aws Garantie
Fragen und Antworten
Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Garantie Downloads“ zu finden sind.
Wer kann eine aws Garantie beantragen?
Natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen betreiben oder innerhalb einer Frist von 12 Monaten zu betreiben beabsichtigen. Sitz od. Betriebsstätte des Unternehmens muss in Österreich sein.
Das Unternehmen muss in einem der nachstehenden Wirtschaftszweige tätig sein:
- Industrielle oder gewerbliche Produktion
- Forschung und Entwicklung
- Dienstleistung
- Transport- und Verkehrswirtschaft
- Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe
- Handel
- Beherbergung und Gastronomie (wenn es sich um ein KMU mit einem Großprojekt im Inland über EUR 5,0 Mio. bzw. mit einem Internationalisierungsprojekt oder wenn es sich um ein großes Unternehmen handelt)
Welche Unternehmen sind von einer aws Garantie ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheken, ...Ausnahme: Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten); Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (z. B. Anbau von Wein, Getreide, Pflanzen, ..., Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie und Kunstfaserindustrie (gem. EU-Definition); Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen (z. B. Versicherungsgesellschaften) und Realitätenwesen (z. B. Vermietung und Verpachtung von Gebäuden/Gebäudeteilen; Vereine und Gebietskörperschaften)
Können Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, eine aws Garantie beantragen?
Ja
Wann (zeitlich) muss ein Antrag für eine aws Garantie eingereicht werden?
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens einzureichen. (Ausnahme: bei Garantien nach Deminimis-Regeln kann der Projektbeginn maximal 6 Monate vor Einbringung des Garantieansuchens zurückliegen). Mit der Durchführung des Vorhabens darf nicht vor dem Anerkennungsstichtag, das ist in der Regel das Datum des Einlangens des Antrages bei der aws, begonnen werden.
Beginn des Vorhabens:
Als Beginn des Vorhabens gilt jedenfalls die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung der ersten Rechnung oder des Kaufvertrages oder der (An-)Zahlung, wobei kein Datum zeitlich vor dem Anerkennungsstichtag liegen darf. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen oder Preisauskünften gelten nicht als Projektbeginn. Sowohl das Datum der Bestellung/Beauftragung, Lieferung und Leistung, der Rechnung oder des Kaufvertrages, der (An-)Zahlung oder der Überweisung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen.
Muss das Vorhaben in Österreich umgesetzt werden?
Ja, die zu finanzierenden Investitionen müssen an einem Standort in Österreich genutzt werden. Bei der Finanzierung von laufenden Kosten (z. B. Wareneinkauf, Miete, Marketing) müssen die Kosten überwiegend beim Unternehmen (Firmensitz, Betriebstätte) in Österreich anfallen. (Ausnahme: Projekte, die unter der Spezialkondition „Internationalisierung“ eingereicht wurden)
Welche Kreditsicherheiten werden üblicherweise verlangt?
Sicherheiten sind mit dem finanzierenden Institut abzustimmen. Die Besicherung steht im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben. D. h. für Bauvorhaben dient üblicherweise eine Hypothek, für Maschineninvestitionen nach Möglichkeit ein Eigentumsvorbehalt oder eine Sicherungsübereignung als Sicherheit. Die wesentlichen Gesellschafter übernehmen die persönliche Haftung im angemessenen Ausmaß, wobei in der Regel eine Obergrenze von EUR 250.000,– zur Anwendung kommt.
Welche Art der Finanzierung ist mit einer aws Garantie möglich?
- Finanzierung von Investitionen („Investitionskredit“ oder „Leasingfinanzierung“)
- Finanzierung von laufenden Kosten/Aufwendungen („Betriebsmittelkredit“)
Welche Kosten können anerkannt werden?
- Materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Maschinen, Errichtung Baulichkeiten, Hard- und Software, ...)
- Unternehmensübernahmen und – nachfolgen (z. B. Unternehmenskauf (share deal), Kauf bestehender Anlagegüter und/oder Warenbestand sowie Good Will (asset deal))
- Kosten im Zusammenhang mit nicht aktivierungsfähigen Innovations- und Wachstumsmaßnahmen (Betriebsmittel: z. B. Miete, Personal, Marketing, Waren- und Materialeinkauf)
Wie hoch ist die Garantie, die die aws übernehmen kann?
