Wien (OTS/BMAW) - Der Energiekostenzuschuss 1 kann ab heute, den 16. Jänner in einer zusätzlichen Voranmeldungsphase beantragt werden. Nach Ende der dreiwöchigen Voranmeldungsphase im Oktober und November 2022 können sich Unternehmen, die diese versäumt haben, von 16. bis 20. Jänner 2023 für den Energiekostenzuschuss 1, der Förderungen zwischen Februar und September 2022 vorsieht, voranmelden. Eine Voranmeldung ist Voraussetzung für die bereits gestartete Antragsstellung, die bis 15. Februar 2023 möglich ist. Die zweite Voranmeldungsphase erfolgt wie die erste über die Homepage der aws und gilt nicht für die Verlängerung des EKZ 1 für das vierte Quartal 2022 sowie ebenfalls nicht für den bereits beschlossenen Energiekostenzuschuss 2.
Für diese beiden Zuschussphasen werden noch gesonderte Anmeldedaten kommuniziert. „An der hohen Anzahl an Voranmeldungen erkennt man die Dringlichkeit des Energiekostenzuschusses als Unterstützungsmaßnahme. Aus diesem Grund und um allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die auf den Zuschuss angewiesen sind und eine Voranmeldung bisher verabsäumt haben, die Möglichkeit zu geben, diesen auch zu beantragen, haben wir ein zweites Voranmeldefenster von 16. Jänner bis 20. Jänner 2023 geöffnet“, betont Kocher.
Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschuss 1 hat bereits begonnen. Mit Stand 13. Jänner 2023 wurden fast 16 Mio. Euro an 716 Unternehmen ausbezahlt. „Es ist mir als Wirtschaftsminister sehr wichtig, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss betroffenen Unternehmen schnell unterstützen können. Während in anderen Ländern die Auszahlung erst mit 2023 startet, erhielten in Österreich die ersten Unternehmen bereits im Dezember 2022 die ersten Unterstützungszahlungen“, so der Arbeits- und Wirtschaftsminister weiter. Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit mindestens 2.000 Euro bis höchstens 50 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro für die Förderung bereit.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der Einführung der deutschen Gas- und Strompreisbremse hat die österreichische Bundesregierung ein Nachfolgemodell für den Energiekostenzuschuss 1 beschlossen. Der Energiekostenzuschuss, dessen ursprünglicher Förderzeitraum nur bis September 2022 gegolten hat, wird nun bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Für das Jahr 2023 gilt dann der Energiekostenzuschuss 2 mit Förderzeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. „Damit sind wir auch im Jahr 2023 gut gerüstet und stellen sicher, dass wir am Standort Österreich wettbewerbsfähig bleiben“, so Kocher abschließend.
Alle Informationen zum Energiekostenzuschuss und der Voranmeldung finden sich unter: Energiekostenzuschuss, Energieförderung, Strompreis, Antiteuerungspaket, Benzinkosten, Erdgas, Förderung -Austria Wirtschaftsservice (aws.at)