Bis dato war es in Österreich nicht möglich, sich als Social Enterprise öffentlich ausweisen zu lassen. Mit dem Verified Social Enterprise-Label soll das geändert werden. Alle Social Enterprises, die bestimmten Kriterien entsprechen, können das Verified Social Enterprise-Label bei der aws beantragen.
Wer bekommt das VSE-Label?
Social Enterprises (Unternehmen, Genossenschaft, Vereine), die gegründet wurden, um einen gesellschaftlichen – sozialen oder ökologischen – Beitrag zu leisten.
Branche
alle
Zielgruppe
gegründete Start-ups, EPU, KMU, Großunternehmen, Genossenschaften sowie Vereine
Gültigkeit des VSE-Labels
Re-Label nach 3 Jahren
Registrierung
Antrag zur Registrierung jederzeit
Dauer Prüfprozess
6 bis 8 Wochen
Einreichtermin
laufend
Social Enterprises sind Unternehmen, die gegründet wurden, um einen gesellschaftlichen – sozialen oder ökologischen – Beitrag zu leisten. Ihre Zielsetzungen lassen sich in der Regel mit den SDG (Sustainable Development Goals) abbilden. Die Gewinnerwirtschaftung ist den gesellschaftlichen Zielsetzungen nachgeordnet (Impact First) und wird in erster Linie als Mittel zum Zweck zur Finanzierung der Wirkung verstanden.
Bis dato war es in Österreich nicht möglich, sich als Social Enterprise öffentlich ausweisen zu lassen. Mit dem vorliegenden Verified Social Enterprise-Label soll das geändert werden. Alle Social Enterprises, die bestimmten Kriterien entsprechen, können das Verified Social Enterprise-Label bei der aws beantragen. Nach positiver Prüfung durch ein unabhängiges Impact Board wird das Verified Social Enterprise-Label verliehen und kann im Firmennamen getragen sowie für die öffentliche Kommunikation verwendet werden. Außerdem scheinen alle Verified Social Enterprises im Unternehmensserviceportal sowie im A-Z Firmenregister der Wirtschaftskammer Österreich auf und können dort gezielt als solche gefunden werden.
Das Verified Social Enterprise-Label wird vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft vergeben und von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) in enger Zusammenarbeit mit dem Social Entrepreneurship Network Austria (SENA) sowie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) abgewickelt.
- Alle gewerblich tätigen Organisationen mit Sitz in Österreich, die ihr Geschäftsmodell der Erreichung einer gesellschaftlichen (sozialen und/oder ökologischen) Wirkung verschrieben haben und sich in den Statuten, Satzungen oder Gesellschaftsverträgen entsprechend dazu verpflichten.
- Vorraussetzungen
- Wirkungsbericht inkl. aussagekräftiger Wirkungslogik
- Selbstverpflichtung
- Pitch Deck
- Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Forschungsinstitute, die keinen Sitz oder Betriebsstätte in Österreich vorweisen können
- Unternehmen, Genossenschaften sowie Vereine die keinen Impact anhand eines öffentlichen Wirkungsberichts vorweisen können
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
- Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien und überprüfen die Vollständigkeit der Unterlagen.
Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
- Wirkungsbericht
- strukturiertes Pitch Deck
- Gesellschaftsvertäge bzw. Statuten oder Satzungen
Die verpflichtenden Vorlagen finden Sie im Downloadbereich.
Bei Nichterfüllung der Formalanforderungen wird der Antrag von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen. - Inhaltliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
- Finale Entscheidung im Rahmen der Jurysitzung.
Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Kontakt
Unsere Servicezeiten für spezifische Fragen:
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T +43 1 501 75 - 290
E verifiedsocialenterprise@aws.at