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Bundesregierung begrüßt breiten Nationalratsbeschluss zu neuem Filmanreizmodell

Utl.: Gesetz auch mit Zustimmung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS verabschiedet =

Wien (OTS) - Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat heute die Weichen für eine nachhaltige und innovative Stärkung des Filmstandorts Österreichs gestellt. Mit der Umsetzung eines Anreizsystems für Filmproduktionen bildet das Gesetzespaket – Filmstandortgesetz mit Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes – die umfassendste Reform der österreichischen Filmförderung seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1980. Für den Filmsektor erfüllt sich damit ein langjähriger Wunsch, Österreich als Produktionsstandort international konkurrenzfähig zu machen und bestehende Förderstrukturen zu modernisieren.

Die globale audiovisuelle Medienbranche ist ein dynamischer Wirtschaftssektor, der sich durch eine jährlich steigende Gesamtleistung und zunehmende Investitionstätigkeit internationaler Konzerne in Europa auszeichnet. Das neue Fördermodell lässt heimische Filmschaffende von dieser Entwicklung profitieren, schafft qualifizierte Arbeitsplätze, treibt die Entwicklung im Bereich digitaltechnischer Dienstleistungen voran und sichert die Auslastung von Infrastruktur wie Filmstudios oder Postproduktionsfirmen. Im Juli 2022 präsentierte die Bundesregierung die neuen Förderinstrumente FISA+ und ÖFI+, die von AWS und dem Österreichischen Filminstitut abgewickelt werden, sowie den Exzellenz-Bonus beim Fernsehfonds Austria. Zugang haben neben nationalen Produktionen für Kino, Fernsehen und Streaming auch internationale Filme und Serien, die über Service-Produktionen in Österreich umgesetzt werden und dabei wichtige Wertschöpfung generieren, auch über den Filmsektor hinaus.

Basierend auf einem Kriterienkatalog sieht das moderne Filmstandortpaket einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent jener Kosten vor, die in Österreich im Zuge der Filmproduktion getätigt wurden. Fünf Prozent davon gibt es nur bei Einhaltung der „Green-Producing-Kriterien“ des Österreichischen Umweltzeichens. Die Maximalhöhe liegt bei 7,5 Millionen Euro für Serien bzw. 5 Millionen Euro pro Film und steht Produktionen ohne Gesamtdeckelung der Fördermittel zur Verfügung. Dadurch wird das

Modell für internationale Produktionen besonders reizvoll und gewährleistet auch für österreichische Produktionen maximale Planungssicherheit ohne vorzeitig erschöpfte Fördermittel. Im Fernsehfonds Austria der RTR wird ein zusätzlicher Exzellenzbonus geschaffen, der österreichische Fernsehfilm- und Serienproduktionen mit hoher Wertschöpfung zusätzlich stärken soll.

„Der heutige Gesetzesbeschluss schafft eine Zukunftsbasis für den Filmsektor, ein historischer Schritt, der Österreich als Filmstandort völlig neu positionieren wird. Das Modell bringt frischen Wind in die Branche, wird nachhaltige Effekte auslösen, Österreichs internationale Anschlussfähigkeit sichern und besitzt nebenbei Pionierqualität: Mit dem weltweit einzigartigen Green-Filming-Bonus von fünf Prozent werden neue Standards gesetzt und die Umstellung hin zur ökologisch nachhaltigen Filmproduktion vorangetrieben“, so Vizekanzler Werner Kogler.

„Es freut mich sehr, dass die neuen Filmanreizmodelle heute im Nationalrat beschlossen wurden. Österreich hat als Filmstandort für Produktionen viel zu bieten und mit der Überarbeitung des Filmfördermodells FISA hin zu FISA+ entwickeln wir ein erfolgreiches Fördermodell weiter, damit zukünftig auch Streaming und Fernsehproduktionen gefördert werden können. Dadurch sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Filmstandort für die Zukunft und wecken das Interesse von nationalen und internationalen Produktionen", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Als Medienministerin ist es mein oberstes Ziel, den österreichischen Medienstandort zu stärken. Mit dem Fördermodell für die heimische Film- und Fernsehwirtschaft, das heute im Nationalrat beschlossen wurde, schaffen wir Anreize, um internationale Filmproduktionen wieder vermehrt nach Österreich zu holen und jährlich mehr österreichische Produktionen zu fördern! So setzen wir einen wichtigen Schritt für die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Film- und Medienstandorts Österreich!“, so Medienministerin Susanne Raab.

„Das Anreizsystem wirkt sich positiv auf das gesamte Filmspektrum aus – von der internationalen Streaming-Produktion über österreichische Kinofilme bis zu ambitionierten künstlerischen Arbeiten. Damit erzeugt das Fördermodell neben der wirtschaftlichen Wertschöpfung für Produktions- und Verleihfirmen nachhaltige kulturelle Impulse und bessere Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten
für unsere Filmschaffenden. Deutlich vereinfacht wird die Finanzierung von Kinoproduktionen, die mit dem Österreichischen Filminstitut einen zentralen One-Stop-Shop erhalten werden“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.
Das neue Anreizsystem tritt mit 1.1.2023 in Kraft. Nicht nur für die Filmbranche werden deutliche Wachstumseffekte in der Wirtschaftsleistung erwartet, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Georg Kehrer
Pressesprecher des Vizekanzlers
+43 664 780 28 682
georg.kehrer@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung - Wirtschaft
+43 (0) 1 711 00-805130
presse.wirtschaft@bmaw.gv.at
https://www.bmaw.gv.at

Pressestelle von Bundesministerin Susanne Raab
+43 1/53115-0
presse-ffji@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6648479043
michael.weiss@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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