens begonnen wurde bzw. Kosten, die vor Einbringung des Förderungsansuchens angefallen sind. Ebenso nicht förderfähig sind Projekte, die keinen klaren Bezug zu der industriellen Nutzung von quantentechnologischen Erkenntnissen aufweisen.
Der Förderungswerbende hat gemäß dem Technologiefortschritt des angesuchten Vorhabens entweder bei der FFG oder bei der aws ein schriftliches Förderungsansuchen, unter Verwendung des jeweiligen Antragstools einzureichen.
Die Förderungen werden in einem offenen Call mit Genehmigungszeitpunkten abgewickelt. Für jeden Genehmigungszeitpunkt wird im Vorhin ein Stichtag für die Beibringung vollständiger Unterlagen und ein Vergabebudget festgelegt. Die Projekte werden nach einem Bewertungsschema bewertet.