Die Garantie der aws beträgt im Regelfall 80 % des Kreditbetrages und orientiert sich an einer adäquaten Risikoteilung (Verhältnis des Risikos „öffentliche Hand“ – Unternehmen – finanzierendes Institut). Das finanzierende Institut hat jedenfalls ein Eigenrisiko von zumindest 20 %.
Bei Großprojekten über EUR 5,0 Mio. darf das aws-Risiko ein Drittel des Gesamtprojektvolumens nicht übersteigen, in begründeten Einzelfällen (gute Bonität des Unternehmens und hoher volkswirtschaftlicher Mehrwert des Projektes) kann von dieser Regelung abgewichen werden. In diesem Fall darf das Risiko der öffentlichen Hand kumuliert 60 % der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen. Das maximale Garantiebetrag (Obligo) für ein Projekt ist mit EUR 25 Mio. limitiert.
Kosten der aws Garantie
- Bearbeitungsentgelt von 0,25 % des Kreditbetrages
- Garantieentgelt liegt ratingabhängig in der Regel zwischen 0,3 % p.a. und 1,5 % p.a. des aws-Obligos
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Eigenkapital hebeln, zusätzlich:
- Garantieentgelt ab 1 % p. a. des aws-Obligos, soweit im Jahresgewinn gedeckt
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Stabilisierung
- Garantieentgelt für Betriebsmittelkredite ratingabhängig ab 2 % p. a., für Investitionskredite ab 0,6 % p. a.
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung
- Bearbeitungsentgelt von 0,25 % der Projektkosten
- Garantieentgelt liegt ratingabhängig in der Regel zwischen 0,3 % p. a. und 1,5 % p. a. des aws-Obligos
Welche Projekte/Kosten können nicht gefördert werden?
- Projekte, mit denen vor Einbringung des Ansuchens begonnen wurde bzw. Kosten, die vor Einbringung des Garantieansuchens angefallen sind
- Projekte, die keine plausiblen Erfolgschancen haben oder eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung nicht erwarten lassen. Diesbezüglich werden jedenfalls auch die Eigenmittelausstattung und die Marktchancen des Unternehmens bzw. des Projektes in die Prüfung miteinbezogen.
- Projekte die nicht in Österreich durchgeführt werden (Ausnahme: Spezialkondition „Internationalisierung“)
- Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
- Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,– (netto) resultieren
- Projekte, die die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzbeteiligung ohne eigenen Projektcharakter (z. B. durch eine neue strategische Ausrichtung) betreffen
- Projekte, die nicht im Zusammenhang mit einem unternehmerischen Vorhaben stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil von Projektkosten)
- reine Auftragsfinanzierungen, d. h. kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen, die der (Zwischen-)-Finanzierung von einzelnen Aufträgen dienen
- die Nachbesicherung von bereits bestehenden Krediten (mit Ausnahme der Spezialkondition KMU-Stabilisierung)
- Kosten die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Errichtung eines Gebäudes stehen, welches vom Unternehmen nicht selbst genutzt wird, sondern zum Zweck des Verkaufs und/oder der Vermietung errichtet oder angeschafft wird („Realitätenwesen“)
Welche Unterlagen sind für die Einreichung bzw. die Beurteilung einer aws Garantie notwendig?
