aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption und AI-Adoption: Green

Diese Information gibt einen Überblick über spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption und AI-Adoption: Green. Ziel von spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption (AI-A) ist die Förderung von innovativen vertrauenswürdigen AI-Vorhaben in Österreich. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Vorbereitung auf kommende AI-Regulierungen, -Standards, -Normen und -Zertifizierungen. AI-Adoption: Green ist ein Schwerpunkt innerhalb von AI-Adoption und fördert innovative vertrauenswürdigen AI-Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Der Förderungscall ist vom 02.01.2025 bis 28.02.2025 geöffnet.

Ab Oktober 2024 werden Infohours angeboten:

  • Freitag, 6. Dezember 2024, Infohour 11:00 - 12:00 CET, Online: Anmelden
  • Freitag, 17. Jänner 2024, Infohour <ENGLISCH> 11:00 - 12:00 CET, Online: Anmelden
  • Freitag, 7. Februar 2025, Infohour 11:00 - 12:00 CET, Online: Anmelden
  • Freitag, 21. Februar 2025, Deep Dive Förderungsantrag: 11:00 - 12:00 CET, Online: Anmelden

Branchen
Alle Branchen, insbesondere Vorhaben in zentralen Handlungsfeldern wie Energiewende, Umwelt-, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilitätswende, Weltraum, Luftfahrt und Gesundheit.


Unternehmensgröße
alle Unternehmensgrößen


Entwicklungsphase
Die Vorhaben können in unterschiedlichen Unternehmensphasen unterstützt werden:

  • Vorgründungsphase (keine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet)
  • Gründungs- und erste Wachstumsphase
  • Expansionsphase


Voraussetzungen

  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
  • Die Obergrenze nach AGVO oder De-minimis muss eingehalten werden.
  • Es wird ein innovatives vertrauenswürdiges KI-Vorhaben umgesetzt.
  • Ein Projektschwerpunkt liegt in der Vorbereitung auf bzw. der Umsetzung von kommenden AI-Regulierungen, -Standards, -Normen oder -Zertifizierungen.
  • Für AI-Adoption: Green zusätzlich: Wesentlicher unmittelbarer messbarer positiver Beitrag zur Erreichung von Zielen des EU Green Deal.

Weitere Informationen zu  den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.


Erfolgsquote
22 %

Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss


Höhe der Finanzierung
Bei Anwendung von De-minimis:

  • bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 150.000,–

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 22, Beihilfen für junge innovative Unternehmen:

  • bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 150.000,–

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 25, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:

  • bis zu 25 % und bis zu EUR 150.000,- für Großunternehmen
  • bis zu 35 % und bis zu EUR 150.000,- für mittlere Unternehmen
  • bis zu 45 % und bis zu EUR 150.000,- für kleine Unternehmen


Laufzeit des Projekts
12 Monate


Förderbare Kosten
alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten: 

  • Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
  • Sachkosten – also materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Softwarelizenzen, Patente
  • Drittkosten z. B. für Beratung, Softwareentwicklung, Ausbildungskosten, max. 49 % der förderbaren Kosten


Dauer der Genehmigung
2 bis 5 Monate


Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in drei Tranchen nach Erreichen von vorab definierten Meilensteinen.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine Bearbeitungskosten


ergänzende Förderungen
AI Mission Austria - Modul AI Start
aws KI-Marktplatz

  • Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
  • Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
  • Projekte, bei denen das Kern-Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
  • Projekte, bei denen gesetzliche Regulierungen, Standards, Normen oder Zertifizierungen nicht im Fokus stehen.
  • Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
  • Projekte, die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
  • Projekte, für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.
  • AI-Adoption: Green: Projekte, die keinen wesentlichen, überwiegend unmittelbaren und messbaren Beitrag zum EU Green Deal darlegen.

Der Call ist vom 02. Jänner 2025 bis zum 28. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ) geöffnet.

  1. Sie beantragen "Mission AI Austria - Modul AI-Adoption" über den aws Fördermanager. Dort treffen Sie die Auswahl zwischen AI-Adoption oder AI-Adoption: Green. Eine Doppeleinreichung ist nicht möglich.
    Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen:
    Businessplan 
    Integrale Planung
  2. Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expert*innen der aws nach dem best-of-Prinzip.
  3. Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einer externen Jury. Diese bewertet die Projekte nach dem best-of-Prinzip.
  4. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung der Jury.
  5. Das Ergebnis wird voraussichtlich ab 16. Mai 2025 bekanntgeben.
  6. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung


Dauer der Genehmigung
2 bis 4 Monate

Ihre Ansprechpersonen

Ing. Mag. Hannes A. Schwetz, CEFA
Deep Technologies
Dr. Regina Weinmüllner
Dr. Regina Weinmüllner, MSc
Deep Technologies
Benjamin Delic, BSc
Deep Technologies

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