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WFöG Wasserstoffförderungsgesetz

Allgemeine Information

Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für unsere moderne Gesellschaft dar, und nur ein rasches und zielstrebiges Handeln kann die folgenschweren Auswirkungen der Klimakrise rechtzeitig abwenden. Aus diesem Grund hat sich die österreichische Bundesregierung das Ziel gesetzt, in Österreich bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Eine Energiewende mit einer deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs und einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Versorgung spielt dabei quer über alle Sektoren eine zentrale Rolle – von der Strom- und Wärmeversorgung, bis hin zur Industrie und Mobilität. Klimaneutraler, erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs, der als RFNBO-Wasserstoff (Definition weiter unten im Text) definiert wird, ist für diese große Herausforderung ein wichtiger Wegbereiter, welcher durch verschiedene Technologien und Einsatzmöglichkeiten die Klimaneutralität in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherstellen und den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem maßgebend unterstützen kann.

Das Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Förderung von RFNBO-Wasserstoff-Produktion regelt. Ziel ist es, den Bau und Betrieb von Anlagen zur Herstellung von RFNBO-Wasserstoff für eine maximale Laufzeit von 10 Jahren zu unterstützen. In Summe stehen dafür bis zu 820 Mio. € bereit, wobei in der zweiten europäischen wettbewerblichen Auktion, die am 03.12.2024 startet, bis zu 400 Mio. € im Rahmen eines Auktion-as-a-Service Verfahrens national vergeben werden können. Die weitere 420 Mio. € sind für spätere Auktionen vorgesehen.

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist im Auftrag des BMK für die nationale Abwicklung der Förderungen verantwortlich. Die aws übernimmt dabei den Abschluss der Förderverträge, die Durchführung der Zahlungen und die Kontrolle der Nachweise. Die Auktion und dementsprechend die Förderentscheidung obliegt dem Verantwortungsbereich der CINEA (European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency).

Information zur abgelaufenen 2023 Auktion

Im November 2023 schieb der Innovationsfond erstmals eine Pilotauktion aus, um Hersteller von RFNBO-Wasserstoff im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) mit einer festen Prämie in EUR/kg produziertem RFNBO-Wasserstoff über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren zu unterstützen. Diese Auktion endete am 8. Februar 2024, wobei 132 Gebote aus 17 Ländern eingingen, davon fünf aus Österreich. 7 Projekte aus Finnland, Norwegen, Portugal und Spanien wurden final für einen Zuschlag ausgewählt. Der entsprechende Clearingpreis betrug 0,48 €/kg RFNBO-Wasserstoff und resultierte in einem genehmigten Gesamtförderungsbetrag von 720 Mio. €. Ausschließlich Deutschland nütze diese Auktion als Auktion-as-a-Service-Verfahren für eine nationale Zuschussvergabe. 

Informationen zum laufenden Auktionsverfahren

Nach dem Erfolg der ersten Auktion wird der Innovationsfond am 3. Dezember 2024 die IF24-Auktion starten, um Hersteller von RFNBO*-Wasserstoff zu unterstützen, wobei sämtliche Anträge, auch jene die dem Auktion-as-a-Service-Verfahren unterliegen, ausschließlich bei der CINEA eingereicht werden können.

In dieser Auktionsrunde ist für nationale Einreichungen eine maximale Zuschusshöhe von 200 Mio. € pro Projekt vorgesehen, um ein „Winner-takes-it-all“-Szenario zu vermeiden. Somit weicht Österreich von der im Terms & Conditions (kurz T&C; Förderbestimmungen) der EK angegebenen Obergrenze von 250 Mio. € ab.

Um sich für das AT-AaaS-Verfahren zu qualifizieren, darf der Projektantrag eine maximale Zuschusshöhe von 200 Mio. € nicht übersteigen, muss der Projektstandort in Österreich sein und die Check-Box für AaaS auf der CINEA Antragsseite angekreuzt sein. 

* Als RFNBO (renewable fuels of non-biological origin bzw. erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs) bezeichnet man strombasierte Kraftstoffe, die aus erneuerbarer Energie hergestellt werden. RFNBO-Wasserstoff ist demnach aus erneuerbarer Energie hergestellter Wasserstoff. Die dabei relevanten Kriterien wurden in der Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr festgesetzt.

Hard Facts Auktion 2024

Start: 03.12.2024

Ende: 20.02.2025, 17 Uhr

Budget Auktion 2024: 400 Mio. EUR

Obergrenze für Gebote: 4 EUR/kg RFNBO-Wasserstoff

Zuschusssumme pro Projekt national: max. 200 Mio. EUR bei 50.000 t produziertem RFNBO-Wasserstoff

Kapazitätsobergrenze: max. 300 MW an Elektrolyseleistung

Projektlaufzeit: max. 5 Jahre bis Abschluss Installation + max. 10 Jahre Betriebsdauer

Kontakt

Stella Mitsche, MSc
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Rafet Ibra
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie

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