- Projektkostengliederung (Details zu Projektkosten unter Angabe von Position und Betrag) – diese Informationen werden bei der Einreichung am aws-Fördermanager direkt abgefragt („Kosten und Finanzierung des Vorhabens“)
- Unternehmens- und Projektbeschreibung sowie Planrechnung:
- Finanzierungen bis EUR 150.000,–
- Ausführliche Unternehmens- und Projektbeschreibung (u. a. bisherige Entwicklung des antragstellenden Unternehmens – vor Durchführung des (Investitions-)Projektes; Projektkostengliederung; Auswirkungen des (Investitions-)Projektes auf das Unternehmen unter Darstellung der Erfolgsaussichten) samt Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung. Eine Vorlage der Planrechnung finden Sie hier: Plan-, Gewinn-und Verlustrechnung
- Ausführliche Unternehmens- und Projektbeschreibung (u. a. bisherige Entwicklung des antragstellenden Unternehmens – vor Durchführung des (Investitions-)Projektes; Projektkostengliederung; Auswirkungen des (Investitions-)Projektes auf das Unternehmen unter Darstellung der Erfolgsaussichten) samt Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung. Eine Vorlage der Planrechnung finden Sie hier: Plan-, Gewinn-und Verlustrechnung
- Finanzierungen über EUR 150.000,–
- Unternehmens- und Projektbeschreibung inkl. Darstellung des Marktumfeldes anhand der Vorgaben für Businesspläne der aws samt mehrjähriger Planrechnung inklusive Planbilanz und Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung. Einen Leitfaden für den Businessplan; Informationen zur mehrjährigen Planrechnung
- Unternehmens- und Projektbeschreibung inkl. Darstellung des Marktumfeldes anhand der Vorgaben für Businesspläne der aws samt mehrjähriger Planrechnung inklusive Planbilanz und Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung. Einen Leitfaden für den Businessplan; Informationen zur mehrjährigen Planrechnung
- Finanzierungen bis EUR 150.000,–
- aktuelle Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (u. a. aktuelle Saldenliste, Auftragsstand, Kundenstruktur)
- vollständige Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (bei bestehenden Unternehmen) inklusive aktueller laufender Saldenlisten
- detaillierter Lebenslauf der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. der Unternehmerin oder des Unternehmers
- bei Unternehmensübernahme: Jahresabschluss (Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen/Ausgabenrechnung) der letzten drei Geschäftsjahre des zu übernehmenden Unternehmens sowie Entwurf des Kauf- oder Übergabevertrages
- bei Beteiligungen: Organigramm der verbundenen Unternehmen
- Projekt- und Unternehmensbeurteilung sowie Erläuterung zu den Erfolgsaussichten durch das finanzierende Institut inklusive Kreditpromesse
- Darstellung der persönlichen und sachlichen Bonität des Unternehmens bzw. der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. der Mithaftenden gemäß dem von der aws aufgelegten Ratingblatt samt Grundbuchabschriften (falls zutreffend). Das Ratingblatt finden Sie hier (Link);
- Darstellung der Gesamtfinanzierung (inklusive nicht beantragter Finanzierungen) einschließlich einer darzustellenden Obligo-Aufstellung mit Besicherung und Konditionen
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Eigenkapital hebeln, zusätzlich:
- Nachweis der Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel (z. B. Beteiligungsverträge, Einzahlungsbestätigungen) bzw. Konzept zur Eigenkapitalstruktur samt Entwurf der Beteiligungsverträge
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Stabilisierung, zusätzlich:
- Unternehmens- und Projektbeschreibung anhand des Businessplanes der aws samt Planrechnung (Planbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung unter Berücksichtigung der finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen sowie einer Liquiditätsrechnung für zumindest drei Wirtschaftsjahre)
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung, zusätzlich:
- Projektkostenkaufstellung (Mittelfluss ins ausländische Projektunternehmen, z. B. Stammkapital, Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen u. ä.)
- bei Unternehmensübernahme im Ausland: Jahresabschluss (Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei Geschäftsjahre des zu übernehmenden Unternehmens sowie Entwurf des Kauf- oder Übergabevertrages
- bei Unternehmensübernahme im Ausland: Due Diligence über das zu übernehmende Unternehmen im Ausland
- Businessplan samt mehrjähriger Planungsrechnung (zumindest drei Jahre) inkl. Planbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung samt Annahmenkatalog des ausländischen Projektunternehmens
- Projektkostenaufstellung im ausländischen Projektunternehmen (Kaufpreis, Investitionen, Betriebsmittel u. ä.)
Wie lange ist die Bearbeitungszeit einer aws Garantie?
Unser Ziel ist es, nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung zu finden.
Kann eine aws Garantie mit anderen Förderungen der aws kombiniert werden?
Die aws Garantie wird häufig mit einem aws erp-Kredit kombiniert.
Wo und wie kann eine aws Garantie beantragt werden?
Die aws Garantie wird gemeinsam mit dem finanzierenden Institut über den aws Fördermanager eingereicht.
