Was wird gefördert?
Mit diesem Förderungsprogramm sollen Kleine und Mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Energiekosten unterstützt werden.
Branche
alle (ausgenommen Landwirtschaft und freie Berufe), auch Tourismus
Zielgruppe
Kleine und Mittlere Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve | Garantie
Volumen
max. Obligo im Einzefall EUR 2 Mio.
Projektlaufzeit
vom 31.12.2022 bis 30.06.2024
Einreichtermin
bis 15.11.2023
Dauer der Genehmigung
bis spätestens 31.12.2023
Erfolgsquote
n.a.
Branchen
alle (ausgenommen Landwirtschaft und freie Berufe), auch Tourismus
Unternehmensgröße
Kleine und Mittlere Unternehmen
Entwicklungsphase
Unternehmensgründung muss vor dem 01.01.2022 liegen
Voraussetzungen
Voraussetzungen das Unternehmen betreffend
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte ist in Österreich
- Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden
- Unternehmen muss nicht energieintensiv sein
- aktuelle 1-Jahres-Ausfallswahrscheinlichkeit (nicht älter als 12 Monate) darf einen Wert von 5,79 % nicht übersteigen
Voraussetzungen generell
- Es kann nur ein Antrag pro Unternehmen genehmigt werden
- Kreditbesicherung: persönliche Haftung erforderlich
- Beihilfenrechtliche Grundlage: Temporärer Krisen- und Transformationsrahmen (TCTF)
Erfolgsquote
N.a.
Art der Finanzierung
Garantie für Betriebsmittelkredit
Garantiequote
bis zu 90 % eines Kredits mit einem maximalen aws-Obligo von 2 Mio. Euro
Garantielaufzeit
Max. 5 Jahre (inkl. tilgungsfreier Zeiten), wobei das späteste Garantieende der 31.12.2028 ist
Kosten
Bearbeitungsentgelt: keines
Garantieentgelt: gem. Beihilfenrecht von 0,25 % bis 1 % p.a.
Zinssatzbegrenzung: Keine, Hinweis: Zinsen werden NICHT garantiert
Garantiefähige Kosten
- laufende Energiekosten für
- Strom
- Erdgas
- Treibstoff
- Wärme
- Kälte
- Heizöl
- Holzpellets
- Hackschnitzel
die im Zeitraum 31.12.2022 bis 30.06.204 anfallen (= bezahlt werden).
Nachdem Energiekosten auch rückwirkend finanziert werden können, gilt folgende Regelung: sollten Energiekosten schon finanziert worden sein (z. B. über einen BMK oder über Eigenmittel) so ist die Liquidität aus dem Energiekostenüberbrückungskredit für zukünftige Betriebliche Ausgaben zu verwenden (nicht für Privatentnahmen, Kreditrückführungen, Investitionen)
Maximaler garantiefähiger Kreditbetrag
Grundsätzlich gilt, dass der Kreditbetrag mit jenen Energiekosten gedeckelt ist, die zwischen 31.12.2022 und 30.06.2024 anfallen (= in diesem Zeitraum bezahlt werden).
Weiters darf der max. Kreditbetrag eines der folgenden Kriterien NICHT überschreiten:
- 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes des antragstellenden Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Rechnungs-perioden
ODER
- 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung
Projektdauer
vom 31.12.2022 bis zum 30.06.2024
Antragszeitpunkt
Laufend bis zum 15.11.2023
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen die aws Garantie gemeinsam mit Ihrer Bank bei der aws, beide über den aws Fördermanager.
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
- Wenn nötig, klären wir gemeinsam mit Ihnen die Projektdetails.
- Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung und stellen bei positiver Entscheidung ein Garantieanbot aus.
- Die Annahme des Garantieanbots muss innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab dem Datum der Ausstellung – durch das finanzierende Institut und das Unternehmen erfolgen.
- Der Nachweis über den Abschluss des Gesamtprojektes sowie die Erfüllung der notwendigen Auflagen muss innerhalb von drei Monaten (beginnend mit Ende des Durchführungszeitraumes) übermittelt werden.