Beantragungen von Vertragsanpassungen/Mitteilungen
Warum gibt es die Möglichkeit Vertragsanpassungen/Mitteilungen an die aws zu übermitteln?
Mitteilungspflichten leiten sich aus den Richtlinien, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Garantieerklärung ab.
Wie können Vertragsanpassungen beantragt werden bzw. Mitteilungen an die aws übermittelt werden?
Wir haben für Vertragsanpassungen und Mitteilungen die Möglichkeit geschaffen, diese unkompliziert im Wege des aws Fördermanagers abzuwickeln.
Diese Möglichkeit wird beim entsprechenden Förderungsvorhaben unter „Bearbeiten – Vertragsanpassungen/Mitteilungen“ angeboten und kann nur vom finanzierenden Institut aufgerufen werden. Die in Folge angeführten Möglichkeiten können immer pro gewährter Garantie ausgewählt werden.
Wer kann Vertragsanpassungen beantragen bzw. Mitteilungen an die aws übermitteln?
Der Punkt „Vertragsanpassungen bzw. Mitteilungen“ kann nur vom finanzierenden Institut aufgerufen werden.
Wer wird von Vertragsanpassungen bzw. Mitteilungen verständigt?
Es wird die Userin/der User sowie die berechtigte Person der finanzierenden Bank über das Absenden einer Vertragsanpassung bzw. einer Mitteilung verständigt (= Absendebestätigung).
Wer kann Vertragsanpassungen bzw. Mitteilungen am aws Fördermanager einsehen?
Die beantragten Vertragsanpassungen bzw. Mitteilungen können nur vom finanzierenden Institut eingesehen werden.
Stundung von fälligen Tilgungen
Was ist zu tun, wenn eine Rate gestundet werden soll?
Unter dem Punkt „Stundung der nächsten fälligen Tilgung“ haben Sie die Möglichkeit, die Stundung der fälligen Rate zu beantragen.
Welche Fristen habe ich zu beachten, wenn eine Rate gestundet werden soll?
Gemäß den geltenden AGBs muss die aws unverzüglich benachrichtigt werden, wenn die kreditnehmende Person mit der Zahlung der vereinbarten Tilgungsbeträgen länger als 30 Tage im Rückstand ist. Die Beantragung einer Stundung innerhalb von 37 Tagen ab Fälligkeit entspricht obiger Verpflichtung.
Kann eine Stundung auch nach den 37 Tagen ab Fälligkeit beantragt werden?
Die Stundung einer Rate kann auch nach dieser Frist beantragt werden, wenn innerhalb einer Frist von 37 Tagen eine Mitteilung über einen Zahlungsrückstand übermittelt wurde – siehe dazu Punkt „Mitteilung – Rückstand bei Zahlungen von vereinbarten Zinsen oder Tilgungsbeträgen".
Wann muss die Stundung nach Mitteilung über einen Zahlungsrückstand beantragt werden?
Die Beantragung der Stundung soll zeitnah zur Mitteilung bezüglich des Zahlungsrückstandes erfolgen.
Welche Raten können gestundet werden?
Es kann immer nur die Stundung der kommenden bzw. die darauffolgende Rate beantragt werden.
Können mehrere Raten gleichzeitig gestundet werden?
Ja, es kann die Stundung für zwei Raten gleichzeitig beantragt werden. Dazu wählen Sie in der Maske „Stundung hinzufügen“.
Welche Stundungsmöglichkeiten gibt es?
- Stundung der fälligen Tilgung auf eine zukünftige Fälligkeit (30.06 oder 31.12); Die möglichen Fälligkeitstermine werden im Feld „Stundung der Tilgung“ bis angezeigt.
- Aufteilung der fälligen Tilgung auf die Restlaufzeit – maßgeblich sind hier die Tilgungsmodalitäten gemäß Garantieerklärung. Handelt es sich um eine Garantie für einen aws erp-Kredit, ist diese Auswahl nicht zulässig.
- Verlängerung der aktuellen Garantielaufzeit unter Berücksichtigung der maximal möglichen Garantielaufzeit gemäß Richtlinie.
Ist eine Verlängerung der Garantielaufzeit möglich?
Eine Verlängerung der Garantielaufzeit ist in begründeten Fällen möglich, wobei die maximale Garantielaufzeit der zu Grunde liegenden Richtlinien nicht überschritten werden kann.
Wie berechnet sich die Garantielaufzeit?
Die Garantielaufzeit ist die Summe aus der Anzahl der tilgungsfreien Perioden und der Anzahl der halbjährlichen Tilgungen gemäß Garantievertrag.
Können Anpassungen/Änderungen von Tilgungsmodalitäten vorgenommen werden?
Änderungen/Anpassungen von Tilgungsmodalitäten können nur im Rahmen der angebotenen Stundungsmöglichkeiten vorgenommen werden. Eine Umstellung auf monatliche oder vierteljährliche Tilgung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen/Informationen werden für die Beantragung einer Stundung benötigt?
- Begründung für die Stundung – warum ist diese notwendig?
- Darstellung, dass aufgrund der beantragten Stundung(en) die Rückführung des gegenständlichen Kredites möglich ist
- Wirtschaftliche Unterlagen für das aktuelle und das vorangegangene Geschäftsjahr (aussagekräftige Saldenliste sowie (endgültiger) Jahresabschluss.
- Weitere Unterlagen (optional)
- Planrechnung, aus welcher die zukünftige Rückzahlungsfähigkeit abgeleitet werden kann
Was muss das finanzierende Institut bei der Beantragung einer Stundung bestätigen?
- Die oben angeführte(n) Tilgungen soll(en) wie angegeben gestundet werden.
- Das Kreditinstitut bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in diesem Stundungsansuchen.
- Das Kreditinstitut bestätigt, dass die beantragte Stundung den der Garantie zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen vollständig entspricht und diese eingehalten wurden und werden (insbesondere Garantieerklärung, anwendbaren Richtlinie, anwendbare Allgemeinen Geschäftsbedingungen der aws für Kreditfinanzierungen)
- Das Kreditinstitut verpflichtet sich, im Falle einer Zustimmung der aws zur beantragten Stundung, diese in den Vertragsgrundlagen (Kreditvertrag) vollständig abzubilden.
- Das Kreditinstitut bestätigt, dass das gegenständliche Stundungsansuchen mit dem fördernehmenden Unternehmen abgestimmt ist und dieses die Zustimmung hierzu erteilt hat.
Müssen andere Kredite des Institutes in derselben Weise gestundet werden?
Weitere Kredite des finanzierenden Institutes müssen in derselben Weise gestundet werden. Eine Ausnahme bilden nur die COVID-Überbrückungsgarantien.
Können Zinsen auch gestundet werden?
Nein, Zinsen müssen bezahlt werden.
Mitteilung - Rückstand bei Zahlungen von vereinbarten Zinsen oder Tilgungsbeträgen
Wann müssen Mitteilungen über den Rückstand von Zahlungen übermittelt werden?
Gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die aws über vereinbarte Zinsen oder Tilgungsbeträge, die länger als 30 Tage im Rückstand sind, unverzüglich benachrichtigt werden. Die Übermittlung kann innerhalb von maximal 37 Tagen erfolgen.
Warum muss die Mitteilung über den aws Fördermanager erfolgen?
Damit eine eindeutige Zuordnung zur betroffenen Garantie möglich ist. Dies ist aufgrund der „standardisierten“ Mitteilungen der Banken oft nicht bzw. nur mit großem Aufwand möglich.
Was passiert, wenn eine Rückstandmeldung nicht zeitgerecht erfolgt bzw. nicht zugeordnet werden kann?
Dies kann dazu führen, dass die Stundung einer Tilgung nicht von der Garantie umfasst ist; d. h. im Rahmen der Beantragung der Garantieleistung nicht berücksichtigt wird.
Muss die aws über die Bezahlung des Rückstandes informiert werden?
Es besteht keine Verpflichtung zur Meldung der Bezahlung eines Rückstandes. Es unterstützt die aws jedoch dabei das korrekte Obligo der betreffenden Garantie zu kennen. Eine Lösung im Wege des aws Fördermanagers ist angedacht/in Ausarbeitung.
Grundsätzlich gelten die obigen Informationen zum Programm aws Garantie, die nachfolgenden FAQ zu den speziellen Konditionen/Bedingungen ergänzen bzw. ersetzen diese in einzelnen Punkten.
spezielle Konditionen/Bedingungen: Eigenkapital hebeln
Welche Unternehmen können die speziellen Konditionen/Bedingungen: Eigenkapital hebeln, in Anspruch nehmen?
Die speziellen Konditionen/Bedingungen gelten für KMU bis zu 7 Jahre nach Markteintritt bzw. 6 Jahre nach Übernahme. Der Markteintritt wird dokumentiert durch erste kommerzielle Kund*innenumsätze.
Als Übernahme gilt ein direkter oder indirekter Wechsel der Mehrheit des stimmberechtigten Gesellschaftskapitals. Übernahmen im Familienkreis sind prinzipiell kein Ausschließungsgrund. Allerdings muss der Übernehmer auch neuer Geschäftsführer sein.
Eine bloße Änderung der Rechtsform unter Beibehaltung des bisherigen Geschäftszwecks und der wesentlichen Eigentumsverhältnisse wird nicht als Neugründung anerkannt.
Bestehende Einzelunternehmen können die Spezialkondition nicht in Anspruch nehmen, wenn das zu verdoppelnde Kapital vom Unternehmer aufgebracht wird, weil in diesem Fall Privatsphäre und Unternehmenssphäre nicht getrennt werden können. Dies betrifft auch Kapitaleinlagen von nahen Verwandten des Unternehmers.
Welches Eigenkapital kann verdoppelt werden?
Verdoppelungsfähiges Eigenkapital hat folgende Eigenschaften:
- Einzahlung in Form von zusätzlichen Barmitteln (keine Sacheinlagen, keine Umwandlung von bereits im Unternehmen vorhandenen Eigen- oder Fremdmitteln)
- Eigenkapitalcharakter, definiert durch folgende Eigenschaften (kumulativ):
- Laufzeit zumindest zehn Jahre
- Verzinsung ausschließlich gewinnabhängig
- Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Gläubigern
- Verminderung um zwischenzeitlich gewährte Bankkredite/Leasingfinanzierungen: Grundsätzlich kann das gesamte in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung einbezahlte Eigenkapital verdoppelt werden. Die seit der Einzahlung des Eigenkapitals aufgenommenen Kredite oder Leasingfinanzierungen werden jedoch von diesem Betrag abgezogen.
Beispiel:- Gründung des Unternehmens und Einzahlung des Stammkapitals von EUR 35.000,– am 30. Juni 2023
- Aufnahme eines Kontokorrentkredits von EUR 50.000,– am 30. September 2023
- Kapitalerhöhung um EUR 30.000,– am 1. Februar 2024
Ergebnis: verdoppelungsfähiges Eigenkapital EUR 30.000,– (Kapitalerhöhung)
- Keine Einschränkung hinsichtlich der Kapitalgeber, sofern das Kapital zu marktüblichen Konditionen eingebracht wird. Auch das von den Eigentümern oder Geschäftsführern des Unternehmens eingebrachte Kapital kann verdoppelt werden.
Welche Kreditsicherheiten werden üblicherweise verlangt?
Für den von der aws verbürgten Kreditteil sind seitens des Unternehmens keine Sicherheiten erforderlich. Insbesondere sind keine persönlichen Haftungen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers notwendig, solange das Prinzip des verdoppelungsfähigen Eigenkapitals (keine außerplanmäßigen Entnahmen, kein Mehrheitsverkauf des Unternehmens) eingehalten wird. Den nicht von der aws verbürgten Kreditteil kann die finanzierende Bank gesondert besichern.
Bei Verstößen gegen das Prinzip des verdoppelungsfähigen Eigenkapitals, d. h. wenn
- das als Basis für den Kredit dienende Eigenkapital durch außerplanmäßige Entnahmen geschmälert wird, oder
- das Unternehmen mehrheitlich verkauft wird und der Kredit nicht zur Gänze zurückgezahlt wird oder bankmäßig besichert wird
haften die wesentlichen Gesellschafter persönlich für die ordnungsgemäße Rückführung des Kredits. Als wesentliche Gesellschafter gelten in der Regel jene natürlichen Personen, die einzeln oder gemeinsam – auch über mehrere Beteiligungsebenen hinweg – beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben und die genannten Maßnahmen veranlassen können.
spezielle Konditionen/Bedingungen: Stabilisierung
Welche Unternehmen können die Spezialkondition KMU-Stabilisierung in Anspruch nehmen?
Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein potenziell gefährdetes kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit im Regelfall mehr als 20 Beschäftigten (Ausnahmen bei besonderer regionalpolitischer Bedeutung sind möglich), das in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig ist:
- Industrielle oder gewerbliche Produktion
- Forschung und Entwicklung
- Dienstleistung
- Transport- und Verkehrswirtschaft
- Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe
- Handel
Was sind die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme?
Voraussetzung: finanzielle Beiträge der wesentlichen Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber (z. B. Forderungsnachlässe) zur Stabilisierung des KMU und Verbesserung der Finanzierungsstruktur des KMU.
Finanzierbar sind Vorhaben ab einer Mindesthöhe von EUR 300.000,–.
Welche Projekte/Maßnahmen können in der Spezialkondition KMU-Stabilisierung in welcher Höhe garantiert werden?
Maßnahmen im Zusammenhang mit Unternehmensstabilisierungen, welche die langfristigen Erfolgschancen für das Unternehmen sichern, der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen und unter Mitwirkung des Unternehmens und der involvierten Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber erfolgen.
Die Summe aus Investitions- und Betriebsmittelkrediten kann EUR 2,5 Mio. pro Vorhaben nicht übersteigen.
Die Besicherung von bestehenden Krediten im Zusammenhang mit Umschuldungen/Nachlässen ist möglich.
spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung
Wer kann eine aws Garantie beantragen?
Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen betreiben.
Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens muss in Österreich sein.
Das Unternehmen muss in einem der nachstehenden Wirtschaftszweige tätig sein:
- Industrielle oder gewerbliche Produktion
- Forschung und Entwicklung
- Dienstleistung
- Transport- und Verkehrswirtschaft
- Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe
- Handel
- Beherbergung und Gastronomie
Welche Projekte sind garantiefähig?
Gründung von Tochtergesellschaften oder Joint-ventures im Ausland, Erweiterung von bestehenden Beteiligungsunternehmen im Ausland, Erwerb von Unternehmen(steilen) im Ausland.
Es können nur dann Garantien übernommen werden, wenn ein bedeutender Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in Österreich geschaffen oder gesichert wird. Diese Projekte haben einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Österreich aufzuweisen. Darüber hinaus müssen Beteiligungsprojekte im Ausland
- den langfristigen, strategischen Zielen des garantiewerbenden Unternehmens entsprechen sowie
- unter der federführenden Verantwortlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die kommerzielle und technische Betreuung, des garantiewerbenden Unternehmens sein.
Welche Kosten können anerkannt werden?
Unternehmensübernahmen und strategische Beteiligung an Unternehmen im Ausland, Ausstattung der ausländischen Beteiligungsgesellschaft mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Gesellschaftermittel (Gesellschafterdarlehen u. ä.) zur Finanzierung folgender Kosten:
- Materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Maschinen, Errichtung Baulichkeiten, Hard- und Software, ...)
- Kauf bestehender Anlagegüter und/oder Warenbestand im Rahmen einer Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteile
- Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten – Miete, Personal, Marketing, ... Waren- und Materialeinkauf)
Welche Projekte/Kosten sind nicht garantiefähig?
- Kosten für Projekte in Ländern, die zu den kriegführenden Ländern oder Embargo-Ländern zählen;
- Kosten für Projekte in Ländern, in denen eine Beteiligungsgarantie G4 aus Gründen des zu hohen Risikos nicht gewährt wird;
- Kosten für Projekte in Ländern, die ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko aufweisen,
- Projekte, die eine Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland beinhalten.
Welche Kreditsicherheiten werden üblicherweise verlangt?
Die Besicherung steht im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben, dies ist in der Regel die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an der ausländischen Projektgesellschaft (in begründeten Fällen kann auf die Modussetzung verzichtet werden).